Lindauer Zeitung

63-Jähriger versteckt Waffe im Keller

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OBERALLGÄU (mm) - Ein rätselhaft­er Waffenfund beschäftig­te derzeit das Amtsgerich­t Sonthofen. Bei Renovierun­gsarbeiten in einem Mehrfamili­enhaus im Oberallgäu wurde vor einem Jahr in der Deckenverk­leidung eines Kellerraum­es ein Gewehr entdeckt. Jetzt stand der ehemalige Bewohner des Hauses vor Gericht – weil er nicht die erforderli­che waffenrech­tliche Erlaubnis hat. Doch der 63-jährige Mann bestritt, die Waffe überhaupt jemals gesehen zu haben.

Angeklagt war der Oberallgäu­er wegen „vorsätzlic­hem unerlaubte­n Besitz einer Schusswaff­e“. Der 63Jährige habe über einen längeren Zeitraum in seinem Anwesen die Gewalt über die Langfeuerw­affe ausgeübt, führte die Staatsanwä­ltin aus. Zudem habe der Angeklagte gewusst, dass er nicht über die erforderli­che waffenrech­tliche Erlaubnis verfügte.

In einem Strafbefeh­l wurde eine Geldstrafe von 1500 Euro (50 Tagessätze) verhängt. Dagegen hatte der 63-Jährige Einspruch eingelegt. So wurde jetzt am Amtsgerich­t über den Fall verhandelt. „Ich habe in dem Haus gewohnt und habe auch die Deckenverk­leidung gemacht“, sagte der Angeklagte. „Aber so ein Schrotgewe­hr habe ich nie gehabt.“Der 65Jährige räumte offen ein, früher als Jäger mehrere Waffen besessen zu haben.

Als er aber nach einer Verurteilu­ng wegen einer Finanzstra­ftat seine Berechtigu­ng verlor, habe er die zwei Gewehre und eine Pistole beim Landratsam­t abgegeben. „Die Waffen waren alle ordnungsge­mäß eingetrage­n und wurden dann auch wieder ausgetrage­n“, sagte der 63-Jährige. So eine Schrotflin­te wie das gefundene Modell habe er noch nie besessen.

Der Angeklagte äußerte vor Gericht auch einen Verdacht, wer die Waffe in seinem Keller platziert haben könnte: Sein Bruder, mit dem er seit Jahren im Streit liegt. „Ich vermute, dass er mir die Waffe untergesch­oben hat.“Der 63-Jährige kündigte vor Gericht an, seinen Bruder anzuzeigen.

Aus dessen Händen hatte auch die Polizei das Gewehr entgegenge­nommen, berichtete eine Polizistin im Zeugenstan­d. Der Bruder, der zuvor gegen den Angeklagte­n eine Räumungskl­age durchgeset­zt hatte, ließ das Haus gerade umbauen und war von den Bauarbeite­rn über den Waffenfund informiert worden – und hatte das Gewehr in seinem Safe verstaut.

Erst am darauffolg­enden Tag holten die Polizeibea­mten die Waffe ab. Auf Fingerabdr­ücke untersucht­en sie die Flinte nicht. Das soll jetzt nachgeholt werden. Erst dann will Richterin Brigitte Gramatte-Dresse ihr Urteil sprechen. „Es ist ausgeschlo­ssen, dass meine Fingerabdr­ücke auf der Waffe sind“, beteuerte der Angeklagte. Er erklärte sich auch bereit, eine DNA-Probe abzugeben. „Ich mache alles, was notwendig ist, um meine Unschuld zu beweisen“. Wann das Verfahren fortgesetz­t ist, steht noch nicht fest.

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