63-Jähriger versteckt Waffe im Keller
OBERALLGÄU (mm) - Ein rätselhafter Waffenfund beschäftigte derzeit das Amtsgericht Sonthofen. Bei Renovierungsarbeiten in einem Mehrfamilienhaus im Oberallgäu wurde vor einem Jahr in der Deckenverkleidung eines Kellerraumes ein Gewehr entdeckt. Jetzt stand der ehemalige Bewohner des Hauses vor Gericht – weil er nicht die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis hat. Doch der 63-jährige Mann bestritt, die Waffe überhaupt jemals gesehen zu haben.
Angeklagt war der Oberallgäuer wegen „vorsätzlichem unerlaubten Besitz einer Schusswaffe“. Der 63Jährige habe über einen längeren Zeitraum in seinem Anwesen die Gewalt über die Langfeuerwaffe ausgeübt, führte die Staatsanwältin aus. Zudem habe der Angeklagte gewusst, dass er nicht über die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis verfügte.
In einem Strafbefehl wurde eine Geldstrafe von 1500 Euro (50 Tagessätze) verhängt. Dagegen hatte der 63-Jährige Einspruch eingelegt. So wurde jetzt am Amtsgericht über den Fall verhandelt. „Ich habe in dem Haus gewohnt und habe auch die Deckenverkleidung gemacht“, sagte der Angeklagte. „Aber so ein Schrotgewehr habe ich nie gehabt.“Der 65Jährige räumte offen ein, früher als Jäger mehrere Waffen besessen zu haben.
Als er aber nach einer Verurteilung wegen einer Finanzstraftat seine Berechtigung verlor, habe er die zwei Gewehre und eine Pistole beim Landratsamt abgegeben. „Die Waffen waren alle ordnungsgemäß eingetragen und wurden dann auch wieder ausgetragen“, sagte der 63-Jährige. So eine Schrotflinte wie das gefundene Modell habe er noch nie besessen.
Der Angeklagte äußerte vor Gericht auch einen Verdacht, wer die Waffe in seinem Keller platziert haben könnte: Sein Bruder, mit dem er seit Jahren im Streit liegt. „Ich vermute, dass er mir die Waffe untergeschoben hat.“Der 63-Jährige kündigte vor Gericht an, seinen Bruder anzuzeigen.
Aus dessen Händen hatte auch die Polizei das Gewehr entgegengenommen, berichtete eine Polizistin im Zeugenstand. Der Bruder, der zuvor gegen den Angeklagten eine Räumungsklage durchgesetzt hatte, ließ das Haus gerade umbauen und war von den Bauarbeitern über den Waffenfund informiert worden – und hatte das Gewehr in seinem Safe verstaut.
Erst am darauffolgenden Tag holten die Polizeibeamten die Waffe ab. Auf Fingerabdrücke untersuchten sie die Flinte nicht. Das soll jetzt nachgeholt werden. Erst dann will Richterin Brigitte Gramatte-Dresse ihr Urteil sprechen. „Es ist ausgeschlossen, dass meine Fingerabdrücke auf der Waffe sind“, beteuerte der Angeklagte. Er erklärte sich auch bereit, eine DNA-Probe abzugeben. „Ich mache alles, was notwendig ist, um meine Unschuld zu beweisen“. Wann das Verfahren fortgesetzt ist, steht noch nicht fest.