Auch ohne Trauschein gibt es Rechte und Pflichten
Was Partner einer wilden Ehe bei Verträgen, Finanzen und Kindern beachten sollten
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Zusammen wohnen
Auch hier gilt zunächst die rechtliche Eigenständigkeit. Zieht ein Paar zusammen, gilt der bestehende Mietvertrag. Wer dazuzieht, ist lediglich Untermieter. Der Vermieter muss zum neuen Mitbewohner, der neuen Mitbewohnerin befragt werden. Grundsätzlich ablehnen dürfen sie den Zuzug nicht.
Bei einer Trennung darf der Hauptmieter in der Wohnung bleiben. Der Untermieter, sollte der Hauptmieter das Weite suchen, hat kein Anrecht auf den Mietvertrag. Anders sieht es aus, wenn ein Partner stirbt. In diesem Fall besteht das Mietverhältnis mit dem Untermieter, der Untermieterin weiter. Wird ein gemeinsamer
Mietvertrag abgeschlossen, sind für jede Änderung des Vertrags die Unterschriften beider Partner notwendig.
Ein oder zwei Konten
Bei den Finanzen gilt ebenfalls zunächst: Jeder ist für sich selbst verantwortlich, behält also in der Regel sein eigenes Bankkonto. Es ist auch möglich, ein gemeinsames Konto bei der Bank einzurichten. Dann sind beide Partner auch dafür verantwortlich, wenn es mal Miese darauf geben sollte.
Vor allem im Alter sinnvoll ist es, sich gegenseitig eine Bankvollmacht auszustellen.Kreditverträge gelten ebenso nur für den Partner, dessen Unterschrift den Darlehensvertrag ziert. Bei gemeinsam aufgenommenen Krediten gibt es einen wissenswerten Haken. Nach einer Trennung könnte die Bank beide Partner im Zweifel für die gesamte Schuld in Anspruch nehmen.
Die Namen der Kinder
Nicht alles hat unser Rechtsstaat im Detail geregelt. Gemeinsame Kinder aus einer wilden Ehe brauchen einen Namen. Ob Anton oder Max, Antonia oder Lea – über den Namen müssen sich beide Partner einig werden. Bei den Nachnamen besteht freie Wahl, nur ein Doppelname ist nicht erlaubt.
Wenn ein Partner krank ist
Im Notfall darf der Arzt im Krankenhaus die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner nicht einmal darüber informieren, dass es sich um eine harmlose Erkrankung handelt. Erst recht gilt diese Schweigepflicht bei gravierenden Gesundheitsproblemen. Entscheidungen über Behandlungsalternativen, Operationen
oder gar lebenserhaltende Maßnahmen darf ein Partner ohne Trauschein schon gar nicht treffen. Deshalb gehört die Patientenverfügung zu den wichtigsten Sicherheiten, die beide Partner einander zugestehen sollten. Das ist eine Vollmacht, die im Notfall wichtig sein kann.
Keine Familienversicherung
Im Gegensatz zur Ehe, in der in der gesetzlichen Krankenversicherung beide Partner und die Kinder gemeinsam versichert sind, muss sich in der eheähnlichen Lebensgemeinschaft jeder Partner selbst versichern.
Bedarfsgemeinschaft
Im Sozialhilferecht wird das Prinzip, die Ehe ist von Vorteil, eigentlich umgedreht. Ehepartner müssen im Notfall auch finanziell füreinander einstehen. Da die Ehe gegenüber anderen Lebensformen nicht schlechter gestellt sein darf, wird diese Verantwortung auch Partnern ohne Trauschein übertragen.
Beim Arbeitslosengeld II, besser als Hartz IV bekannt, oder der Grundsicherung im Alter wird das Partnereinkommen bei der Berechnung angerechnet.
Schweres Erbe
Ehepartner haben im Erbfall einen hohen Freibetrag. In der Regel ist auch das Eigenheim von der Erbschaftsteuer befreit.
Bei wilden Ehen wird der hinterbliebene Partner hingegen wie Freunde behandelt. Abgesehen von einem kleinen Freibetrag werden die vollen Erbschaftsteuern fällig. Ein Testament kann sicherstellen, dass der Partner oder die Partnerin nicht leer ausgeht.