Weißensberg pocht auf Lärmschutz
„Gitz“Erweiterung: Betriebszeit soll beschränkt bleiben
LINDAU (ust) Nachdem die Stadt Lindau Ende Juni den Bebauungsplan „Campingpark Gitzenweiler Hof“auf den Weg gebracht hat, wurde im Zuge des Beteiligungsverfahren nun auch die Gemeinde Weißensberg als unmittelbarer Nachbar um Stellungnahme gebeten. Wie Bürgermeister Hans Kern in der jüngsten Gemeinderatsitzung erklärte, habe man gegen eine bauliche Erweiterung des Campingplatzes keine Einwände. Allerdings müsse der Schall und Lärmschutz gewährleistet sein, denn bereits in der Vergangenheit hätte es immer wieder mal „Beschwerden wegen Lärmbelästigung“gegeben.
Besonders betroffen von Lärmimmissionen sind demnach der Weißensberger Ortsteil Rehlings, das Wohngebiet Hirschbinde und das unmittelbar benachbarte Anwesen Meßmer. Ein von der Campingplatzbetreiberin Heidrun Müller in Auftrag gegebenes Lärmschutzgutachten räumt ein, dass an diesen drei Orten „die jeweils zulässigen Immissionsrichtpegel im Beurteilungszeitraum abends überschritten“wurden, d.h. in der Zeit zwischen 18 und 22 Uhr. Die Gutachter (Ingenieurbüro Loos & Partner, Allmendingen) gehen davon aus, dass für die Überschreitung der Lärmgrenzwerte vor allem die Außenveranstaltungen verantwortlich sind.
Daher macht das Gutachten zur Auflage, dass für die Veranstaltungsbühne auf dem so genannten Dorfplatz des Campingparks folgende
Lärmschutzmaßnahmen zu treffen sind: Die Schalldämmwerte für die Bühnenaußenhaut müssen erhöht werden, gleichzeitig soll die Bühnenöffnung auf 20 Quadratmeter begrenzt werden. Darüber hinaus weisen die Gutachter darauf hin, „dass das Veranstaltungsende um 22 Uhr unbedingt eingehalten werden muss“.
Dass in den drei genannten Anliegerbereichen die vorgeschriebenen Schallwertgrenzen eingehalten werden, sei „entscheidend für Weißensberg“, sagte Bürgermeister Kern. Diese Sichtweise wird auch von den Räten geteilt, die am Ende aber noch einen Zusatz im Beschluss verankert sehen wollten: „Der Gemeinderat erhebt keine Einwände gegen den Bebauungsplan, allerdings nur „unter der Maßgabe, dass die Betriebszeiten nicht nur werktags, sondern auch sonn und feiertags auf 8 bis 22 Uhr festgelegt werden“.