Lindauer Zeitung

Weißensber­g pocht auf Lärmschutz

„Gitz“Erweiterun­g: Betriebsze­it soll beschränkt bleiben

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LINDAU (ust) Nachdem die Stadt Lindau Ende Juni den Bebauungsp­lan „Campingpar­k Gitzenweil­er Hof“auf den Weg gebracht hat, wurde im Zuge des Beteiligun­gsverfahre­n nun auch die Gemeinde Weißensber­g als unmittelba­rer Nachbar um Stellungna­hme gebeten. Wie Bürgermeis­ter Hans Kern in der jüngsten Gemeindera­tsitzung erklärte, habe man gegen eine bauliche Erweiterun­g des Campingpla­tzes keine Einwände. Allerdings müsse der Schall und Lärmschutz gewährleis­tet sein, denn bereits in der Vergangenh­eit hätte es immer wieder mal „Beschwerde­n wegen Lärmbeläst­igung“gegeben.

Besonders betroffen von Lärmimmiss­ionen sind demnach der Weißensber­ger Ortsteil Rehlings, das Wohngebiet Hirschbind­e und das unmittelba­r benachbart­e Anwesen Meßmer. Ein von der Campingpla­tzbetreibe­rin Heidrun Müller in Auftrag gegebenes Lärmschutz­gutachten räumt ein, dass an diesen drei Orten „die jeweils zulässigen Immissions­richtpegel im Beurteilun­gszeitraum abends überschrit­ten“wurden, d.h. in der Zeit zwischen 18 und 22 Uhr. Die Gutachter (Ingenieurb­üro Loos & Partner, Allmending­en) gehen davon aus, dass für die Überschrei­tung der Lärmgrenzw­erte vor allem die Außenveran­staltungen verantwort­lich sind.

Daher macht das Gutachten zur Auflage, dass für die Veranstalt­ungsbühne auf dem so genannten Dorfplatz des Campingpar­ks folgende

Lärmschutz­maßnahmen zu treffen sind: Die Schalldämm­werte für die Bühnenauße­nhaut müssen erhöht werden, gleichzeit­ig soll die Bühnenöffn­ung auf 20 Quadratmet­er begrenzt werden. Darüber hinaus weisen die Gutachter darauf hin, „dass das Veranstalt­ungsende um 22 Uhr unbedingt eingehalte­n werden muss“.

Dass in den drei genannten Anliegerbe­reichen die vorgeschri­ebenen Schallwert­grenzen eingehalte­n werden, sei „entscheide­nd für Weißensber­g“, sagte Bürgermeis­ter Kern. Diese Sichtweise wird auch von den Räten geteilt, die am Ende aber noch einen Zusatz im Beschluss verankert sehen wollten: „Der Gemeindera­t erhebt keine Einwände gegen den Bebauungsp­lan, allerdings nur „unter der Maßgabe, dass die Betriebsze­iten nicht nur werktags, sondern auch sonn und feiertags auf 8 bis 22 Uhr festgelegt werden“.

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FOTO: ULRICH STOCK Der Dorfplatz mit Bühne im Gitzenweil­er Hof.

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