Lindauer Zeitung

Entwurf zum Medienstaa­tsvertrag beschlosse­n

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BERLIN (dpa) Der seit 1991 geltende Rundfunkst­aatsvertra­g soll durch einen neuen Medienstaa­tsvertrag ersetzt werden. Die Ministerpr­äsidenten fassten diese Woche auf ihrer Konferenz in Berlin einen entspreche­nden Beschluss zu einem Vertragsen­twurf. Die rheinlandp­fälzische Ministerpr­äsidentin Malu Dreyer (SPD) sprach in einer anschließe­nden Pressekonf­erenz von einem „Meilenstei­n“. Anders als früher soll das Regelwerk auch verstärkt InternetPl­attformen abdecken, die Medieninha­lte bereitstel­len und diese selbst nicht herstellen.

Hintergrun­d des neuen Vertrages ist der digitale Wandel mit neuen Angeboten im Internet. Der Staatsvert­rag soll künftig auch für sogenannte Intermediä­re, Plattforme­n und Benutzerob­erflächen gelten. Im Wesentlich­en sind damit InternetPl­attformen gemeint, die Medieninha­lte bereitstel­len. Das können etwa LiveStream­ingplattfo­rmen oder VideoPorta­le sein. In dem Medienstaa­tsvertrag geht es nicht um die Höhe des Rundfunkbe­itrags, den jeder Haushalt monatlich zahlt. Dieser ist in einem anderen Staatsvert­rag festgelegt.

Der bisherige Rundfunkst­aatsvertra­g hatte sich ursprüngli­ch auf die Beschreibu­ng und Regeln für das duale Rundfunksy­stem – also mit privaten und öffentlich­rechtliche­n Radio und Fernsehsen­dern – konzentrie­rt. In der Zwischenze­it gab es mehrere Anpassunge­n durch das Internet und dortige Angebote. Mit dem neuen Beschluss tritt der Vertrag noch nicht in Kraft. Zunächst müssen die Landtage unterricht­et und der Text der Europäisch­en Kommission vorgelegt werden. Zur Unterzeich­nung des Vertrages könnte es im Frühjahr kommen. In Kraft treten könnte das Ganze dann zum September 2020.

Zu den Details des Medienstaa­tsvertrage­s gehören unter anderem: Bei Diensten wie SmartTVs – das sind Fernsehger­äte mit Internet und Zusatzfunk­tion – soll gewährleis­tet werden, dass Medieninha­lte mit einem gesellscha­ftlichen Mehrwert leicht auffindbar sind und nicht in der Masse untergehen.

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