Entwurf zum Medienstaatsvertrag beschlossen
BERLIN (dpa) Der seit 1991 geltende Rundfunkstaatsvertrag soll durch einen neuen Medienstaatsvertrag ersetzt werden. Die Ministerpräsidenten fassten diese Woche auf ihrer Konferenz in Berlin einen entsprechenden Beschluss zu einem Vertragsentwurf. Die rheinlandpfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sprach in einer anschließenden Pressekonferenz von einem „Meilenstein“. Anders als früher soll das Regelwerk auch verstärkt InternetPlattformen abdecken, die Medieninhalte bereitstellen und diese selbst nicht herstellen.
Hintergrund des neuen Vertrages ist der digitale Wandel mit neuen Angeboten im Internet. Der Staatsvertrag soll künftig auch für sogenannte Intermediäre, Plattformen und Benutzeroberflächen gelten. Im Wesentlichen sind damit InternetPlattformen gemeint, die Medieninhalte bereitstellen. Das können etwa LiveStreamingplattformen oder VideoPortale sein. In dem Medienstaatsvertrag geht es nicht um die Höhe des Rundfunkbeitrags, den jeder Haushalt monatlich zahlt. Dieser ist in einem anderen Staatsvertrag festgelegt.
Der bisherige Rundfunkstaatsvertrag hatte sich ursprünglich auf die Beschreibung und Regeln für das duale Rundfunksystem – also mit privaten und öffentlichrechtlichen Radio und Fernsehsendern – konzentriert. In der Zwischenzeit gab es mehrere Anpassungen durch das Internet und dortige Angebote. Mit dem neuen Beschluss tritt der Vertrag noch nicht in Kraft. Zunächst müssen die Landtage unterrichtet und der Text der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Zur Unterzeichnung des Vertrages könnte es im Frühjahr kommen. In Kraft treten könnte das Ganze dann zum September 2020.
Zu den Details des Medienstaatsvertrages gehören unter anderem: Bei Diensten wie SmartTVs – das sind Fernsehgeräte mit Internet und Zusatzfunktion – soll gewährleistet werden, dass Medieninhalte mit einem gesellschaftlichen Mehrwert leicht auffindbar sind und nicht in der Masse untergehen.