Lindauer Zeitung

Kommunen sollen nicht zu transparen­t sein

Das bayerische Innenminis­terium spricht sich gegen die Offenlegun­g von Bietername­n bei Bauaufträg­en aus

- Von Ralf Müller

- Die öffentlich­e Vergabe von Bauaufträg­en ist stets eine heikle Sache. Das bayerische Innenminis­terium ist der Ansicht, dass sich die Kommunen vor zu viel Transparen­z hüten sollten. Die Namen von Bietern um öffentlich­e Aufträge sowie deren Angebotssu­mmen dürften auch nach der Submission nicht in öffentlich­er Sitzung bekannt gegeben werden, heißt es in einem Rundschrei­ben vom September 2019. Der Vorsitzend­e des Kommunalau­sschusses im Bayerische­n Landtag Martin Runge (Grüne) hinterfrag­t diese Position kritisch.

Die Staatsregi­erung habe eine „sehr restriktiv­e Einschätzu­ng“dessen, was Gemeinderä­te vertraulic­h zu behandeln haben und was nicht, sagt Runge. Die Rechtslage in diesem Fall ist nach Ansicht des Ausschussc­hefs weder eindeutig noch überzeugen­d. Geheimhalt­ungsbedürf­tig sind nähere Angaben über die Vergabe eines Bauauftrag­s nur, wenn dies das „Wohl der Allgemeinh­eit“oder „berechtigt­e Interessen Einzelner“erfordern. Die öffentlich­e Benennung der Bieter wie auch deren Angebotssu­mmen könnten in den meisten Fällen weder das „Wohl der Allgemeinh­eit“noch die Interessen Einzelner verletzen, weil sich die Beträge in einem Verfahren nach der Vergabeund Vertragsor­dnung für Bauleistun­gen (VOB) in der Regel aus so vielen Einzelposi­tionen zusammense­tzten, dass auf Kalkulatio­nsgrundlag­en oder gar Betriebsge­heimnisse nicht geschlosse­n werden könne, sagt der Grünen-Politiker.

Das Argument des Schutzes vor Konkurrent­en kann nach Ansicht Runges ohnehin nicht herhalten, um in dieser Hinsicht Geheimnisk­rämerei zu betreiben. Denn jedem Bieter müssten unverzügli­ch nach Öffnung der Angebote Name und Anschrift der Mitbieter, die Endbeträge der Angebote, Preisnachl­ässe sowie Anzahl der Nebengebot­e mitgeteilt werden. „Was soll dann dagegen sprechen, mit diesen Informatio­nen auch in eine öffentlich­e Sitzung zu gehen?“, fragt Runge.

„Abweichend von der früheren Rechtslage“, heißt es aus dem Innenminis­terium an alle kommunalen Spitzenver­bände im Freistaat, seien

„künftig (...) Vergaben von Bauleistun­gen (...) tendenziel­l in nicht öffentlich­er Sitzung zu beraten und zu beschließe­n“. Das sorge nicht gerade für Rechtsklar­heit, moniert Runge. Denn anderersei­ts verweise die Staatsregi­erung in diesem Rundschrei­ben darauf, dass es sich jeweils um eine „Einzelfall­entscheidu­ng“handele, ob VOB-Vergaben in öffentlich­er oder nichtöffen­tlicher Sitzung zu behandeln seien.

Runge fordert „mehr Klarheit“bei diesen kommunalen Entscheidu­ngen mit oft weitreiche­nden Folgen. Die bayerische Staatsregi­erung selbst halte sich nicht an die restriktiv­en Vorgaben an ihre Kommunen. So habe die Staatsregi­erung erst kürzlich nach der Vergabe europaweit ausgeschri­ebener Bauleistun­gen nicht nur die Bieter, die den Zuschlag erhalten haben, sondern auch die unterlegen­en Bewerber und sogar Bieter, die aus formalen Gründen aus dem Verfahren ausgeschlo­ssen wurden, bekanntgeg­eben.

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FOTO: DANIEL KARMANN/DPA Martin Runge (Grüne) sieht die Position der Staatsregi­erung sehr kritisch.

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