Kommunen sollen nicht zu transparent sein
Das bayerische Innenministerium spricht sich gegen die Offenlegung von Bieternamen bei Bauaufträgen aus
- Die öffentliche Vergabe von Bauaufträgen ist stets eine heikle Sache. Das bayerische Innenministerium ist der Ansicht, dass sich die Kommunen vor zu viel Transparenz hüten sollten. Die Namen von Bietern um öffentliche Aufträge sowie deren Angebotssummen dürften auch nach der Submission nicht in öffentlicher Sitzung bekannt gegeben werden, heißt es in einem Rundschreiben vom September 2019. Der Vorsitzende des Kommunalausschusses im Bayerischen Landtag Martin Runge (Grüne) hinterfragt diese Position kritisch.
Die Staatsregierung habe eine „sehr restriktive Einschätzung“dessen, was Gemeinderäte vertraulich zu behandeln haben und was nicht, sagt Runge. Die Rechtslage in diesem Fall ist nach Ansicht des Ausschusschefs weder eindeutig noch überzeugend. Geheimhaltungsbedürftig sind nähere Angaben über die Vergabe eines Bauauftrags nur, wenn dies das „Wohl der Allgemeinheit“oder „berechtigte Interessen Einzelner“erfordern. Die öffentliche Benennung der Bieter wie auch deren Angebotssummen könnten in den meisten Fällen weder das „Wohl der Allgemeinheit“noch die Interessen Einzelner verletzen, weil sich die Beträge in einem Verfahren nach der Vergabeund Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in der Regel aus so vielen Einzelpositionen zusammensetzten, dass auf Kalkulationsgrundlagen oder gar Betriebsgeheimnisse nicht geschlossen werden könne, sagt der Grünen-Politiker.
Das Argument des Schutzes vor Konkurrenten kann nach Ansicht Runges ohnehin nicht herhalten, um in dieser Hinsicht Geheimniskrämerei zu betreiben. Denn jedem Bieter müssten unverzüglich nach Öffnung der Angebote Name und Anschrift der Mitbieter, die Endbeträge der Angebote, Preisnachlässe sowie Anzahl der Nebengebote mitgeteilt werden. „Was soll dann dagegen sprechen, mit diesen Informationen auch in eine öffentliche Sitzung zu gehen?“, fragt Runge.
„Abweichend von der früheren Rechtslage“, heißt es aus dem Innenministerium an alle kommunalen Spitzenverbände im Freistaat, seien
„künftig (...) Vergaben von Bauleistungen (...) tendenziell in nicht öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen“. Das sorge nicht gerade für Rechtsklarheit, moniert Runge. Denn andererseits verweise die Staatsregierung in diesem Rundschreiben darauf, dass es sich jeweils um eine „Einzelfallentscheidung“handele, ob VOB-Vergaben in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln seien.
Runge fordert „mehr Klarheit“bei diesen kommunalen Entscheidungen mit oft weitreichenden Folgen. Die bayerische Staatsregierung selbst halte sich nicht an die restriktiven Vorgaben an ihre Kommunen. So habe die Staatsregierung erst kürzlich nach der Vergabe europaweit ausgeschriebener Bauleistungen nicht nur die Bieter, die den Zuschlag erhalten haben, sondern auch die unterlegenen Bewerber und sogar Bieter, die aus formalen Gründen aus dem Verfahren ausgeschlossen wurden, bekanntgegeben.