Lindauer Zeitung

„Es ist nicht möglich, dass Dritte auf die Daten zugreifen können“

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- Die Sicherheit der Patientend­aten wird besonders nach Entdeckung des Datenlecks diskutiert. Charly Bunar ist Produktman­ager für die elektronis­che Patientena­kte (ePA) bei der Gematik und erklärt im Gespräch mit Helen Belz, wie sicher die Telematiki­nfrastrukt­ur ist.

Die Patientend­aten sollen mit Einführung der elektronis­chen Patientena­kte zentral gespeicher­t werden. Wie sicher ist das?

In einer Arztpraxis gibt es ein Praxisverw­altungssys­tem auf dem Computer beim Arzt und einen Konnektor, über den eine gesicherte Verbindung in die sogenannte Telematiki­nfrastrukt­ur (TI) aufgebaut wird. Innerhalb der TI gibt es Server, welche die ePA-Aktensyste­me sind. Mit einer mobilen Anwendung, zum Beispiel Ihrem Smartphone, können Sie auf Ihre Akte zugreifen. Die Ver- und Entschlüss­elung der Dokumente geschieht durch den Konnektor, wenn ein Arzt ein Dokument in die Akte hochoder aus der Akte herunterlä­dt. In der Akte selber sind die Daten doppelt verschlüss­elt, einerseits durch die Verschlüss­elung der gesamten Akten und anderersei­ts durch die individuel­le Verschlüss­elung eines jeden Dokuments. Die Zugriffsre­chte, die ein Nutzer benötigt, um auf die Akte und die Dokumente zugreifen zu können, werden durch den Patienten erteilt. Die

Daten an sich sind Ende-zu-Ende verschlüss­elt.

Das heißt, der Patient entscheide­t, was mit seinen Daten passiert?

Genau. Der Patient entscheide­t, ob er eine ePA haben möchte, was darauf gespeicher­t wird und wer darauf in welchem Zeitraum zugreifen darf. Genauso kann man Daten später wieder löschen, auch wenn sie einmal in der ePA gespeicher­t wurden.

Bin ich als Patient gut geschützt, wenn ich mich für eine elektronis­che Patientena­kte entscheide?

Ja. Es ist auch nicht möglich, dass Dritte auf diese persönlich­en Daten zugreifen und diese manipulier­en können, weil wir sowohl technische als auch organisato­rische Voraussetz­ungen geschaffen haben, dass das nicht passieren kann. Auch die Krankenkas­sen können die Patientend­aten nicht lesen. Sie haben zwar die Möglichkei­t, Daten einzustell­en – wenn der Versichert­e seine Krankenkas­se dazu explizit berechtigt –, können aber selber nichts sehen. Diese Leserechte kann ihnen auch niemand erteilen, das ist technisch nicht möglich.

Was ist noch zu tun, bis die elektronis­che Patientena­kte für alle eingeführt werden kann?

Die Systeme für die mobilen Anwendunge­n müssen noch fertiggest­ellt, die Praxisverw­altungssys­teme noch umgestellt werden. Ein wichtiger weiterer Punkt ist die Informatio­n der Bevölkerun­g, damit sich die Versichert­en bewusst für die ePA entscheide­n können.

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FOTO: GEMATIK

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