Kühler Kopf hilft bei Inkassodrohungen
Die Schreiben sind beängstigend formuliert – Konsequenzen drohen aber nicht immer
- Die Drohungen klingen harsch, und sie zielen auf tiefsitzende Ängste vieler Verbraucher. „Negative Schufa“, „Pfändung“, „gerichtlich geltend machen“, „Gerichtsvollzieher“und sogar „Haft“lauten die Stichworte in dem offiziell wirkenden Brief. Inkassofirmen wollen damit echte oder vermeintliche Forderungen von Firmen eintreiben – und schlagen noch dicke Gebühren obendrauf.
Wer so einen Brief erhält, sollte jedoch erst einmal tief durchatmen. „Allein das Wort Inkasso löst oft schon Ängste aus“, sagt Rechtsexperte Gerrit Cegielka von der Verbraucherzentrale Bremen. In vielen Fällen seien die Forderungen jedoch nicht berechtigt.
Statt zu zahlen, sollten die Betroffenen den Fall genau prüfen und sich gegebenenfalls wehren. Nach Erhebungen der Verbraucherzentralen ist jede zweite Inkassoforderung nicht korrekt. Oft sind die Gebühren willkürlich festgesetzt, und viele der angeblichen Ansprüche sind von Anfang an nicht rechtens.
Der Inkassobrief kann aus mehreren Gründen in den Briefkasten geflattert kommen. Der einfachste sind tatsächlich unbezahlte Rechnungen, die der Gläubiger schon mindestens einmal angemahnt hat. Oft ist der Schreck groß, wenn an sich sympathische Unternehmen plötzlich die Kettenhunde auf ihre Kunden loslassen. Wenn ein klares Vertragsverhältnis besteht, gilt jedoch: Die Rechnungen sind grundsätzlich zu bezahlen.
Tatsächlich darf das Inkassobüro auch Gebühren verlangen. Bei einer Forderung von 1000 Euro könnten das gut 100 Euro sein, bei 10 000 Euro gut 700 Euro; im Netz finden sich einschlägige Tabellen. Gigantische Aufschläge sind aber nicht erlaubt. Viele Anbieter addieren dreist Phantasiegebühren – dabei sind Gläubiger verpflichtet, das Verfahren günstig zu halten. Ein Inkassobüro sollte daher auch grundsätzlich nicht dazu dienen, einfach nur ausstehende Forderungen einzutreiben – es sollte das letzte Mittel bei hartnäckigen Schuldnern sein.
Gerade die schwarzen Schafe ihrer Branche drohen jedoch schon früh mit Inkasso. In vielen Fällen sehen sich sogar Verbraucher angegriffen, die zuvor keine Rechnungen und Mahnungen für eine reale Leistung erhalten haben. In den vergangenen Jahren sind hier vor allem betrügerische Internetseiten aufgefallen. Viele von ihnen verstehen einen Klick auf „Jetzt informieren“, „Heiße Girls finden“, „Ihre Chance auf Traumgewinne“oder „Kostenlos Anmelden“als Abschluss eines Abos oder Kreditvertrags. Danach läuft dann fast sofort die Inkassomaschine an.
Verbraucher mit schwachen Nerven lassen sich ins Bockshorn jagen und zahlen den geforderten Betrag, um den Ärger los zu sein. Doch gerade hier heißt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und angemessen zu reagieren. Inkassoabzocke dieser Art ist nicht rechtmäßig, Gerichte entscheiden hier routinemäßig zugunsten der Verbraucher.
Ein typischer Fall sind laut Cegielka Webseiten, die Kreditkarten anbieten. Sie sprechen bewusst Leute an, die wenig Geld haben. Allein mit der Anmeldung unterstellen sie die Bestellung einer Kreditkarte. Sofort kommt Post per Einschreiben: Per Nachnahme will der Anbieter Geld für die „Herstellung“der Karte – manchmal deutlich über hundert Euro. Wer die Annahme vernünftigerweise verweigert, erhält sofort die böse Post vom Inkassobüro. Wer auch diese ignoriert, erhält immer krassere Briefe.
In anderen Fällen kommt eine Kreditkarte, die aber vorher aufgeladen werden muss und damit für den Kunden nichts bringt. Hier betrifft die hohe Forderung dann beispielsweise eine Ausstellunggebühr. Der nächste Schritt bei dieser Masche ist ebenfalls gleich das Inkasso. In beiden Fällen sollten Verbraucher das Geld nicht bezahlen – meist ist kein rechtmäßiger Vertrag zustande gekommen. Für einen Kreditvertrag fehlen die nötige Aufklärung, die Unterschrift oder der Identitäts-Check. Selbst wenn ein Vertrag zustande gekommen sein sollte, lässt sich dieser innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Anwälte raten dazu, jetzt keine langen E-Mails mit gewundenen Erklärungen zu schreiben. Es reicht, klipp und klar zu antworten, dass man den Vertragsabschluss widerruft und die Leistung bestreitet. Der Versand sollte per Einschreiben erfolgen.
Einige Inkassobriefe kommen sogar gänzlich ohne eine begründete Forderung ins Haus. Das ist dann Betrug. Wer plötzlich Post mit Zahlungsaufforderungen für die Leistung einer Firma erhält, die einem unbekannt ist, kann das wertlose Papier ohne große Sorge abheften. Die Gegenseite kann nichts machen. Es drohen weder ernsthaft Pfändung, der Gerichtsvollzieher oder Gefängnis – bis zu solch extremen Maßnahmen ist es in Deutschland ein langer Weg.
Es ist auch ein Gegenschlag möglich. Alle Inkassoanbieter müssen in Deutschland bei den Behörden registriert sein. Wer der Allgemeinheit einen Gefallen tun will, informiert das zuständige Gericht über schwarze Schafe, die etwa im Auftrag unseriöser Glücksspiel- oder Dating-Portale eine riesige Drohkulisse aufbauen.
Die Bundesregierung arbeitet gerade daran, die Rechtslage zugunsten der Bürger noch eindeutiger zu machen. Sie will die Gebühren deckeln, die sich bisher an der Vergütung von Anwälten orientieren und damit üppige Aufschläge erlauben. Außerdem will das Justizministerium die Gläubiger zwingen, erst eindeutige Warnungen auszusprechen, bevor der Inkassozirkus losgeht. Das Gesetz wird vermutlich in den kommenden Monaten durch den Bundestag kommen. Der bisher vorliegende Entwurf geht Verbraucherschützern jedoch nicht weit genug: Auch künftig seien hohe Gebühren möglich, und auch die fiesen Drohungen werden nicht klar verboten.