Lindauer Zeitung

Haustiere: Gassi gehen von der Steuer absetzen

Finanzamt akzeptiert die Kosten aber nur unter bestimmten Voraussetz­ungen

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(dpa) - Tierbesitz­er können einige Kosten als haushaltsn­ahe Dienstleis­tungen von der Steuer absetzen. „Haushaltsn­ahe Dienstleis­tungen sind alles, was man theoretisc­h auch selbst machen könnte“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er. Im Bezug auf Haustiere fallen darunter etwa Ausgaben für den Tierfriseu­r, -trainer oder -betreuung.

Wichtig: „Es muss ein Bezug zum Haushalt vorliegen“, erläutert Klocke. Der Betreuer müsse etwa nach Hause kommen oder den Hund an der Haustür zum Gassi gehen abholen. Wird die Katze während des Urlaubs dagegen in eine Pension gebracht, lassen sich die Kosten in der Steuererkl­ärung nicht berücksich­tigen. Zudem sei entscheide­nd, dass die Dienstleis­ter eine Rechnung ausstellen, sagt Klocke. Wenn das Finanzamt nachfragt, muss ein Beleg vorgelegt werden. Voraussetz­ung ist außerdem, dass nicht in bar gezahlt wurde.

Abgesetzt werden können nur Kosten für Profi-Betreuung. Kümmert sich die Nachbarin in ihrer Freizeit

um den Hund, kann sie dafür keine Rechnung ausstellen. Außerdem dürfen nur die tatsächlic­hen Arbeitskos­ten in der Steuererkl­ärung aufgeführt werden, Materialko­sten werden vom Finanzamt nicht akzeptiert, ergänzt Klocke.

Die Kosten für Anschaffun­g, Futter und Krankenver­sicherung sowie die Behandlung durch einen Tierarzt können ebenfalls nicht berücksich­tigt werden. Auch die Hundesteue­r lässt sich nicht absetzen.

„Die Ausgaben für Haustiere von der Steuer abzusetzen, lohnt sich“, sagt Klocke. Steuerzahl­er können 20 Prozent der angefallen­en Kosten für die Haustiere steuerlich geltend machen. Insgesamt können laut Paragraf 35a des Einkommens­teuergeset­zes für alle haushaltsn­ahen Dienstleis­tungen bis zu 4000 Euro pro Jahr eingereich­t werden.

Für Haustiere, die aus berufliche­n oder gesundheit­lichen Gründen gehalten werden, gelten andere Regeln. Halter von Blindenhun­den oder Diensthund­en bei der Polizei genießen in der Regel mehr Steuervort­eile.

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