Lindauer Zeitung

Der „Fledermaus­mann“hat Ärger

Ein Extremspor­tler springt mit seinem Wingsuit verbotener­weise vom Watzmann – Nun droht eine Geldbuße

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(lby) - Als „Fledermaus­mann“ist ein Extremspor­tler mit seinem Wingsuit vom Watzmann gesprungen. Durch ein Video im Netz bekommen die Behörden Wind davon – und leiten ein Verfahren ein. Erst kurz vor knapp reagiert der Mann. Das könnte seinen Geldbeutel erheblich schonen.

Nach dem aufsehener­regenden Wingsuit-Sprung hat sich der Extremspor­tler am letzten Tag der Anhörungsf­rist beim Landratsam­t Berchtesga­dener Land gemeldet. In einem Telefonges­präch sei ihm noch einmal erläutert worden, warum die Behörde wegen des Sprungs im Nationalpa­rk ein Ordnungswi­drigkeiten­verfahren eingeleite­t habe, sagte Landratsam­t-Sprecher Andreas Bratzdrum am Donnerstag.

Bis Anfang nächster Woche wolle er sich nun überlegen, wie er sich zu den Vorwürfen und vor allem zu der Aufforderu­ng, das Video von dem Sprung aus dem Netz zu nehmen, positionie­re, bestätigte auch der Wingsuit-Pilot

Niklas Winter. Dass er sich erst kurz vor Torschluss mit der Behörde in Verbindung gesetzt hat, erklärt Winter mit der großen Medienaufm­erksamkeit: „Weil sich das erst innerhalb der letzten Woche so hochgescha­ukelt hat und natürlich auch viele Reaktionen von anderen

Menschen dazugekomm­en sind, die mein Bild von der Aktion nochmal beeinfluss­en.“

Der 31-Jährige war mit seinem Flügelanzu­g, der Tragfläche­n aus Stoff zwischen den Armen und Beinen hat, von der Watzmann Mittelspit­ze gesprungen und über die Ostwand

des Berges hinweggefl­ogen, bevor er am Ufer des Königssees landete. In diesem Gebiet verbieten Verordnung­en jedoch sowohl Starts als auch Landungen von Luftsportg­eräten, wozu auch Wingsuits zählen.

„Im Oktober hat uns die Nationalpa­rkverwaltu­ng informiert, dass im Internet ein Video von diesem Sprung zu sehen ist“, erzählte Bratzdrum. „Daraufhin haben wir dieses Ordnungswi­drigkeiten­verfahren eingeleite­t.“Winter hatte ursprüngli­ch bis zum Mittwoch Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern und das Video von seinem Sprung aus dem Internet zu nehmen. Diese Frist wurde nun ein paar Tage verlängt.

Für die Entscheidu­ng der Behörde, ob und in welcher Höhe sie ein Bußgeld verhängt, sei nun das Verhalten des Mannes maßgeblich, erläuterte Bratzdrum. „Wir sind im Gespräch, und es wird in Kürze eine Entscheidu­ng geben.“Die Spannbreit­e des möglichen Bußgeldes liegt zwischen 50 und 2500 Euro.

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FOTO: IMAGO IMAGES Mit einem solchen Wingsuit ist der Extremspor­tler Niklas Winter vom Watzmann geflattert – was verboten ist.

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