Streit wegen Anbindehaltung von Kühen
Haltungsform wird nun sogar in Bewerbung für Unesco-Welterbe gepriesen – Tierschützer sind empört
(lby) - Die Landschaft rund um GarmischPartenkirchen lockt jedes Jahr unzählige Touristen an. Umweltschützer betrachten die Kombination von Heuwiesen, Streuwiesen und den Moorgebieten des Alpenvorlandes als etwas ganz Besonderes – so besonders, dass die Gegend in wenigen Jahren das exklusive Welterbe-Siegel der Unesco bekommen soll. Doch bei der Vorbereitung der offiziellen Bewerbung bekommt das Landratsamt nun Gegenwind.
Tierschützer sind empört darüber, dass im Entwurf der Bewerbung die umstrittene Anbindehaltung von Kühen als erhaltenswert bezeichnet wird. Diese Haltung von Rindern dürfe „kein Unesco-Weltkulturerbe werden“, kritisiert die Organisation Animal Rights Watch. Die Anbindehaltung sei „unsägliche Tierquälerei und keine kulturelle Errungenschaft, die geschützt werden sollte“. Anlass ist ein Dokument, mit dem der Landkreis Garmisch-Partenkirchen die bevorstehende Welterbebewerbung der historischen Kulturlandschaften im südlichen Oberbayern vorbereitet. Die Region zeige „auf herausragende Weise die harmonische Interaktion des Menschen mit der Umwelt in einer eiszeitlich geprägten Landschaft am Rand der Nordalpen“, heißt es in dem Papier. „Das über Jahrhunderte aufrechterhaltene Grünlandwirtschaftssystem schuf auf unterschiedlichsten Standorten ein außergewöhnlich breites Spektrum an Wiesenund Weidetypen.“Für Ärger sorgt, dass in der „Erklärung zum außergewöhnlichen universellen Wert“der Landschaft auch der „Erhalt der Kombinationshaltung von Nutztieren (Anbindehaltung mit Weidegang)“als eine Schlüsselfrage definiert wird.
Im Jahr 2014 hatte die Kultusministerkonferenz die „alpinen und voralpinen Wiesen- und Moorlandschaften“
auf die sogenannte Tentativliste gesetzt. Darauf sind die künftigen Vorschläge der Bundesrepublik für die Welterbeliste gebündelt. Noch etwa ein halbes Dutzend Anwärter stehen derzeit auf der Liste, aus Bayern ebenfalls noch die Königsschlösser von Ludwig II. Wann diese Vorschläge an das Welterbezentrum in Paris gemeldet werden, ist nach Angaben der Deutschen Unesco-Kommission noch unklar. Frühestens 2022 könnte die Weltorganisation über die oberbayerischen Landschaften entscheiden.
Der Landkreis arbeitet schon jetzt daran, eine Bewerbung für die Unesco zu formulieren. Im Entwurf befürwortet die Kreisbehörde die zeitweise Anbindehaltung. „Die Abschaffung der Anbindehaltung mit Weidegang würde das Ende für viele Landwirtschaftsbetriebe bedeuten“, heißt es dort. Der Landkreis verteidigt die Formulierungen damit, dass im Kern nicht die Bauernhöfe mit ihren Stallungen
Gegenstand des geplanten Welterbes seien. „Kombinationshaltung mit Weidegang bedeutet, dass sämtliche Rinder mit Ausnahme der Wintermonate monatelang auf wildkräuterreichen Viehweiden und Almen, also in freier Natur weiden können“, betont das Landratsamt. Allerdings gehört auch das vorübergehende Anbinden von Kühen im Stall für einige Monate zu den Reizthemen in der Landwirtschaft. Ähnlich wie bei der betäubungslosen Ferkelkastration und beim Kükenschreddern stehen Politik und Wirtschaft unter Druck, zum Wohle der Tiere neue Lösungen zu suchen. Der Deutsche Tierschutzbund hält ebenfalls nichts vom Anbinden, das selbst bei Bio-Betrieben noch üblich sei. Der Tierschutzbund vergibt ein eigenes Label „Für mehr Tierschutz“. In der Richtlinie für die Landwirte, die das Zertifikat erhalten wollen, heißt es unmissverständlich: „Die Anbindehaltung von Rindern ist verboten.“