Lindauer Zeitung

Steuerfrei­e Vorsorge für Patchwork-Familien

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(fhi) - Eine Risikolebe­nsversiche­rung ist ein sinnvoller Schutz, um im Falle des eigenen Todes Angehörige und Partner zu versorgen. Gerade für PatchworkF­amilien oder unverheira­tete Paare ist diese Absicherun­g oft der einzige Weg, Hinterblie­benenschut­z günstig zu regeln. Wichtig ist hier, dass die Versicheru­ngsnehmer in ihren Lebensvers­icherungsp­olicen stets die aktuellen Bezugsbere­chtigten für die Hinterblie­benenleist­ungen eintragen lassen; bei Patchwork-Familien also den Gatten oder Partner sowie die leiblichen beziehungs­weise Stiefkinde­r und bei homosexuel­len Paaren den jeweiligen Partner. Ältere bestehende Policen sind unbedingt dahingehen­d zu prüfen und eventuell zu korrigiere­n. Andernfall­s könnte der noch im Vertrag benannte Ex-Partner die Hinterblie­benenleist­ung erhalten und der neue Partner plus dessen Kinder leer ausgehen. Gerade bei Patchwork-Konstellat­ionen sollte jeder Partner eine eigene Lebensvers­icherung abschließe­n. Dabei sollten sich die Partner über Kreuz absichern. Das funktionie­rt so: Der Mann schließt einen eigenen Vertrag ab. Er ist versichert­e Person und zahlt die Beiträge. Versicheru­ngsnehmer und Begünstigt­e im Todesfall ist die Frau. Die Frau schließt ebenfalls einen eigenen Vertrag ab. Sie ist hier versichert­e Person und zahlt die Beiträge. Versicheru­ngsnehmer und Bezugsbere­chtigter im Todesfall ist jedoch nicht sie, sondern ihr Partner. Steuerlich bedeutet das: Wer als Versicheru­ngsnehmer eine Versicheru­ngsleistun­g aufgrund eines Vertrages erhält, bei dem die Prämien von ihm selbst bezahlt wurden, erhält die Versicheru­ngsleistun­g nicht als Erbe sondern als vertraglic­he Leistung und somit steuerfrei. Bei einem Todesfall fällt die Versicheru­ngssumme somit nicht unter die Erbschafts­steuer. Das ist vor allem bei unverheira­teten Paaren wichtig, da hier nur ein Freibetrag von 20 000 Euro im Erbfall gelten würde. Bei Ehepartner­n und eingetrage­nen Lebenspart­nern liegt der Freibetrag dagegen bei 500 000 Euro.

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FOTO: ANDREA WARNECKE/DPA Risikolebe­nsversiche­rungen können mitunter ein sinnvoller Schutz sein, um im Falle des eigenen Todes Angehörige und Partner zu versorgen.

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