Steuerfreie Vorsorge für Patchwork-Familien
(fhi) - Eine Risikolebensversicherung ist ein sinnvoller Schutz, um im Falle des eigenen Todes Angehörige und Partner zu versorgen. Gerade für PatchworkFamilien oder unverheiratete Paare ist diese Absicherung oft der einzige Weg, Hinterbliebenenschutz günstig zu regeln. Wichtig ist hier, dass die Versicherungsnehmer in ihren Lebensversicherungspolicen stets die aktuellen Bezugsberechtigten für die Hinterbliebenenleistungen eintragen lassen; bei Patchwork-Familien also den Gatten oder Partner sowie die leiblichen beziehungsweise Stiefkinder und bei homosexuellen Paaren den jeweiligen Partner. Ältere bestehende Policen sind unbedingt dahingehend zu prüfen und eventuell zu korrigieren. Andernfalls könnte der noch im Vertrag benannte Ex-Partner die Hinterbliebenenleistung erhalten und der neue Partner plus dessen Kinder leer ausgehen. Gerade bei Patchwork-Konstellationen sollte jeder Partner eine eigene Lebensversicherung abschließen. Dabei sollten sich die Partner über Kreuz absichern. Das funktioniert so: Der Mann schließt einen eigenen Vertrag ab. Er ist versicherte Person und zahlt die Beiträge. Versicherungsnehmer und Begünstigte im Todesfall ist die Frau. Die Frau schließt ebenfalls einen eigenen Vertrag ab. Sie ist hier versicherte Person und zahlt die Beiträge. Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter im Todesfall ist jedoch nicht sie, sondern ihr Partner. Steuerlich bedeutet das: Wer als Versicherungsnehmer eine Versicherungsleistung aufgrund eines Vertrages erhält, bei dem die Prämien von ihm selbst bezahlt wurden, erhält die Versicherungsleistung nicht als Erbe sondern als vertragliche Leistung und somit steuerfrei. Bei einem Todesfall fällt die Versicherungssumme somit nicht unter die Erbschaftssteuer. Das ist vor allem bei unverheirateten Paaren wichtig, da hier nur ein Freibetrag von 20 000 Euro im Erbfall gelten würde. Bei Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern liegt der Freibetrag dagegen bei 500 000 Euro.