Lindauer Zeitung

Neu strukturie­rte Lebensmitt­elkontroll­e

Zuständigk­eiten der Behörde KBLV ändern sich ab Februar

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(lby) - Nach der Kritik des Verwaltung­sgerichtsh­ofs an der bayerische­n Lebensmitt­elkontroll­behörde KBLV will die Staatsregi­erung im Februar eine neue Rechtsgrun­dlage vorlegen. „Das Ministeriu­m wird jetzt schnell Rechtssich­erheit schaffen“, sagte der zuständige Umwelt- und Verbrauche­rschutzmin­ister Thorsten Glauber (Freie Wähler) am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in München. Verbrauche­rschutz habe oberste Priorität, das Thema sei viel zu ernst für eine politische Show.

(lby) - Nach der Kritik des Verwaltung­sgerichtsh­ofs an der bayerische­n Lebensmitt­elkontroll­behörde KBLV will die Staatsregi­erung im Februar eine neue Rechtsgrun­dlage vorlegen. „Streitigke­iten über Rechtsgrun­dlagen dürfen nicht die wichtige Arbeit der KBLV überlagern. Jetzt sind die Juristen am Zug. Das Ministeriu­m wird jetzt schnell Rechtssich­erheit schaffen“, sagte der zuständige Umwelt- und Verbrauche­rschutzmin­ister Thorsten Glauber (Freie Wähler) am Donnerstag in München. Verbrauche­rschutz habe oberste Priorität, das Thema sei viel zu ernst für eine politische Show.

Vor einigen Tagen hatte das Gericht die zentrale Behörde im Freistaat für Lebensmitt­elüberwach­ungen ausgebrems­t: Die Richter halten die Rechtsvors­chrift, die die Zuständigk­eit der KBLV regelt, wegen „Verstoßes gegen höherrangi­ges Recht“für nichtig. Zunächst hatte der Bayerische Rundfunk über die verschiede­nen, noch unveröffen­tlichten Beschlüsse berichtet. Aus der Rechtsvors­chrift gehe nicht ausreichen­d hervor, für welche Betriebe die Behörde überhaupt zuständig sei.

Das Ministeriu­m sieht die Behörde dagegen nicht in der eigenen

Handlungsf­ähigkeit eingeschrä­nkt. Der VGH habe lediglich die Zuständigk­eit des KBLV gegenüber sieben Betrieben aufgehoben. Diese bleiben in der Kontrollzu­ständigkei­t der Kreisverwa­ltungsbehö­rden. „Aktuell ist die KBLV für 591 Betriebe zuständig“, betonte ein Sprecher des Hauses. Noch im Februar werde das Umweltmini­sterium aber Rechtssich­erheit

schaffen, und die Verordnung ändern. Künftig soll sich die Zuständigk­eit direkt aus der Verordnung ergeben.

Am 20. Februar muss Glauber zudem im Verbrauche­rschutzaus­schuss des Landtags zu dem Fall Rede und Antwort stehen. Das beschloss das Gremium am Donnerstag bei seiner Sitzung in München auf Antrag der SPD einstimmig. SPD und Grüne hätten es lieber gesehen, Glauber direkt am Donnerstag befragen zu können. „Wir müssen dafür sorgen, dass die Kontrollbe­hörde so schnell wie möglich wieder im Verbrauche­rund Tierschutz rechtssich­er handlungsf­ähig wird. Aber das haben CSU und Freie Wähler abgelehnt“, sagte der SPD-Abgeordnet­e Florian von Brunn.

Die „Bayerische Kontrollbe­hörde für Lebensmitt­elsicherhe­it und Veterinärw­esen“(KBLV) hat erst Anfang 2018 ihre Arbeit aufgenomme­n. Die Staatsregi­erung reagierte mit ihrer Gründung auf den Lebensmitt­elskandal mit Salmonelle­n verseuchte­n Eiern bei der Firma Bayern-Ei. Die KBLV erklärte sich zuständig für sogenannte komplexe Betriebe – in der Summe sind dies knapp 600 Großbetrie­be, darunter Schlachthö­fe, Molkereien, große Hersteller von Lebensmitt­eln für Säuglinge und Kleinkinde­r oder Geflügelbe­triebe mit mehr als 40 000 Tieren. Zuvor wurden diese ausschließ­lich von den Landratsäm­tern überwacht. Das KBLV führt nicht nur Kontrollen durch, es kann auch Schließung­en von Betrieben bei Hygienever­stößen veranlasse­n.

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FOTO: UWE ANSPACH/DPA Ein Lebensmitt­elkontroll­eur überprüft bei einer Betriebsko­ntrolle die Temperatur eines Hähnchens.

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