Mal wieder ein Rechtsstreit um Pumuckl
Drehbuchautorin verklagt Bayerischen Rundfunk wegen zwei Ausstrahlungen
(dpa) - Vor dem Landgericht München I streiten sich der Bayerische Rundfunk und eine Drehbuchautorin um den Pumuckl – genauer gesagt um eine Folge der Serie „Pumuckls Abenteuer“mit dem Titel „Pumuckls neues Heim“aus dem Jahr 1999.
Die Episode wurde im April 2019 zweimal ausgestrahlt. Deswegen hat die Drehbuchautorin den BR verklagt. Sie geht davon aus, dass der Sender kein Ausstrahlungsrecht mehr hatte. Der BR sieht das anders. „Grundsätzlich strahlen wir als BR Produktionen nur aus, wenn wir der Meinung sind, dass uns dafür auch alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte vorliegen“, betonte eine Sprecherin des Senders auf Anfrage.
Die entgegengesetzten Auffassungen liegen nach Gerichtsangaben daran, dass die Parteien eine zusätzlich zu dem ursprünglichen Vertrag geschlossene Vereinbarung aus dem Jahr 2000 unterschiedlich auslegen. Die Drehbuchautorin fordert Schadenersatz in Höhe von 35 790 Euro plus Zinsen. Der BR ist nach Gerichtsangaben bereit, 3068 Euro zu zahlen. Um die Differenz wird nun vor dem Landgericht weiter gestritten. Ein vorgeschlagener Vergleich scheiterte am Donnerstag: 6000 Euro für eine Folge und insgesamt 30 000 Euro für alle fünf Folgen der Drehbuchautorin. Mit einer solchen Lösung könne der BR die insgesamt fünf Folgen der Drehbuchautorin weiterhin ausstrahlen. Sonst kämen die Episoden in einen „Giftschrank“, so der Vorsitzende Richter.
Es ist bei Weitem nicht das erste Mal, dass der Kobold mit dem roten Haar Gerichte beschäftigt. Im Jahr 2011 stritt die frühere PumucklZeichnerin Barbara von Johnson mit dem Betreiber eines Pumuckl-Museums in Oberbayern vor Gericht um Urheberrechte – und gewann.
Drei Jahre zuvor war die Zeichnerin schon gegen den BR vor Gericht gezogen, weil der Sender auf seiner Homepage eine Bildergalerie des Klabautermanns ohne Erwähnung ihres Namens zeige. Johnson wollte als Urheberin genannt werden und drohte mit Schadenersatzforderungen.
Einen vorangegangenen vergleichbaren Rechtsstreit hatte die Zeichnerin durch zwei Instanzen gewonnen. Das Oberlandesgericht München hatte im Dezember 2007 die Ausstrahlung von Ausschnitten des Films „Meister Eder und sein Pumuckl“sowie der Kindersendung „Pumuckl-TV“untersagt und den Anspruch Johnsons auf Entschädigung „für die Vergangenheit und Zukunft“bejaht.
Anfang Januar 2008 entschied das Landgericht München I, dass für Pumuckl bei einem Malwettbewerb eine Freundin gesucht werden darf. In diesem Verfahren hatte sich Johnson wiederum mit Pumuckl-Erfinderin Ellis Kaut monatelang gestritten.