Lindauer Zeitung

Mal wieder ein Rechtsstre­it um Pumuckl

Drehbuchau­torin verklagt Bayerische­n Rundfunk wegen zwei Ausstrahlu­ngen

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(dpa) - Vor dem Landgerich­t München I streiten sich der Bayerische Rundfunk und eine Drehbuchau­torin um den Pumuckl – genauer gesagt um eine Folge der Serie „Pumuckls Abenteuer“mit dem Titel „Pumuckls neues Heim“aus dem Jahr 1999.

Die Episode wurde im April 2019 zweimal ausgestrah­lt. Deswegen hat die Drehbuchau­torin den BR verklagt. Sie geht davon aus, dass der Sender kein Ausstrahlu­ngsrecht mehr hatte. Der BR sieht das anders. „Grundsätzl­ich strahlen wir als BR Produktion­en nur aus, wenn wir der Meinung sind, dass uns dafür auch alle urheberrec­htlichen Nutzungsre­chte vorliegen“, betonte eine Sprecherin des Senders auf Anfrage.

Die entgegenge­setzten Auffassung­en liegen nach Gerichtsan­gaben daran, dass die Parteien eine zusätzlich zu dem ursprüngli­chen Vertrag geschlosse­ne Vereinbaru­ng aus dem Jahr 2000 unterschie­dlich auslegen. Die Drehbuchau­torin fordert Schadeners­atz in Höhe von 35 790 Euro plus Zinsen. Der BR ist nach Gerichtsan­gaben bereit, 3068 Euro zu zahlen. Um die Differenz wird nun vor dem Landgerich­t weiter gestritten. Ein vorgeschla­gener Vergleich scheiterte am Donnerstag: 6000 Euro für eine Folge und insgesamt 30 000 Euro für alle fünf Folgen der Drehbuchau­torin. Mit einer solchen Lösung könne der BR die insgesamt fünf Folgen der Drehbuchau­torin weiterhin ausstrahle­n. Sonst kämen die Episoden in einen „Giftschran­k“, so der Vorsitzend­e Richter.

Es ist bei Weitem nicht das erste Mal, dass der Kobold mit dem roten Haar Gerichte beschäftig­t. Im Jahr 2011 stritt die frühere PumucklZei­chnerin Barbara von Johnson mit dem Betreiber eines Pumuckl-Museums in Oberbayern vor Gericht um Urheberrec­hte – und gewann.

Drei Jahre zuvor war die Zeichnerin schon gegen den BR vor Gericht gezogen, weil der Sender auf seiner Homepage eine Bildergale­rie des Klabauterm­anns ohne Erwähnung ihres Namens zeige. Johnson wollte als Urheberin genannt werden und drohte mit Schadeners­atzforderu­ngen.

Einen vorangegan­genen vergleichb­aren Rechtsstre­it hatte die Zeichnerin durch zwei Instanzen gewonnen. Das Oberlandes­gericht München hatte im Dezember 2007 die Ausstrahlu­ng von Ausschnitt­en des Films „Meister Eder und sein Pumuckl“sowie der Kindersend­ung „Pumuckl-TV“untersagt und den Anspruch Johnsons auf Entschädig­ung „für die Vergangenh­eit und Zukunft“bejaht.

Anfang Januar 2008 entschied das Landgerich­t München I, dass für Pumuckl bei einem Malwettbew­erb eine Freundin gesucht werden darf. In diesem Verfahren hatte sich Johnson wiederum mit Pumuckl-Erfinderin Ellis Kaut monatelang gestritten.

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FOTO: FOTOREPORT 35 790 Euro will die Autorin für eine Pumuckl-Folge.

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