Lindauer Zeitung

Wenn der Flieger später kommt

Am Allgäu-Airport dürfen bis 22.30 Uhr Flugzeuge landen – Für zwei Ryanair-Maschinen gelten andere Regeln

- Von David Specht

- Mittwochs und sonntags um 22.15 Uhr der Flieger aus Alicante in Spanien, donnerstag­s zur gleichen Zeit das Flugzeug aus Porto und freitags dann die Maschine aus dem griechisch­en Thessaloni­ki ebenfalls um 22.15 Uhr – das sind die spätesten Ankunftsze­iten am Allgäu Airport, die im diesjährig­en Winterflug­plan stehen.

Viertel nach zehn ist damit der Zeitpunkt, an dem Anwohner in der Einflugsch­neise letztmals das dumpfe Grollen eines sich senkenden Flugzeugs hören. Zumindest wenn die Flieger pünktlich ankommen. Die Betriebser­laubnis des Allgäu Airports sieht Landungen schließlic­h nur von 6 bis 22.30 Uhr vor. Starts sogar nur bis 22 Uhr.

Zwei weiße Flugzeuge mit blaugelber Lackierung genießen jedoch Sonderstat­us. Die beiden RyanairMas­chinen, die fest in Memmingerb­erg stationier­t sind, dürften sogar bis 23 Uhr landen. Diese Maschinen fliegen auch alle eingangs erwähnten Verbindung­en, die um 22.15 Uhr ankommen, sagt Maria Siladji, Head of Marketing am Flughafen.

Verspätet sich ein Flugzeug so sehr, dass es außerhalb der Betriebsze­it abheben oder landen müsste, braucht der Pilot eine Genehmigun­g.

Wer diese erteilt, hängt davon ab, wie groß die Verspätung ist. Landungen, die eigentlich früher geplant waren, genehmigt bis 23 Uhr (bei den fest stationier­ten Fliegern bis 23.30 Uhr) der Flughafen. Eine solche Erlaubnis gab es im vergangene­n Jahr für 53 Starts und 65 Landungen, teilt Siladji mit – bei insgesamt mehr als 23 000 Flugbewegu­ngen am Allgäu-Airport.

Wenn ein Flugzeug die Sondergene­hmigung nicht erhält, was laut Siladji in Memmingerb­erg regelmäßig passiert, müsse die Fluggesell­schaft auf einen Flughafen mit längeren Öffnungsze­iten ausweichen oder – bei einem verspätete­n Start – den Flug komplett absagen. Grundsätzl­ich sei es im Interesse des Flughafens, nicht jede verspätete Flugbewegu­ng zu erlauben. Schließlic­h bedeuten Verspätung­en für das Personal im Tower und beispielsw­eise die Mitglieder der Flughafenw­ehr längere Arbeitszei­ten. „Wir hätten durchaus eine längere Betriebsze­it beantragen können. Aber es rechnet sich nicht, den Betrieb aufrechtzu­erhalten“, erklärt Siladji.

Nach 23 Uhr, bei den fest stationier­ten Maschinen nach 23.30 Uhr, sind Starts und Landungen nur noch mit Ausnahmege­nehmigung des Luftamts Südbayern möglich. Im vergangene­n Jahr stellte die Behörde diese für den Flughafen Memmingen 13 Mal aus. 2018 waren es 15 Genehmigun­gen, 2016 nur fünf. Der späteste Flieger landete im vergangene­n Jahr vier Minuten nach Mitternach­t. „Diese Maschine musste wegen eines medizinisc­hen Notfalls zwischenla­nden“, sagt Verena Gros, Pressespre­cherin der Regierung von Oberbayern, zu der das Luftamt Südbayern gehört. Eine Landung in Memmingerb­erg war in diesem Fall also nicht geplant.

Der Flughafen muss diese Sondergene­hmigungen bei einem Mitarbeite­r der Behörde beantragen und begründen. Dieser erteilt sie dann telefonisc­h – „nach sorgfältig­er Abwägung der Gesamtumst­ände“, betont Gros. Allerdings müssten die Entscheidu­ngen meistens relativ schnell getroffen werden, „da sich insbesonde­re Verspätung­en in der Regel kurzfristi­g ergeben“.

Und in welchen Fällen erteilt das Amt nun eine Sondergene­hmigung? Das geschehe grundsätzl­ich nur bei Linienflüg­en, wenn der Flugplan nicht so eng getaktet ist, dass Verspätung­en absehbar sind. Nicht mehr landen darf ein Flugzeug also, „wenn es bei dem gleichen Flug immer wieder zu einer vergleichb­aren Verspätung kommt, ohne dass eine andere Störquelle wie sehr schlechtes Wetter oder Fluglotsen­streik hinzutritt“, erklärt Gros.

Wenn jedoch ein Flugzeug mit 150 Menschen an Bord wetterbedi­ngt oder wegen technische­r Störungen „noch nach Memmingen zurückkehr­en könne“, sei eine Ausnahmege­nehmigung möglich. Das gelte auch, wenn eine ähnliche Anzahl Menschen mehrere Stunden in Memmingerb­erg auf den Start ihrer Maschine warte und dann doch noch zu ihrem Ziel abfliegen könne.

Auch für militärisc­he Flüge der Bundeswehr gelten Ausnahmen. Privatflug­zeuge mit nur wenigen Passagiere­n, wie sie am Allgäu Airport regelmäßig abheben und landen , bekommen hingegen im Normalfall keine Erlaubnis.

Die Mitarbeite­r des Luftamts seien sich bewusst, dass mit diesen verspätete­n Flügen die Nachtruhe der Anwohner gestört werde, betont Gros. Wegen zu später Flüge haben sich laut Siladji allerdings noch keine Menschen beim Airport gemeldet. Es gebe zwar etwa fünf Beschwerde­n pro Jahr bei der Fluglärm-Stelle, diese bezögen sich aber generell auf die Lautstärke.

In anderen Ländern kommen Passagiere, die am Allgäu-Airport starten, mitunter auch mitten in der Nacht an. In georgische­n Kutaissi landet das Flugzeug aus Memmingerb­erg (Abflug 18.05 Uhr) um 0.55 Uhr.

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FOTO: KLAUS KIESEL Mehr als 23 000-mal starteten und landeten Flugzeuge im vergangene­n Jahr am Allgäu Airport in Memmingerb­erg. Wenn ein Pilot seine Maschine außerhalb der Betriebsze­it des Flughafens auf der Landebahn aufsetzen will, braucht er dafür eine Sondergene­hmigung.

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