Kleine Maßnahmen können Verbesserungen schaffen
Christina Gentili vom Landratsamt Lindau hat im Seniorenbeirat Tipps gegeben
(owi) - Möglichst lange im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung leben: Das ist der Wunsch aller Senioren. Häufig stehe dem die fehlende Barrierefreiheit entgegen. Wo sich mit kleineren oder größeren Maßnahmen Verbesserungen schaffen lassen und welche Fördermöglichkeiten es gibt, um diese zu finanzieren, darüber hat Christina Gentili vom Landratsamt jetzt die im Seniorenbeirat zusammengeschlossenen Seniorenbeauftragten der Kommunen im Landkreis informiert.
Etwa 80 Prozent der Wohnungen in Deutschland weisen erhebliche Barrieren für Menschen mit Behinderung auf. Und dazu gehören immer häufiger Senioren, für die Treppenstufen
oder Duschwannen zum unüberwindbaren Hindernis werden können, erklärte Gentili. Sie nahm die Zuhörer mit auf einen virtuellen Rundgang durch eine typische Wohnung. Oft helfe eine Rampe, um die Stufen vor dem Hauseingang zu überwinden. Oft aber seien bauliche Veränderungen notwendig, um einen stufenlosen Zugang zu ermöglichen.
Im Treppenhaus setze sich das fort. Hier sei der Klassiker gefragt: ein Treppenlift. Oft allerdings reiche noch ein zweiter Handlauf aus, um beispielsweise halbseitig gelähmten Personen das Begehen einer Treppe zu ermöglichen. Im Flur könne ein Garderobenschrank mit integrierter
Sitzbank hilfreich sein, wenn es ums Anziehen der Schuhe oder ums Telefonieren gehe.
Im Wohnzimmer könne ein Sessel mit Kippfunktion das Aufstehen erleichtern. Vorhandene Türschwellen, beispielsweise auch zum Balkon oder zur Terrasse, erweisen sich für Nutzer von Rollatoren als Hindernis. Kleine Rampen können helfen, sie zu überwinden. In der Küche könne ein erhöhter Stuhl oder die Anordnung der Elektrogeräte auf Arbeitshöhe sinnvoll sein.
Mit mehr Aufwand verbunden seien unterfahrbare Möbel. Im Schlafzimmer müsse es nicht immer ein neues Bett sein. Oft helfe die Erhöhung des vorhandenen. Drehsitze für die Badewanne oder Erhöhungen für den Toilettensitz dienen als Alternative zum großen Umbau. Sei dieser unumgänglich, empfiehlt Gentili, auf eine Duschwand zu verzichten: „In einer Kabine ist zu wenig Platz für eine Hilfsperson.“
Liege eine vom Arzt bestätigte Behinderung vor, sei eine Pflegestufe keine Voraussetzung für eine staatliche Förderung von Umbaumaßnahmen. Bis zu 10 000 Euro gewähre der Freistaat für den Umbau einer Wohnung auf einen behindertengerechten Zuschnitt, die Beseitigung von Barrieren, den Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen oder auch einer entsprechenden Küche.
Selbst die Vergrößerung einer
Terrasse, der Anbau eines Therapieraumes oder der Ausbau eines Dachgeschosses für eine Betreuungsperson habe der Freistaat in der Vergangenheit gefördert. Dies erfolge über ein Darlehen, das zunächst tilgungsfrei bleibe und dessen Rückzahlung nach fünf Jahren Eigennutzung erlassen werde. Die Einkommensgrenzen liegen bei 22 600 Euro bei einer Einzelperson und bei 34 500 Euro bei einem Zwei-Personen-Haushalt.
Wer weitere Informationen benötigt, der kann sich bei Christina Gentili im Landratsamt Lindau melden. Sie ist zu erreichen unter Telefon 08382 / 27 03 14.