Zank um den Schutz von Streuobstbäumen
Grünen und Naturschützern gehen die Regeln für den Schutz der Obstwiesen nicht weit genug
MÜNCHEN (lby) - Die von der Staatsregierung beschlossenen Regeln zur Förderung und zum Schutz von Streuobstwiesen stoßen auf Kritik. „Die Söder-Regierung trickst mit der Veränderung der Kronenhöhe das Volksbegehren Artenvielfalt nach allen Regeln der Kunst aus – annehmen, verwässern, verhöhnen: So lautet offensichtlich die neue Marschroute des CSU-Ministerpräsidenten“, sagte Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann. Konkret stört sich Hartmann an der als Maßstab für einen Schutz gesetzten Stammmindesthöhe von Obstbäumen von 1,80 Metern. „Das ist ein K.-o.-Kriterium für den größten Teil unserer wertvollen Streuobstbestände.“Sie fielen, da sie kleiner seien, aus den kartierten Lebensräumen heraus.
Auch der Bund Naturschutz reagierte verärgert: „ Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die das Volksbegehren unterschrieben haben“, sagte Landeschef Richard Mergner. Ein Großteil der artenreichen Streuobstwiesen in Bayern könne nun weiterhin gerodet werden.
Das Kabinett um Regierungschef Markus Söder hatte zuvor eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten für die Landwirtschaft im Bereich der Streuobstwiesen beschlossen.
Anlage, Pflege und Entwicklung von Streuobstwiesen sollen künftig verstärkt im Rahmen der Landschaftspflegeund Naturpark-Richtlinie gefördert werden. Zudem steigt im Vertragsnaturschutz die Förderung von Streuobst von acht Euro auf zwölf Euro pro Baum – eine Steigerung um 50 Prozent. Vorbehaltlich beider Förderungen ist eine Zustimmung der EU. Im Zuge der Umsetzung des Volksbegehrens Artenschutz gelten extensiv genutzte Obstbaumwiesen oder -weiden aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer Fläche ab 2500 Quadratmetern seit August 2019 zu den gesetzlich geschützten Biotopen.