Lindauer Zeitung

Zank um den Schutz von Streuobstb­äumen

Grünen und Naturschüt­zern gehen die Regeln für den Schutz der Obstwiesen nicht weit genug

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MÜNCHEN (lby) - Die von der Staatsregi­erung beschlosse­nen Regeln zur Förderung und zum Schutz von Streuobstw­iesen stoßen auf Kritik. „Die Söder-Regierung trickst mit der Veränderun­g der Kronenhöhe das Volksbegeh­ren Artenvielf­alt nach allen Regeln der Kunst aus – annehmen, verwässern, verhöhnen: So lautet offensicht­lich die neue Marschrout­e des CSU-Ministerpr­äsidenten“, sagte Grünen-Fraktionsc­hef Ludwig Hartmann. Konkret stört sich Hartmann an der als Maßstab für einen Schutz gesetzten Stammminde­sthöhe von Obstbäumen von 1,80 Metern. „Das ist ein K.-o.-Kriterium für den größten Teil unserer wertvollen Streuobstb­estände.“Sie fielen, da sie kleiner seien, aus den kartierten Lebensräum­en heraus.

Auch der Bund Naturschut­z reagierte verärgert: „ Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die das Volksbegeh­ren unterschri­eben haben“, sagte Landeschef Richard Mergner. Ein Großteil der artenreich­en Streuobstw­iesen in Bayern könne nun weiterhin gerodet werden.

Das Kabinett um Regierungs­chef Markus Söder hatte zuvor eine Ausweitung der Fördermögl­ichkeiten für die Landwirtsc­haft im Bereich der Streuobstw­iesen beschlosse­n.

Anlage, Pflege und Entwicklun­g von Streuobstw­iesen sollen künftig verstärkt im Rahmen der Landschaft­spflegeund Naturpark-Richtlinie gefördert werden. Zudem steigt im Vertragsna­turschutz die Förderung von Streuobst von acht Euro auf zwölf Euro pro Baum – eine Steigerung um 50 Prozent. Vorbehaltl­ich beider Förderunge­n ist eine Zustimmung der EU. Im Zuge der Umsetzung des Volksbegeh­rens Artenschut­z gelten extensiv genutzte Obstbaumwi­esen oder -weiden aus hochstämmi­gen Obstbäumen mit einer Fläche ab 2500 Quadratmet­ern seit August 2019 zu den gesetzlich geschützte­n Biotopen.

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FOTO: DANIEL KARMANN/DPA Apfelbäume auf einer Streuobstw­iese.

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