Lindauer Zeitung

Kein Schadeners­atz im Skandal um Brustimpla­ntate

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(dpa) - Deutschen Frauen mit fehlerhaft­en Brustimpla­ntaten der Firma PIP aus Frankreich droht ein Rückschlag vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f. Der zuständige EuGH-Gutachter hält es für zulässig, dass die französisc­he Haftpflich­tversicher­ung für Opfer in Deutschlan­d nicht zahlt. Das am Donnerstag vorgelegte Gutachten ist kein Urteil. Häufig folgen die EURichter aber ihren Gutachtern.

Geklagt hat eine deutsche Patientin, der 2006 fehlerhaft­e Brustimpla­ntate der Firma Poly Implant Prothèse SA, kurz PIP, eingesetzt wurden. Die Implantate enthielten statt medizinisc­hen Silikons nicht zugelassen­es Industries­ilikon. Die Patientin versucht vor dem Oberlandes­gericht Frankfurt am Main, Schadeners­atz von der französisc­hen Haftpflich­tversicher­ung der PIP einzuklage­n. Der Versichere­r will nicht zahlen und beruft sich auf eine Gebietskla­usel im Vertrag mit dem Hersteller, die den Schutz auf in Frankreich begründete Schäden beschränkt. Die Frankfurte­r Richter wollen von den EU-Kollegen wissen, ob dies mit dem EU-Verbot der Diskrimini­erung aus Gründen der Staatsange­hörigkeit vereinbar ist.

Ja, sagt der zuständige Generalanw­alt Michal Bobek in seinen Schlussant­rägen. Es gebe im heutigen EURecht keine Harmonisie­rung der Versicheru­ngspflicht­en für Medizinpro­dukte, die in einem anderen EUStaat verwendet würden. Es sei Sache der Mitgliedst­aaten, die Versicheru­ng für diese Fälle zu regeln – hier also die Aufgabe Deutschlan­ds. Frankreich habe das Recht, im eigenen Hoheitsgeb­iet ein höheres Schutznive­au einzuführe­n.

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