Kein Schadenersatz im Skandal um Brustimplantate
(dpa) - Deutschen Frauen mit fehlerhaften Brustimplantaten der Firma PIP aus Frankreich droht ein Rückschlag vor dem Europäischen Gerichtshof. Der zuständige EuGH-Gutachter hält es für zulässig, dass die französische Haftpflichtversicherung für Opfer in Deutschland nicht zahlt. Das am Donnerstag vorgelegte Gutachten ist kein Urteil. Häufig folgen die EURichter aber ihren Gutachtern.
Geklagt hat eine deutsche Patientin, der 2006 fehlerhafte Brustimplantate der Firma Poly Implant Prothèse SA, kurz PIP, eingesetzt wurden. Die Implantate enthielten statt medizinischen Silikons nicht zugelassenes Industriesilikon. Die Patientin versucht vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Schadenersatz von der französischen Haftpflichtversicherung der PIP einzuklagen. Der Versicherer will nicht zahlen und beruft sich auf eine Gebietsklausel im Vertrag mit dem Hersteller, die den Schutz auf in Frankreich begründete Schäden beschränkt. Die Frankfurter Richter wollen von den EU-Kollegen wissen, ob dies mit dem EU-Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit vereinbar ist.
Ja, sagt der zuständige Generalanwalt Michal Bobek in seinen Schlussanträgen. Es gebe im heutigen EURecht keine Harmonisierung der Versicherungspflichten für Medizinprodukte, die in einem anderen EUStaat verwendet würden. Es sei Sache der Mitgliedstaaten, die Versicherung für diese Fälle zu regeln – hier also die Aufgabe Deutschlands. Frankreich habe das Recht, im eigenen Hoheitsgebiet ein höheres Schutzniveau einzuführen.