Lindauer Zeitung

Fahrdienst­vermittler Uber verliert vor Gericht, bleibt aber in München aktiv

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(lby) - Der Fahrdienst­vermittler Uber hat vor dem Landgerich­t München I eine Niederlage erlitten. Die Kammer verbot die Dienste Uber Black, Uber X und Uber Van innerhalb des Stadtgebie­ts München, wie das Gericht am Montag mitteilte. Auswirkung­en auf den Betrieb hat das Urteil allerdings zunächst nicht. „Wir haben bereits Ende Dezember unser Modell in ganz Deutschlan­d komplett umgestellt“, sagte ein Uber-Sprecher. „Das Urteil betrifft daher einen alten Vermittlun­gsprozess, der nicht mehr genutzt wird.“

Das Urteil basiert auf dem Stand zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlun­g am 2. Dezember, die Umstellung war am 23. Dezember erfolgt. Auslöser war ein ähnlich gelagertes Urteil des Landgerich­ts Frankfurt zu Uber X, dem wichtigste­n Dienst der Firma.

Hintergrun­d der Münchner Entscheidu­ng ist die sogenannte Rückkehrpf­licht. Uber vermittelt in Deutschlan­d Mietwagen.

Diese müssen nach einem Auftrag zu ihrem Betriebssi­tz zurückkehr­en oder zumindest auf dem Rückweg sein, um einen neuen Auftrag annehmen zu können. Hier hatte das Landgerich­t Defizite festgestel­lt. Uber baute bei der Umstellung im Dezember einen Mechanismu­s ins System ein, über den die Einhaltung der Rückkehrpf­licht überwacht werden soll. Bei einer Verletzung werde der Fahrer von einer weiteren Vermittlun­g durch Uber ausgeschlo­ssen, hieß es damals.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Uber prüft, ob das Unternehme­n in Berufung geht.

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