Fahrdienstvermittler Uber verliert vor Gericht, bleibt aber in München aktiv
(lby) - Der Fahrdienstvermittler Uber hat vor dem Landgericht München I eine Niederlage erlitten. Die Kammer verbot die Dienste Uber Black, Uber X und Uber Van innerhalb des Stadtgebiets München, wie das Gericht am Montag mitteilte. Auswirkungen auf den Betrieb hat das Urteil allerdings zunächst nicht. „Wir haben bereits Ende Dezember unser Modell in ganz Deutschland komplett umgestellt“, sagte ein Uber-Sprecher. „Das Urteil betrifft daher einen alten Vermittlungsprozess, der nicht mehr genutzt wird.“
Das Urteil basiert auf dem Stand zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 2. Dezember, die Umstellung war am 23. Dezember erfolgt. Auslöser war ein ähnlich gelagertes Urteil des Landgerichts Frankfurt zu Uber X, dem wichtigsten Dienst der Firma.
Hintergrund der Münchner Entscheidung ist die sogenannte Rückkehrpflicht. Uber vermittelt in Deutschland Mietwagen.
Diese müssen nach einem Auftrag zu ihrem Betriebssitz zurückkehren oder zumindest auf dem Rückweg sein, um einen neuen Auftrag annehmen zu können. Hier hatte das Landgericht Defizite festgestellt. Uber baute bei der Umstellung im Dezember einen Mechanismus ins System ein, über den die Einhaltung der Rückkehrpflicht überwacht werden soll. Bei einer Verletzung werde der Fahrer von einer weiteren Vermittlung durch Uber ausgeschlossen, hieß es damals.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Uber prüft, ob das Unternehmen in Berufung geht.