Lindauer Zeitung

Prozess um Luchs-Tötung: Zeuge belastet Jäger

Ein wegen Wilderei verurteilt­er Mann will einen Freispruch erwirken – aber das dürfte schwierig werden

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(lby) - Fünf Monate nach der Verurteilu­ng eines Jägers wegen Luchs-Wilderei hat vor dem Landgerich­t Regensburg der Berufungsp­rozess begonnen. Der 54-Jährige, den das Amtsgerich­t Cham im September wegen der Tötung eines streng geschützte­n Luchses zu einer Geldstrafe verurteilt hat, will einen Freispruch erwirken. Der Jäger hatte den Vorwurf zurückgewi­esen. Auch die Staatsanwa­ltschaft hatte Rechtsmitt­el eingelegt, sie fordert eine höhere Strafe für den Mann.

Richter und Staatsanwa­ltschaft in Cham waren zu der Überzeugun­g gekommen, dass der Mann 2014 einen Luchs mit einer Lebendfall­e gefangen und dann erschossen hat. Der Jäger gab an, sein inzwischen gestorbene­r Vater habe die Falle zum Fangen von Füchsen aufgestell­t. Nach Ansicht des Gerichts und mehrerer Zeugen handelte es sich aber von der Größe her um eine Luchs-Falle. Für Füchse wäre eine Falle dieser Größe nicht notwendig, so der Tenor im ersten Prozess. Zudem verwies das Gericht darauf, dass der Vater des

Angeklagte­n zum fraglichen Zeitpunkt bereits im Rollstuhl gesessen sei und die Falle nicht aufgestell­t haben könne.

Dem Richter zufolge könnte die Tötung des Luchses möglicherw­eise schon verjährt sein. Der Prozess soll am 19. Februar fortgesetz­t werden. Tierschütz­er hatten nach der Verurteilu­ng des Jägers im vergangene­n Herbst von einem Urteil mit Signalwirk­ung gesprochen. Es zeige, dass Wilderei kein Kavaliersd­elikt sei.

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FOTO: ARMIN WEIGEL/DPA Der Angeklagte sitzt im Verhandlun­gssaal des Landgerich­ts Regensburg.

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