Prozess um Luchs-Tötung: Zeuge belastet Jäger
Ein wegen Wilderei verurteilter Mann will einen Freispruch erwirken – aber das dürfte schwierig werden
(lby) - Fünf Monate nach der Verurteilung eines Jägers wegen Luchs-Wilderei hat vor dem Landgericht Regensburg der Berufungsprozess begonnen. Der 54-Jährige, den das Amtsgericht Cham im September wegen der Tötung eines streng geschützten Luchses zu einer Geldstrafe verurteilt hat, will einen Freispruch erwirken. Der Jäger hatte den Vorwurf zurückgewiesen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte Rechtsmittel eingelegt, sie fordert eine höhere Strafe für den Mann.
Richter und Staatsanwaltschaft in Cham waren zu der Überzeugung gekommen, dass der Mann 2014 einen Luchs mit einer Lebendfalle gefangen und dann erschossen hat. Der Jäger gab an, sein inzwischen gestorbener Vater habe die Falle zum Fangen von Füchsen aufgestellt. Nach Ansicht des Gerichts und mehrerer Zeugen handelte es sich aber von der Größe her um eine Luchs-Falle. Für Füchse wäre eine Falle dieser Größe nicht notwendig, so der Tenor im ersten Prozess. Zudem verwies das Gericht darauf, dass der Vater des
Angeklagten zum fraglichen Zeitpunkt bereits im Rollstuhl gesessen sei und die Falle nicht aufgestellt haben könne.
Dem Richter zufolge könnte die Tötung des Luchses möglicherweise schon verjährt sein. Der Prozess soll am 19. Februar fortgesetzt werden. Tierschützer hatten nach der Verurteilung des Jägers im vergangenen Herbst von einem Urteil mit Signalwirkung gesprochen. Es zeige, dass Wilderei kein Kavaliersdelikt sei.