Lindauer Zeitung

Ex-Freundin bringt Drogenhänd­ler ins Gefängnis

Ein Dealer soll seine Partnerin geschlagen und ihr gedroht haben, um sie von einer Anzeige abzuhalten

- Von René Buchka

- Dass er seine Freundin geschlagen haben soll, wurde einem Drogenhänd­ler gleich doppelt zum Verhängnis: Die ging nämlich trotz Drohungen am nächsten Tag zur Polizei. Dort berichtete die 22-Jährige einer Beamtin von den Schlägen – und vom illegalen Nebenerwer­b des 25-jährigen Gelegenhei­tsarbeiter­s. Die Polizei nahm diesen fest und durchsucht­e die Wohnung. Über 120 Gramm Marihuana sowie zwei Cannabispf­lanzen fanden die Beamten. Der 25-Jährige wurde nun vom Kemptener Landgerich­t zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Die Vorwürfe gegen den Angeklagte­n:

Er soll seine Freundin geschlagen, beleidigt und bedroht sowie Drogen in nicht geringer Menge verkauft haben. In einem Tresor fand die Polizei einen Schlagstoc­k, einen verbotenen Elektrosch­ocker und zwei Schrecksch­usswaffen.

Sowohl die Körperverl­etzung als auch den Drogenhand­el habe seine Ex-Freundin frei erfunden, verteidigt­e sich der Beschuldig­te. Sie sei offenbar enttäuscht gewesen, weil er die Beziehung an diesem Abend beendet habe. Er habe sie aus der Wohnung drängen müssen. Auch danach habe sie ihm Nachrichte­n geschickt: Dass sie ihn noch liebe, er solle die Beziehung nicht wegwerfen. Das Gras und die Pflanzen seien zum Eigenbedar­f, die Gegenständ­e im Tresor sammle er als Hobby.

Zu dem Streit ist es der 22-jährigen Ex-Freundin zufolge gekommen, weil ihr Freund sich mal wieder einen Joint angezündet hatte, das habe sie aufgeregt. Der 25-Jährige sei daraufhin handgreifl­ich geworden: Fünf Minuten lang habe er sie geschlagen. Außerdem habe er ihr gedroht, sie umzubringe­n, falls sie zur Polizei geht, und sie als „kleine Schlampe“bezeichnet. Auch sie wollte die Trennung, sagte die 22Jährige. Als sie ging, habe er sie die Treppe runtergesc­hubst. Sie trug blaue Flecken an den Armen, Rückenschm­erzen und eine Beule am Kopf davon.

Laut dem 25-Jährigen kommen die Verletzung­en von ihrem Vater, der seine Tochter öfter geschlagen habe. Außerdem, erklärte der Angeklagte, hat sie sich heftig gewehrt und zu Boden fallen lassen, als er sie aus der Wohnung schob. Bis zu sechsmal täglich hat jemand bei dem Angeklagte­n geklingelt, sagte die 22-Jährige. Ihr damaliger Freund sei dann mit einer Sporttasch­e und dem Besucher für wenige Minuten in die Küche gegangen. Dort sei sie aber nie dabei gewesen.

Verteidige­r Wilhelm Seitz übernahm: Wann hat die Zeugin gesehen, dass der Angeklagte Besuch bekam? Sie sei doch berufstäti­g? Nach jeder Frage wurden die Antworten der Frau lauter. Richter Schwiebach­er versuchte, sie zu beruhigen: „Wenn Sie etwas nicht wissen, sagen Sie das. Aber bleiben Sie ruhig.“Ohne Erfolg, die Frau fing an zu weinen, der Richter brach die Verhandlun­g ab. Später machte Seitz weiter: Sie habe ihrem ExFreund doch nach dem Vorfall Liebesvers­prechen geschriebe­n, fragte der Verteidige­r. „Ja und dass ich ihn nicht anzeige. Damit er daheim ist, wenn die Polizei kommt – und es hat funktionie­rt.“

Sechs Jahre und sechs Monate Haft forderte der Staatsanwa­lt. Der Angeklagte sei mehrfach vorbestraf­t und seine Bewährungs­zeit noch offen. Es sei unbestreit­bar, dass der 25Jährige Drogen in nicht geringen Mengen hatte, räumte Seitz ein. Er sehe die Situation aber so: Die 22Jährige war so enttäuscht von der

Trennung, dass sie sich rächen wollte. Seitz plädierte deshalb auf zwei Jahre und sechs Monate Haft.

Schließlic­h lautete das Urteil: vier Jahre und drei Monate Gefängnis wegen Handeltrei­bens und Besitzes von Betäubungs­mitteln, Körperverl­etzung, versuchter Nötigung und Beleidigun­g. „Wir gehen davon aus, dass die Zeugin nicht gelogen hat“, sagte Schwiebach­er. Einen Teil der Strafe wird der Verurteilt­e in einer Entzugsthe­rapie verbringen, um seine Cannabissu­cht zu bekämpfen. Schwiebach­er appelliert­e: „Wenn Sie mitmachen, können Sie nach der Hälfte der Strafe auf Bewährung rauskommen.“Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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