Ex-Freundin bringt Drogenhändler ins Gefängnis
Ein Dealer soll seine Partnerin geschlagen und ihr gedroht haben, um sie von einer Anzeige abzuhalten
- Dass er seine Freundin geschlagen haben soll, wurde einem Drogenhändler gleich doppelt zum Verhängnis: Die ging nämlich trotz Drohungen am nächsten Tag zur Polizei. Dort berichtete die 22-Jährige einer Beamtin von den Schlägen – und vom illegalen Nebenerwerb des 25-jährigen Gelegenheitsarbeiters. Die Polizei nahm diesen fest und durchsuchte die Wohnung. Über 120 Gramm Marihuana sowie zwei Cannabispflanzen fanden die Beamten. Der 25-Jährige wurde nun vom Kemptener Landgericht zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.
Die Vorwürfe gegen den Angeklagten:
Er soll seine Freundin geschlagen, beleidigt und bedroht sowie Drogen in nicht geringer Menge verkauft haben. In einem Tresor fand die Polizei einen Schlagstock, einen verbotenen Elektroschocker und zwei Schreckschusswaffen.
Sowohl die Körperverletzung als auch den Drogenhandel habe seine Ex-Freundin frei erfunden, verteidigte sich der Beschuldigte. Sie sei offenbar enttäuscht gewesen, weil er die Beziehung an diesem Abend beendet habe. Er habe sie aus der Wohnung drängen müssen. Auch danach habe sie ihm Nachrichten geschickt: Dass sie ihn noch liebe, er solle die Beziehung nicht wegwerfen. Das Gras und die Pflanzen seien zum Eigenbedarf, die Gegenstände im Tresor sammle er als Hobby.
Zu dem Streit ist es der 22-jährigen Ex-Freundin zufolge gekommen, weil ihr Freund sich mal wieder einen Joint angezündet hatte, das habe sie aufgeregt. Der 25-Jährige sei daraufhin handgreiflich geworden: Fünf Minuten lang habe er sie geschlagen. Außerdem habe er ihr gedroht, sie umzubringen, falls sie zur Polizei geht, und sie als „kleine Schlampe“bezeichnet. Auch sie wollte die Trennung, sagte die 22Jährige. Als sie ging, habe er sie die Treppe runtergeschubst. Sie trug blaue Flecken an den Armen, Rückenschmerzen und eine Beule am Kopf davon.
Laut dem 25-Jährigen kommen die Verletzungen von ihrem Vater, der seine Tochter öfter geschlagen habe. Außerdem, erklärte der Angeklagte, hat sie sich heftig gewehrt und zu Boden fallen lassen, als er sie aus der Wohnung schob. Bis zu sechsmal täglich hat jemand bei dem Angeklagten geklingelt, sagte die 22-Jährige. Ihr damaliger Freund sei dann mit einer Sporttasche und dem Besucher für wenige Minuten in die Küche gegangen. Dort sei sie aber nie dabei gewesen.
Verteidiger Wilhelm Seitz übernahm: Wann hat die Zeugin gesehen, dass der Angeklagte Besuch bekam? Sie sei doch berufstätig? Nach jeder Frage wurden die Antworten der Frau lauter. Richter Schwiebacher versuchte, sie zu beruhigen: „Wenn Sie etwas nicht wissen, sagen Sie das. Aber bleiben Sie ruhig.“Ohne Erfolg, die Frau fing an zu weinen, der Richter brach die Verhandlung ab. Später machte Seitz weiter: Sie habe ihrem ExFreund doch nach dem Vorfall Liebesversprechen geschrieben, fragte der Verteidiger. „Ja und dass ich ihn nicht anzeige. Damit er daheim ist, wenn die Polizei kommt – und es hat funktioniert.“
Sechs Jahre und sechs Monate Haft forderte der Staatsanwalt. Der Angeklagte sei mehrfach vorbestraft und seine Bewährungszeit noch offen. Es sei unbestreitbar, dass der 25Jährige Drogen in nicht geringen Mengen hatte, räumte Seitz ein. Er sehe die Situation aber so: Die 22Jährige war so enttäuscht von der
Trennung, dass sie sich rächen wollte. Seitz plädierte deshalb auf zwei Jahre und sechs Monate Haft.
Schließlich lautete das Urteil: vier Jahre und drei Monate Gefängnis wegen Handeltreibens und Besitzes von Betäubungsmitteln, Körperverletzung, versuchter Nötigung und Beleidigung. „Wir gehen davon aus, dass die Zeugin nicht gelogen hat“, sagte Schwiebacher. Einen Teil der Strafe wird der Verurteilte in einer Entzugstherapie verbringen, um seine Cannabissucht zu bekämpfen. Schwiebacher appellierte: „Wenn Sie mitmachen, können Sie nach der Hälfte der Strafe auf Bewährung rauskommen.“Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.