Für diese Sturmschäden kommen Versicherungen auf
Ob vom Sturm abgedeckte Dachziegel, beschädigte Fassaden oder zerbrochene Fensterscheiben – für Schäden am Haus ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, die bundesweit 94 Prozent aller Hauseigentümer abgeschlossen haben. Sie zahlt allerdings nur, wenn ein Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht. Das muss der Eigentümer nicht selbst messen. Es reicht, wenn eine Wetterstation diese Sturmstärke in der Gegend registriert hat, verweist die Stiftung Warentest auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Keine so große Rolle spielen dürften bei den Folgen von Sabine Schäden durch Starkregen. Sie sind nur abgedeckt, wenn eine Zusatzversicherung gegen Elementarschäden abgeschlossen wurde. Da Schäden durch Überschwemmungen, Erdrutsch, LawiMillionen nen und Erdbeben auch in Gegenden zunehmen, die eigentlich als ungefährdet galten, wird diese Versicherung immer wichtiger. Zudem gibt es die klare Ansage der Ministerpräsidenten: Das jeweilige Bundesland springt nicht mehr ein, wenn eine Versicherung zu akzeptablen Prämien zu bekommen ist, und das ist nach Angaben der Versicherer bei mindestens 99 Prozent der Gebäude der Fall. Trotzdem besteht bundesweit nur Schutz für 43 Prozent der Häuser. In Baden-Württemberg, wo es früher eine Pflichtversicherung gab, sind es doppelt so viele.
Für Schäden an der Einrichtung ist nicht die Wohngebäude-, sondern die Hausratversicherung zuständig. Auch sie muss freiwillig abgeschlossen werden, was längst nicht jeder getan hat: Bundesweit gibt es 26,3 Mio. Verträge, aber 40
Wohnungen. Sturmschäden an Pkw und Motorrädern begleicht ab Windstärke 8 die Teilkaskoversicherung, aber je nach Vertrag nur nach Abzug der Selbstbeteiligung. Das gilt auch für Schäden durch herumfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste. Fallen die von einem Grundstück aufs Auto, kann sich der Autobesitzer zunächst an den Grundstückseigentümer wenden. Der muss allerdings nach Angaben der Stiftung Warentest nur zahlen, wenn ihn eine Schuld trifft, wenn beispielsweise ein Baum offensichtlich morsch war.
Schäden müssen der Versicherung unverzüglich gemeldet werden, am besten schon am nächsten Tag. Betroffene sollten bei ihrem Versicherer anrufen oder eine E-Mail schicken, empfiehlt die Stiftung Warentest. (dik)