Hassrede soll schneller bestraft werden
Die Staatsregierung will, dass Hetzer schnell Bekanntschaft mit dem Staatsanwalt machen
- Wer Hass predigt, andere grob beleidigt und mit Gewalt bis hin zum Totschlag droht, soll in Bayern ab sofort schneller und intensiver als bisher mit dem Staatsanwalt Bekanntschaft machen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) stellte am Mittwoch in München den frisch ernannten „Beauftragten der bayerischen Justiz zur strafrechtlichen Bekämpfung von „Hate Speech“(Hassäußerungen) vor. Höchste Zeit, hieß es beim Bayerischen Städtetag. Eine Umfrage unter bayerischen Bürgermeistern förderte zu Tage, dass 80 Prozent schon mit anonymen Beleidigungen, 19 Prozent sogar mit Todesdrohungen, konfrontiert wurden.
Der Beauftragte Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb soll die Tätigkeit der Sonderdezernenten für die Bekämpfung von „Hate Speech“an allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften koordinieren und herausragende Verfahren selbst führen. Außerdem soll er für „einheitliche Maßstäbe bei der Rechtsanwendung“sorgen, so Justizminister Eisenreich. Das sei auch notwendig. Noch immer machen nach der Umfrage des Städtetags bedrohte Kommunalpolitiker die Erfahrung, dass Ermittlungsbehörden verständnislos reagierten und den Mandatsträgern nahelegten, sich ein dickes Fell zuzulegen. Städtetags-Vorsitzender Kurt Gribl (CSU), Oberbürgermeister von Augsburg, kann das nicht mehr hören: „Zum Amt des Bürgermeisters gehört es nicht, Beleidigungen und Hetze aushalten zu müssen.“
100 Bürgermeister größerer Gemeinden im Freistaat nahmen an einer anonymen Online-Umfrage des Städtetags teil. Dabei gaben vier Fünftel an, schon mit Beleidigungen auf Papier, per E-Mail und in sozialen Medien konfrontiert worden zu sein. Über Gewaltandrohungen berichteten 32, über Morddrohungen 19 Prozent. Körperliche Übergriffe erlebten zwölf Prozent der Bürgermeister, 14 Prozent Beschädigungen ihres persönlichen Eigentums. In vielen Fällen verschwiegen die Attackierten die Vorfälle, weil dies den Eindruck erwecken könnte, nicht beliebt zu sein, sagte Gribl.
Einige Bürgermeister berichteten von Polizei-Inspektionen, die kaum ermittelten. Nach den Ergebnissen der Umfrage wurden bislang die meisten Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Bei Beleidigungen verzichteten daher mehr als 60 Prozent der Rathauschefs auf eine Anzeige, bei Bedrohungen rund 50 Prozent.
Das soll sich ändern. Hass, Beleidigungen, Drohungen und Volksverhetzungen würden jetzt ausnahmslos als Straftaten bewertet, deren Verfolgung „im öffentlichen Interesse“liege, sagte Justizminister Eisenreich. Die Verfolgung übernehme damit automatisch der Staat mithilfe seiner Staatsanwaltschaften. Eisenreich begründete dies mit der Nähe dieser Straftaten zu Extremismus und Terrorismus. Der „Hate Speech“-Beauftragte ist daher auch bei der „Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET)“der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt.
„Hate Speech“-Beauftragter Hartleb warnte mögliche Täter, die Anonymität des Internets zu überschätzen. Nach einem Demonstrationszug von Asylbewerbern im niederbayerischen Deggendorf Ende 2017 hagelte es in sozialen Medien Hasskommentare wie „’Ne Bombe 'rein – Trifft man keinen Falschen“oder „Heimreise und eine Atombombe hinterher“. Dabei habe man 195 der 259 zunächst unbekannten Täter „in akribischer Kleinarbeit“ermitteln können, gegen die ein Verfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet wurde, berichtete Hartleb. 155 Personen wurden rechtskräftig verurteilt.
Die Deggendorfer Hetzer wurden ohne Hilfe von Facebook ermittelt, weshalb der Justizminister beim Internetriesen vorstellig wurde. Inzwischen habe Facebook zugesagt, in solchen Fällen künftig auf förmliche Rechtshilfeersuchen zu verzichten, weil es in der Regel um ausländische Firmensitze und Server geht. „Das reicht mir nicht“, sagte Eisenreich.
Die Betreiber sozialer Medien müssten Strafverfolgungsbehörden „ohne Wenn und Aber“Auskünfte erteilen.
Wer sich im Ton gewaltig vergreift und Hass und Gewalt schürt, muss nach Hartlebs Worten wenigstens in Bayern mit empfindlichen Strafen rechnen. So sei trotz positiver Sozialprognose kürzlich ein mehrfach vorbestrafter Hetzer vom Amtsgericht Nürnberg-Fürth zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden, allerdings noch nicht rechtskräftig. Zur Eröffnung eines Flüchtlingsheimes hatte der Verurteilte in Facebook bemerkt: „Also wenn die noch nicht ganz fertig sind, würd' ich mich zur Verfügung stellen, die Heizung zu installieren. Ups, da hab ich doch glatt aus Versehen ein paar Löcher in die Gasleitungen gemacht.“
Der Forderung des Städtetags nach einem „konsequenten Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaften“will die bayerische Justiz auch durch ein Onlineportal Rechnung tragen, über das zunächst nur Kommunalpolitiker und Medienschaffende Online-Entgleisungen dieser Art auf einfachem Wege der Justiz melden können. Der Gang zu Polizei oder Staatsanwaltschaft sei für viele Politiker eine Hürde, sagte OB Gribl: „Wir haben alle volle Terminkalender.“Der Münchener Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle rief dazu auf, „Hate Speech“konsequent anzuzeigen. Bisher sei die Zahl an Ermittlungsverfahren „überschaubar“, räumte Röttle ein. Jetzt aber freue man sich sogar auf viele Verfahren gegen Hetzer „in der Hoffnung, dass es weniger wird“.