Wenn Gesetze gegeneinander arbeiten
Die Wirtschaft liebt klare Regeln. Sie hat auch im Allgemeinen nichts gegen Umweltschutz, wenn die betreffenden Vorgaben für alle Konkurrenten gleichermaßen gelten. Wenn jedoch mehrere gut gemeinte Gesetze zu unterschiedlichem Verhalten aufrufen, dann kommt Verwirrung auf – und es gibt noch mehr Arbeit für die Gerichte.
Auf der einen Seite steht die Verbraucherrichtlinie der EU. Ihr zufolge müssen Onlinehändler alle Waren bis zu zwei Wochen lang zurücknehmen. Die Gerichte haben die Kunden hier bestärkt: Wer eine Matratze bestellt, darf diese auspacken, mehrere Nächte probeschlafen und sie wieder zurückschicken. Die Botschaft schien klar: Das Recht auf Retoure hat Priorität. Was macht der Händler mit einer benutzten Matratze? Egal.
Oder jetzt eben nicht mehr, schließlich gilt plötzlich eine Obhutspflicht für die zurückgeschickten Beamer, Schuhe und Matratzen. Zwar sollen die Kunden solche Gegenstände auch nach dem ersten Gebrauch zurückschicken dürfen, und doch sollen die Händler die Produkte auch hinterher weiterverwerten.
Der Gesetzgeber sollte sich entscheiden: Wenn der ganze Zirkus mit Hunderten von Millionen Retouren, eben doch nicht erwünscht ist, dann ließe sich das auf EU-Ebene neu regeln. Es könnte – wie früher – von vorneherein im Ermessen des Händlers liegen, eine Rückgabe zu gewähren oder abzulehnen. Oder eine kleine Gebühr für grundlose Retouren zu verlangen.