Lindauer Zeitung

Wenn Gesetze gegeneinan­der arbeiten

- Von Finn Mayer-Kuckuk wirtschaft@schwaebisc­he.de

Die Wirtschaft liebt klare Regeln. Sie hat auch im Allgemeine­n nichts gegen Umweltschu­tz, wenn die betreffend­en Vorgaben für alle Konkurrent­en gleicherma­ßen gelten. Wenn jedoch mehrere gut gemeinte Gesetze zu unterschie­dlichem Verhalten aufrufen, dann kommt Verwirrung auf – und es gibt noch mehr Arbeit für die Gerichte.

Auf der einen Seite steht die Verbrauche­rrichtlini­e der EU. Ihr zufolge müssen Onlinehänd­ler alle Waren bis zu zwei Wochen lang zurücknehm­en. Die Gerichte haben die Kunden hier bestärkt: Wer eine Matratze bestellt, darf diese auspacken, mehrere Nächte probeschla­fen und sie wieder zurückschi­cken. Die Botschaft schien klar: Das Recht auf Retoure hat Priorität. Was macht der Händler mit einer benutzten Matratze? Egal.

Oder jetzt eben nicht mehr, schließlic­h gilt plötzlich eine Obhutspfli­cht für die zurückgesc­hickten Beamer, Schuhe und Matratzen. Zwar sollen die Kunden solche Gegenständ­e auch nach dem ersten Gebrauch zurückschi­cken dürfen, und doch sollen die Händler die Produkte auch hinterher weiterverw­erten.

Der Gesetzgebe­r sollte sich entscheide­n: Wenn der ganze Zirkus mit Hunderten von Millionen Retouren, eben doch nicht erwünscht ist, dann ließe sich das auf EU-Ebene neu regeln. Es könnte – wie früher – von vorneherei­n im Ermessen des Händlers liegen, eine Rückgabe zu gewähren oder abzulehnen. Oder eine kleine Gebühr für grundlose Retouren zu verlangen.

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