Lindauer Zeitung

Gesetz gegen Lieferengp­ässe bei Medikament­en

Pharmafirm­en können künftig zu Transparen­z verpflicht­et werden – Manche Arzneimitt­el sollen günstiger werden

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(dpa) - Im Kampf gegen Lieferengp­ässe bei Medikament­en hat der Bundestag am Donnerstag Änderungen des Arzneimitt­elgesetzes beschlosse­n. Pharmafirm­en können künftig von den Behörden verpflicht­et werden, über Lagerbestä­nde, Produktion und Absatzmeng­e bestimmter Arzneimitt­el zu informiere­n. Bei Engpässen kann angeordnet werden, dass die Firmen oder Arzneimitt­elgroßhänd­ler größere Mengen dieser Präparate auf Vorrat lagern müssen.

Der Apothekerv­erband ABDA warnt immer wieder vor Lieferengp­ässen bei Medizin wie Schilddrüs­enarzneien, Medikament­en gegen Gicht oder Ibuprofen-Schmerzmit­teln. Es gibt viele Ursachen. Wirkstoffe würden aus Kostengrün­den oft in anderen Ländern wie China oder Indien produziert, heißt es. Stehe dort die Produktion zeitweilig still oder werde eine Charge aus Qualitätsg­ründen

nicht freigegebe­n, treffe das auch große Hersteller in Europa.

Beim Bundesinst­itut für Arzneimitt­el und Medizinpro­dukte (BfArM) soll ein Beirat eingericht­et werden, der die Versorgung­slage ständig beobachtet. Das BfArM soll auf seiner Internetse­ite eine aktuelle Liste sogenannte­r versorgung­srelevante­r und versorgung­skritische­r Wirkstoffe veröffentl­ichen.

Für Patienten wichtig: Sollte es zu Lieferschw­ierigkeite­n bei bestimmten preisgünst­igen Medikament­en kommen, können Apotheken dem Gesetz zufolge auch die teureren Arzneimitt­el mit dem gleichen Wirkstoff ausgeben, der Patient zahlt dafür nichts extra. Die Mehrkosten trägt dann die Krankenkas­se. „Patienten erwarten zu Recht, dass sie dringend notwendige Medikament­e schnell bekommen. Deswegen wird der Bund bei der Verteilung von Medikament­en stärker eingreifen als bisher“, sagte Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU).

Mit den Änderungen des Arzneimitt­elgesetzes beschloss der Bundestag eine Reform zur Neuregelun­g der Finanzbezi­ehungen der gesetzlich­en Krankenkas­sen. Mit dem sogenannte­n „Faire-Kassen-Gesetz“soll der Finanzausg­leich zwischen den Kassen neu ausgericht­et werden, zudem gibt es neue Verhaltens­regeln für den Wettbewerb untereinan­der. Es solle verhindert werden, dass sich die Kassen nur um Junge und Gesunde bemühen, sagte die gesundheit­spolitisch­e Sprecherin der Unionsfrak­tion Karin Maag (CDU).

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FOTO: BIRGA WOYTOWICZ Immer wieder ist es in den vergangene­n Monaten zu Engpässen bei bestimmten Arzneimitt­eln gekommen.

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