Wegen totem Python: Gericht verhängt Geldstrafe
30-Jähriger soll zwei Schlangen vor dem Tierheim Friedrichshafen abgelegt haben
- Weil er den Tod eines Pythons billigend in Kauf genommen hat, ist ein 30-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Tettnang zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Den Einspruch, den er gegen seinen Strafbefehl eingelegt hatte, nahm der Mann zwar zurück. Dass tatsächlich er selbst derjenige war, der im Januar 2019 den Python und eine Boa constrictor in eine Notfallbox des Tierheims Friedrichshafen gelegt hatte, davon wollte er allerdings nichts wissen. Trotz passender DNA-Spuren auf den Stoffbeuteln, in denen die Tiere eingepackt waren.
Der Fall hatte vor rund einem Jahr für gewisses Aufsehen gesorgt. In der Nacht vom 12. auf den 13. Januar waren zwei in Stoffbeutel verpackte Schlangen vor dem Tierheim Friedrichshafen abgelegt worden. Als Mitarbeiter des Tierheims die Tiere am Morgen fanden, lebte nur noch die Boa constrictor. Der Python hatte die Nacht aufgrund der Kälte nicht überlebt, die Polizei ermittelte wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz – konkret wegen des Tötens eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund, wie es in Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes heißt.
Der Angeklagte brachte vor Gericht zunächst sein Unverständnis über eine mögliche Bestrafung zum Ausdruck – weil die Schlangen schließlich nicht irgendwo ausgesetzt worden seien, sondern in einer Notfallbox des Tierheims, die genau dafür gedacht sei. „Das finde ich krass und hat mich richtig wütend gemacht“, sagte der 30-Jährige. Wobei er selbst es gar nicht gewesen sein will, der die Schlangen beim Tierheim abgelegt hat. Das seien nicht seine Tiere gewesen. Auf den Stoffbeuteln, in die sie verpackt waren, konnten zwar DNA-Spuren des Angeklagten nachgewiesen werden, davon ließ sich dieser aber nicht beeindrucken. Stoffbeutel hingen im Gang vor seiner Wohnung viele. „Die kann jeder nehmen“, so der 30-Jährige. Und in der Nachbarschaft gebe es mehrere Leute, die Schlangen halten. Namen nennen wollte der Mann allerdings nicht. Stattdessen warf er den Beamten der Polizei vor, nicht richtig ermittelt zu haben. Dass er auch selber Schlangen gehalten hat, musste er allerdings einräumen. Bei einer Hausdurchsuchung im März hatte die Polizei zwei Pythons in seiner Wohnung gefunden – und sie wegen nicht artgerechter Haltung beschlagnahmt. Schließlich berichtete der Angeklagte, dass einer der besagten Nachbarn die Boa und den Python habe loswerden wollen und sie deshalb ihm angeboten habe. Aus Platzmangel habe er sie aber nicht annehmen können. Diesem Nachbarn habe er dann die Stoffbeutel gegeben, um die Tiere darin ins Tierheim zu transportieren.
Weil der mehrfach vorbestrafte Mann letztlich selbst erhebliche Zweifel hatte, mit seinen Ausführungen Staatsanwältin und Richter überzeugen zu können, nahm er den Einspruch gegen seinen Strafbefehl zurück. „Es ist ausweglos“, konstatierte er – und betonte, dass er niemals bewusst so ein Tier umbringen würde. Richter Kovatschevitsch verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 900 Euro – wobei es sich dabei um eine Gesamtstrafe handelt, die auch eine Verurteilung aus dem vergangenen Jahr beinhaltet. Für den aktuellen Fall betrachtete der Richter 450 Euro als tat- und schuldangemessen.