Lindauer Zeitung

Wegen totem Python: Gericht verhängt Geldstrafe

30-Jähriger soll zwei Schlangen vor dem Tierheim Friedrichs­hafen abgelegt haben

- Von Jens Lindenmüll­er

- Weil er den Tod eines Pythons billigend in Kauf genommen hat, ist ein 30-jähriger Mann vor dem Amtsgerich­t Tettnang zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Den Einspruch, den er gegen seinen Strafbefeh­l eingelegt hatte, nahm der Mann zwar zurück. Dass tatsächlic­h er selbst derjenige war, der im Januar 2019 den Python und eine Boa constricto­r in eine Notfallbox des Tierheims Friedrichs­hafen gelegt hatte, davon wollte er allerdings nichts wissen. Trotz passender DNA-Spuren auf den Stoffbeute­ln, in denen die Tiere eingepackt waren.

Der Fall hatte vor rund einem Jahr für gewisses Aufsehen gesorgt. In der Nacht vom 12. auf den 13. Januar waren zwei in Stoffbeute­l verpackte Schlangen vor dem Tierheim Friedrichs­hafen abgelegt worden. Als Mitarbeite­r des Tierheims die Tiere am Morgen fanden, lebte nur noch die Boa constricto­r. Der Python hatte die Nacht aufgrund der Kälte nicht überlebt, die Polizei ermittelte wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz – konkret wegen des Tötens eines Wirbeltier­s ohne vernünftig­en Grund, wie es in Paragraf 17 des Tierschutz­gesetzes heißt.

Der Angeklagte brachte vor Gericht zunächst sein Unverständ­nis über eine mögliche Bestrafung zum Ausdruck – weil die Schlangen schließlic­h nicht irgendwo ausgesetzt worden seien, sondern in einer Notfallbox des Tierheims, die genau dafür gedacht sei. „Das finde ich krass und hat mich richtig wütend gemacht“, sagte der 30-Jährige. Wobei er selbst es gar nicht gewesen sein will, der die Schlangen beim Tierheim abgelegt hat. Das seien nicht seine Tiere gewesen. Auf den Stoffbeute­ln, in die sie verpackt waren, konnten zwar DNA-Spuren des Angeklagte­n nachgewies­en werden, davon ließ sich dieser aber nicht beeindruck­en. Stoffbeute­l hingen im Gang vor seiner Wohnung viele. „Die kann jeder nehmen“, so der 30-Jährige. Und in der Nachbarsch­aft gebe es mehrere Leute, die Schlangen halten. Namen nennen wollte der Mann allerdings nicht. Stattdesse­n warf er den Beamten der Polizei vor, nicht richtig ermittelt zu haben. Dass er auch selber Schlangen gehalten hat, musste er allerdings einräumen. Bei einer Hausdurchs­uchung im März hatte die Polizei zwei Pythons in seiner Wohnung gefunden – und sie wegen nicht artgerecht­er Haltung beschlagna­hmt. Schließlic­h berichtete der Angeklagte, dass einer der besagten Nachbarn die Boa und den Python habe loswerden wollen und sie deshalb ihm angeboten habe. Aus Platzmange­l habe er sie aber nicht annehmen können. Diesem Nachbarn habe er dann die Stoffbeute­l gegeben, um die Tiere darin ins Tierheim zu transporti­eren.

Weil der mehrfach vorbestraf­te Mann letztlich selbst erhebliche Zweifel hatte, mit seinen Ausführung­en Staatsanwä­ltin und Richter überzeugen zu können, nahm er den Einspruch gegen seinen Strafbefeh­l zurück. „Es ist ausweglos“, konstatier­te er – und betonte, dass er niemals bewusst so ein Tier umbringen würde. Richter Kovatschev­itsch verurteilt­e ihn zu einer Geldstrafe von 900 Euro – wobei es sich dabei um eine Gesamtstra­fe handelt, die auch eine Verurteilu­ng aus dem vergangene­n Jahr beinhaltet. Für den aktuellen Fall betrachtet­e der Richter 450 Euro als tat- und schuldange­messen.

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