Gemeinderat verhindert Präzedenzfall
Antrag im neuen Baugebiet PanoramawegMontfortstraße abgelehnt.
Der Bebauungsplan für das Baugebiet Panoramaweg-Montfortstraße ist ebenso neu wie das Baugebiet selbst. In seiner jüngsten Sitzung sollte der Hergensweiler Gemeinderat über das zweite Baugesuch im Gebiet überhaupt entscheiden. Gleichzeitig sollten auch die festgesetzten Baugrenzen aufgehoben werden. Doch hier sagten die Räte „Stopp“.
Denn das Gremium hatte zwar nichts gegen das geplante Einfamilienhaus an sich. Allerdings hatte es sehr wohl ein Problem damit, beim zweiten Bauantrag eines gerade eben erst aufgestellten Bebauungsplans schon einen Präzedenzfall zu schaffen.
Im neuen Baugebiet Panoramaweg-Montfortstraße will sich der Käufer eines Baugrundstücks ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Büro bauen, um selbst darin zu wohnen, seiner Mutter eine Wohnung zu bieten und um seine freiberufliche Tätigkeit als Versicherungsmakler auszuüben. Eine sogenannte „stille“gewerbliche Tätigkeit, die der Bauwerber auch in einem reinen Wohngebiet ausüben darf, wie sich Bürgermeister Wolfgang Strohmaier im Vorfeld der jüngsten Sitzung versichert hatte und dem Gemeinderat nun mitteilte.
Was der Bauwerber aber nicht oder nur mit Zustimmung der Gemeinde tun darf, ist, das im Bebauungsplan festgelegte Baufenster zu überschreiten. Und genau dies tut die Planung des Bauwerbers. Ein Raum für Heiz- und Entlüftungstechnik ist als Anbau an den Gebäudekörper vorgesehen und überschreitet die Baugrenze um 1, 40 Meter.
Obwohl ihm die Verwaltung dazu geraten habe, sei der Planer nicht bereit gewesen, den Technikraum innerhalb der Baugrenzen einzuplanen, erklärte Strohmaier den Gemeinderäten. Weil es erst das zweite Bauvorhaben in dem neuen Baugebiet mit neuem Bebauungsplan sei, wollte der Bürgermeister die Entscheidung nicht allein, sondern mit dem Gemeinderat zusammen treffen.
Strohmaier selbst stand einer Befreiung von den Baugrenzen gleich beim zweiten Bauvorhaben negativ gegenüber. „Der Bebauungsplan wurde schließlich mit Bedacht erstellt.“Auch Ratsmitglied Alfred Biesenberger hatte kein gutes Gefühl dabei: „Das spricht sich schnell rum, und dann meint jeder, dass er sich von den Baugrenzen befreien lassen könnte.“Strohmaier ergänzte zudem, dass der Bebauungsplan „recht großzügige Baugrenzen“habe und einer modernen Wohnbebauung gerecht werde. „Ich weiß nicht, wo man anfängt und wo man aufhört. Wir haben zwölf Grundstücke.“Der Bauwerber erklärte dem Gemeinderat, dass er groß bauen müsse, weil er seine Mutter wie auch sein Gewerbe in dem Gebäude unterbringen müsse. Einen Keller, wo er theoretisch die Heiz- und Entlüftungstechnik unterbringen könnte, könnte er sich deshalb nicht mehr leisten. Das Gremium war einstimmig davon überzeugt, dass es für einen Architekten kein Problem sein dürfte, in den großzügigen Grundriss des Hauses noch einen Platz für die Technik unterzubringen. Die Räte wollten ihren Beschluss nicht als Schikane verstanden wissen und wären dem Bauwerber gerne entgegengekommen. Einen Präzedenzfall, der es den zehn Grundstücksbesitzern erlaubt hätte, die Baugrenzen zu überschreiten, lehnten sie dennoch ab.