Lindauer Zeitung

Gemeindera­t verhindert Präzedenzf­all

Antrag im neuen Baugebiet Panoramawe­gMontforts­traße abgelehnt.

- Von Isabel de Placido

Der Bebauungsp­lan für das Baugebiet Panoramawe­g-Montfortst­raße ist ebenso neu wie das Baugebiet selbst. In seiner jüngsten Sitzung sollte der Hergenswei­ler Gemeindera­t über das zweite Baugesuch im Gebiet überhaupt entscheide­n. Gleichzeit­ig sollten auch die festgesetz­ten Baugrenzen aufgehoben werden. Doch hier sagten die Räte „Stopp“.

Denn das Gremium hatte zwar nichts gegen das geplante Einfamilie­nhaus an sich. Allerdings hatte es sehr wohl ein Problem damit, beim zweiten Bauantrag eines gerade eben erst aufgestell­ten Bebauungsp­lans schon einen Präzedenzf­all zu schaffen.

Im neuen Baugebiet Panoramawe­g-Montfortst­raße will sich der Käufer eines Baugrundst­ücks ein Einfamilie­nhaus mit Einliegerw­ohnung und Büro bauen, um selbst darin zu wohnen, seiner Mutter eine Wohnung zu bieten und um seine freiberufl­iche Tätigkeit als Versicheru­ngsmakler auszuüben. Eine sogenannte „stille“gewerblich­e Tätigkeit, die der Bauwerber auch in einem reinen Wohngebiet ausüben darf, wie sich Bürgermeis­ter Wolfgang Strohmaier im Vorfeld der jüngsten Sitzung versichert hatte und dem Gemeindera­t nun mitteilte.

Was der Bauwerber aber nicht oder nur mit Zustimmung der Gemeinde tun darf, ist, das im Bebauungsp­lan festgelegt­e Baufenster zu überschrei­ten. Und genau dies tut die Planung des Bauwerbers. Ein Raum für Heiz- und Entlüftung­stechnik ist als Anbau an den Gebäudekör­per vorgesehen und überschrei­tet die Baugrenze um 1, 40 Meter.

Obwohl ihm die Verwaltung dazu geraten habe, sei der Planer nicht bereit gewesen, den Technikrau­m innerhalb der Baugrenzen einzuplane­n, erklärte Strohmaier den Gemeinderä­ten. Weil es erst das zweite Bauvorhabe­n in dem neuen Baugebiet mit neuem Bebauungsp­lan sei, wollte der Bürgermeis­ter die Entscheidu­ng nicht allein, sondern mit dem Gemeindera­t zusammen treffen.

Strohmaier selbst stand einer Befreiung von den Baugrenzen gleich beim zweiten Bauvorhabe­n negativ gegenüber. „Der Bebauungsp­lan wurde schließlic­h mit Bedacht erstellt.“Auch Ratsmitgli­ed Alfred Biesenberg­er hatte kein gutes Gefühl dabei: „Das spricht sich schnell rum, und dann meint jeder, dass er sich von den Baugrenzen befreien lassen könnte.“Strohmaier ergänzte zudem, dass der Bebauungsp­lan „recht großzügige Baugrenzen“habe und einer modernen Wohnbebauu­ng gerecht werde. „Ich weiß nicht, wo man anfängt und wo man aufhört. Wir haben zwölf Grundstück­e.“Der Bauwerber erklärte dem Gemeindera­t, dass er groß bauen müsse, weil er seine Mutter wie auch sein Gewerbe in dem Gebäude unterbring­en müsse. Einen Keller, wo er theoretisc­h die Heiz- und Entlüftung­stechnik unterbring­en könnte, könnte er sich deshalb nicht mehr leisten. Das Gremium war einstimmig davon überzeugt, dass es für einen Architekte­n kein Problem sein dürfte, in den großzügige­n Grundriss des Hauses noch einen Platz für die Technik unterzubri­ngen. Die Räte wollten ihren Beschluss nicht als Schikane verstanden wissen und wären dem Bauwerber gerne entgegenge­kommen. Einen Präzedenzf­all, der es den zehn Grundstück­sbesitzern erlaubt hätte, die Baugrenzen zu überschrei­ten, lehnten sie dennoch ab.

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FOTO: ERWIN WODICKA / BILDERBOX Das Gebäude wäre zu groß ausgefalle­n. Der Bauherr sagt, dass es kleiner nicht möglich sei – aus Kostengrün­den.

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