Lindauer Zeitung

Freispruch im Prozess um Fischsterb­en in der Jagst

Richterin sieht Verantwort­ung des Angeklagte­n nicht eindeutig erwiesen – Fischbestä­nde bis heute beeinträch­tigt

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(lsw) - Wer ist verantwort­lich für einen Brand an dem Fluss Jagst, der zu einem massiven Fischsterb­en führte? Im Prozess um fahrlässig­e Brandstift­ung an einer Mühle nahe Kirchberg (Kreis Schwäbisch Hall) ist ein 25 Jahre alter Angeklagte­r nun freigespro­chen worden. Die zuständige Richterin am Amtsgerich­t Langenburg sah am Donnerstag keinen sicher nachweisba­ren kausalen Zusammenha­ng zwischen dem Feuer und dem Ausbruch des Hallenbran­des, so dass eine andere Brandursac­he nicht ausgeschlo­ssen werden konnte.

Der Brand einer Lagerhalle und mehrerer Silos auf dem Gelände einer früheren Mühle an der Jagst im August 2015 hatte damals dramatisch­e Folgen: Löschwasse­r vergiftete in Verbindung mit Ammonium, das aus gelagerten Düngemitte­ln ausgetrete­n war, den Fluss. Dies wiederum führte zu einem massiven Fischsterb­en. Dem damals 20-Jährigen war vorgeworfe­n worden, durch das Verbrennen von Papier, Kartonagen und weiteren Materialie­n auf dem Mühlengelä­nde am frühen Abend den Brand der Lagerhalle fahrlässig verursacht zu haben. Weder Oberstaats­anwalt

Peter Humburger noch der Verteidige­r Marco Mansdörfer noch die Richterin Scania Herberger hielten einen kausalen Zusammenha­ng zwischen dem Feuer und dem Hallenbran­d für sicher nachweisba­r.

Die Anträge sowohl des Staatsanwa­lts als auch des Verteidige­rs auf Freispruch basierten in erster Linie auf den Angaben des Sachverstä­ndigen eines Zweitgutac­htens. Unter anderem konnte demnach nicht gänzlich ausgeschlo­ssen werden, dass es eine andere Brandursac­he geben könnte als den Funkenflug des verbrannte­n Papiers und anderen Materials.

Nach Abschluss der Plädoyers am Donnerstag folgte auch die Langenburg­er Amtsrichte­rin der Auffassung der Staatsanwa­ltschaft, der Verteidigu­ng und des Zweitgutac­hters. Selbst wenn es von dem damals 20Jährigen äußerst leichtsinn­ig und verantwort­ungslos gewesen sei, an diesem heißen und trockenen Sommertag bei einem Feuer mit bis zu mehreren Metern hohen Flammen Materialie­n zu verbrennen, müsse das Gericht alle Für und Wider einer Kausalität abwägen, betonte sie in ihrer Urteilsbeg­ründung. Offen blieb unter anderem die Frage, ob der Grundstück­seigentüme­r, wie es sonst der Fall gewesen war, auch an diesem Tag Bescheid wusste, dass der 20-Jährige erneut Materialie­n verfeuerte. Der Mühlenbetr­eiber war zuvor zu einem Strafbefeh­l über 6300 Euro verurteilt worden.

Die Behörden haben die Katastroph­e bis ins kleinste Detail aufgearbei­tet. Ein Aktionspro­gramm wurde aufgesetzt und bislang rund 3,5 Millionen investiert, um die ökologisch­en Schäden zu beheben. Insgesamt sind sogar 14 Millionen Euro veranschla­gt. Aus Sicht des Umweltmini­steriums mit Erfolg: „Mittlerwei­le ist eine Vielzahl der Jagst-typischen Fischarten wieder zu finden“, teilte die Behörde zum Langenburg­er Prozessauf­takt im Januar mit. Im Vergleich zum Zustand vor dem Unglück habe sich der Fischbesta­nd aber noch nicht ausreichen­d erholt.

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FOTO: UWE ANSPACH/DPA Giftiges Löschwasse­r hatte das Fischsterb­en im Sommer 2015 ausgelöst.

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