Freispruch im Prozess um Fischsterben in der Jagst
Richterin sieht Verantwortung des Angeklagten nicht eindeutig erwiesen – Fischbestände bis heute beeinträchtigt
(lsw) - Wer ist verantwortlich für einen Brand an dem Fluss Jagst, der zu einem massiven Fischsterben führte? Im Prozess um fahrlässige Brandstiftung an einer Mühle nahe Kirchberg (Kreis Schwäbisch Hall) ist ein 25 Jahre alter Angeklagter nun freigesprochen worden. Die zuständige Richterin am Amtsgericht Langenburg sah am Donnerstag keinen sicher nachweisbaren kausalen Zusammenhang zwischen dem Feuer und dem Ausbruch des Hallenbrandes, so dass eine andere Brandursache nicht ausgeschlossen werden konnte.
Der Brand einer Lagerhalle und mehrerer Silos auf dem Gelände einer früheren Mühle an der Jagst im August 2015 hatte damals dramatische Folgen: Löschwasser vergiftete in Verbindung mit Ammonium, das aus gelagerten Düngemitteln ausgetreten war, den Fluss. Dies wiederum führte zu einem massiven Fischsterben. Dem damals 20-Jährigen war vorgeworfen worden, durch das Verbrennen von Papier, Kartonagen und weiteren Materialien auf dem Mühlengelände am frühen Abend den Brand der Lagerhalle fahrlässig verursacht zu haben. Weder Oberstaatsanwalt
Peter Humburger noch der Verteidiger Marco Mansdörfer noch die Richterin Scania Herberger hielten einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Feuer und dem Hallenbrand für sicher nachweisbar.
Die Anträge sowohl des Staatsanwalts als auch des Verteidigers auf Freispruch basierten in erster Linie auf den Angaben des Sachverständigen eines Zweitgutachtens. Unter anderem konnte demnach nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass es eine andere Brandursache geben könnte als den Funkenflug des verbrannten Papiers und anderen Materials.
Nach Abschluss der Plädoyers am Donnerstag folgte auch die Langenburger Amtsrichterin der Auffassung der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung und des Zweitgutachters. Selbst wenn es von dem damals 20Jährigen äußerst leichtsinnig und verantwortungslos gewesen sei, an diesem heißen und trockenen Sommertag bei einem Feuer mit bis zu mehreren Metern hohen Flammen Materialien zu verbrennen, müsse das Gericht alle Für und Wider einer Kausalität abwägen, betonte sie in ihrer Urteilsbegründung. Offen blieb unter anderem die Frage, ob der Grundstückseigentümer, wie es sonst der Fall gewesen war, auch an diesem Tag Bescheid wusste, dass der 20-Jährige erneut Materialien verfeuerte. Der Mühlenbetreiber war zuvor zu einem Strafbefehl über 6300 Euro verurteilt worden.
Die Behörden haben die Katastrophe bis ins kleinste Detail aufgearbeitet. Ein Aktionsprogramm wurde aufgesetzt und bislang rund 3,5 Millionen investiert, um die ökologischen Schäden zu beheben. Insgesamt sind sogar 14 Millionen Euro veranschlagt. Aus Sicht des Umweltministeriums mit Erfolg: „Mittlerweile ist eine Vielzahl der Jagst-typischen Fischarten wieder zu finden“, teilte die Behörde zum Langenburger Prozessauftakt im Januar mit. Im Vergleich zum Zustand vor dem Unglück habe sich der Fischbestand aber noch nicht ausreichend erholt.