BN: Eisstadion im Landschaftsschutzgebiet kein Dauerzustand
Naturschützer nehmen Statement des OB-Kandidaten Mathias Hotz dankbar auf
(lz) - Der BUND Naturschutz, Kreisgruppe Lindau (BN) unterstützt in einer Pressemitteilung ausdrücklich die Aussage des OBKandidaten der CSU, der JA und FB Mathias Hotz, dass die Eissporthalle nicht ins Landschaftsschutzgebiet gehöre. In der Serie der Lindauer Zeitung zur Oberbürgermeisterwahl, in der alle Kandidaten eine Frage der LZ-Redaktion beantworten, äußert sich Mathias Hotz zu einem möglichen Eissporthallenneubau und dessen künftigen Standort mit den Worten: „Klar ist, dass das Eisstadion im Landschaftsschutzgebiet kein Dauerzustand sein kann.“Die Lindauer Naturschützer in ihrer Pressemitteilung: „Wir erinnern daran, dass es bei dem jetzigen Standort um ein hochsensibles Gelände geht, das selbst im Landschaftsschutzgebiet
Bayerisches Bodenseeufer (LSG) liegt, an das Naturschutzgebiet Reutiner Bucht angrenzt und an drei Seiten vom Europäischen Schutzgebiet Natura 2000 umgeben ist.“
„Der Bau des Eisstadions in so einem sensiblen Bereich war ein Fehler der Vergangenheit, der korrigiert werden muss, betont der stellvertretende BN-Kreisvorsitzende Maximilian Schuff. Die Aussage von Herrn Hotz könne nur bedeuten, dass bei einer Standortverlegung der Eissporthalle dem Landschaftsschutz Rechnung getragen wird und ein kompletter Rückbau ohne einen Ersatz durch einen anderen Neubau an dieser Stelle durchgeführt werden müsse.
Nach Ansicht der BN-Kreisgruppe Lindau habe das Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Bodensee“in diesem Bereich „durch den Thermenneubau schon genug Blutzoll
hinnehmen müssen. Neben der Fällung von über 30 Bäumen für den Thermenneubau und ein um 5000 Quadratmeter vergrößertes Bauvolumen sowie eine zu erwartende Verschlechterung des Landschaftsschutzes durch die zu erwartenden gesteigerten Besucherzahlen und die damit verbundene Verkehrsbelastung wäre ein Rückbau in unmittelbarer Nähe natürlich wünschenswert“, schreiben die Naturschützer weiter.
Die BN-Kreisgruppe Lindau frage sich außerdem, wie die Aussage des OB-Kandidaten Hotz in der LZ vom 27. Februar mit der früheren Stadtratsentscheidung
zum Thermenneubau in diesem sensiblen Gebiet in Einklang zu bringen sei. Tatsächlich sei es so, dass Landschaftsschutzgebiete per Definition rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete sind, in denen nach dem Bundesnaturschutzgesetz Handlungen verboten seien, die den Charakter des Gebiets veränderten.
„Gerade in Hinblick auf die anstehenden Wahlen wäre es schön, wenn solche Aussagen nicht nur dem Wahlkampf geschuldet seien und Lippenbekenntnisse blieben“, so Maximilian Schuff in der Mitteilung.