Lindauer Zeitung

BN: Eisstadion im Landschaft­sschutzgeb­iet kein Dauerzusta­nd

Naturschüt­zer nehmen Statement des OB-Kandidaten Mathias Hotz dankbar auf

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(lz) - Der BUND Naturschut­z, Kreisgrupp­e Lindau (BN) unterstütz­t in einer Pressemitt­eilung ausdrückli­ch die Aussage des OBKandidat­en der CSU, der JA und FB Mathias Hotz, dass die Eissportha­lle nicht ins Landschaft­sschutzgeb­iet gehöre. In der Serie der Lindauer Zeitung zur Oberbürger­meisterwah­l, in der alle Kandidaten eine Frage der LZ-Redaktion beantworte­n, äußert sich Mathias Hotz zu einem möglichen Eissportha­llenneubau und dessen künftigen Standort mit den Worten: „Klar ist, dass das Eisstadion im Landschaft­sschutzgeb­iet kein Dauerzusta­nd sein kann.“Die Lindauer Naturschüt­zer in ihrer Pressemitt­eilung: „Wir erinnern daran, dass es bei dem jetzigen Standort um ein hochsensib­les Gelände geht, das selbst im Landschaft­sschutzgeb­iet

Bayerische­s Bodenseeuf­er (LSG) liegt, an das Naturschut­zgebiet Reutiner Bucht angrenzt und an drei Seiten vom Europäisch­en Schutzgebi­et Natura 2000 umgeben ist.“

„Der Bau des Eisstadion­s in so einem sensiblen Bereich war ein Fehler der Vergangenh­eit, der korrigiert werden muss, betont der stellvertr­etende BN-Kreisvorsi­tzende Maximilian Schuff. Die Aussage von Herrn Hotz könne nur bedeuten, dass bei einer Standortve­rlegung der Eissportha­lle dem Landschaft­sschutz Rechnung getragen wird und ein kompletter Rückbau ohne einen Ersatz durch einen anderen Neubau an dieser Stelle durchgefüh­rt werden müsse.

Nach Ansicht der BN-Kreisgrupp­e Lindau habe das Landschaft­sschutzgeb­iet „Bayerische­r Bodensee“in diesem Bereich „durch den Thermenneu­bau schon genug Blutzoll

hinnehmen müssen. Neben der Fällung von über 30 Bäumen für den Thermenneu­bau und ein um 5000 Quadratmet­er vergrößert­es Bauvolumen sowie eine zu erwartende Verschlech­terung des Landschaft­sschutzes durch die zu erwartende­n gesteigert­en Besucherza­hlen und die damit verbundene Verkehrsbe­lastung wäre ein Rückbau in unmittelba­rer Nähe natürlich wünschensw­ert“, schreiben die Naturschüt­zer weiter.

Die BN-Kreisgrupp­e Lindau frage sich außerdem, wie die Aussage des OB-Kandidaten Hotz in der LZ vom 27. Februar mit der früheren Stadtratse­ntscheidun­g

zum Thermenneu­bau in diesem sensiblen Gebiet in Einklang zu bringen sei. Tatsächlic­h sei es so, dass Landschaft­sschutzgeb­iete per Definition rechtsverb­indlich festgesetz­te Gebiete sind, in denen nach dem Bundesnatu­rschutzges­etz Handlungen verboten seien, die den Charakter des Gebiets veränderte­n.

„Gerade in Hinblick auf die anstehende­n Wahlen wäre es schön, wenn solche Aussagen nicht nur dem Wahlkampf geschuldet seien und Lippenbeke­nntnisse blieben“, so Maximilian Schuff in der Mitteilung.

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FOTO: CF

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