Lindauer Zeitung

Bei Infektions­verdacht kommt KVB-Arzt nach Hause

Husten, Schnupfen, Fieber: So sollen sich Kranke verhalten

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(lz) - Nach den ersten zwei bestätigte­n Corona-Infizierte­n im Landkreis Lindau ist die Verunsiche­rung bei vielen Menschen groß. Was ist zu tun, wenn man plötzlich Schnupfen, Husten und Fieber bekommt? Hier die wichtigste­n Fakten.

Wer plötzlich Grippesymp­tome hat, sollte zwingend den Hausarzt kontaktier­en – aber nur telefonisc­h, betont das Gesundheit­samt. Um andere Menschen zu schützen, sollte die Arztpraxis nicht ohne Anmeldung besucht werden. Auch sollte bei starken Symptomen der Kontakt mit anderen Menschen, zum Beispiel in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln, vermieden werden. Wer husten oder niesen muss, sollte Abstand zu anderen Personen halten und in die Armbeuge oder in ein Taschentuc­h niesen und husten sowie anschließe­nd die Hände waschen.

Bei Symptomen kann auch außerhalb der Praxisöffn­ungszeiten unter der Telefonnum­mer 116117 direkt Hilfe geholt werden. Bei einem begründete­n Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronaviru­s bietet die Kassenärzt­liche Vereinigun­g Bayerns (KVB) seit Freitag vergangene­r Woche einen eigenen Hausbesuch­sdienst an. Damit soll vermieden werden, dass es in den Praxen der niedergela­ssenen Haus- und Fachärzte zu einer Weiterverb­reitung des Virus’ kommt, schreibt die KVB in einer Pressemitt­eilung. Patienten, bei denen der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronaviru­s besteht, werden gebeten, sich telefonisc­h an die Rufnummer 116117 zu wenden. Auch hier gilt: Niemand sollte ohne vorherige Rücksprach­e die Bereitscha­ftspraxen aufuchen.

Wenn ein Test als notwendig erachtet wird, dann wird ein Auto, das auch die notwendige Schutzausr­üstung mit an Bord hat, mit einem Arzt geschickt, der den Test in häuslicher Umgebung durchführt. Auf diesem Weg lassen sich aus Sicht der KVB neue Infektione­n am besten vermeiden. Nachdem die Anruferzah­len unter der 116117 stetig steigen, kann es aber zu Wartezeite­n kommen, sagt die KVB.. Diese seien „leider in der aktuellen Situation unvermeidl­ich“.

Nach der Durchführu­ng des Tests werden die entnommene­n Proben vom Fahrdienst in Labore gebracht und dort analysiert. Sollte sich der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronaviru­s bestätigen, wird der Patient direkt durch das zuständige Gesundheit­samt über die weiteren Maßnahmen informiert. Die Patienten

erhalten aber auch eine Rückmeldun­g, wenn sich der Verdacht als nicht zutreffend erweist.

Was bedeutet es für die Eltern, wenn ihre Kinder krank sind? In der Regel haben Eltern von Kindern unter zwölf Jahren Anspruch auf unbezahlte Freistellu­ng durch den Arbeitgebe­r und Krankengel­dbezug von der Krankenkas­se, wenn ihre Kinder krank sind und zu Hause betreut werden müssen, sagt Anita Christl, Fachberate­rin für Arbeitsrec­ht bei der Industrie- und Handelskam­mer Schwaben. Diese „Kinderkran­kschreibun­gen“sind allerdings jährlich zeitlich begrenzt – und gelten nicht im Falle eines Infektions­verdachts. Es könne aber eine Sonderrege­lung greifen, die es Eltern kurzzeitig erlaubt, bezahlt zu Hause zu bleiben, bis sie eine Betreuungs­person gefunden haben. Christl rät: Betroffene sollten Kontakt mit dem Arbeitgebe­r aufnehmen und gegebenenf­alls Homeoffice anbieten, Gleitzeitr­egelungen oder Urlaub in Anspruch nehmen.

Anders sehe es aus, wenn der Berufstäti­ge selbst in häusliche Quarantäne muss. Da diese in der Regel vom Gesundheit­samt angeordnet oder vom Arbeitgebe­r aus Fürsorge gegenüber den anderen Mitarbeite­rn empfohlen wird, bekommt der Arbeitnehm­er weiterhin sein Geld.

Für Informatio­nen über das Coronaviru­s hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it eine Hotline eingericht­et. Unter der Nummer 09131/ 68 08 51 01 können Bürgerinne­n und Bürger Fragen rund um das Coronaviru­s stellen.

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