Bei Infektionsverdacht kommt KVB-Arzt nach Hause
Husten, Schnupfen, Fieber: So sollen sich Kranke verhalten
(lz) - Nach den ersten zwei bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Lindau ist die Verunsicherung bei vielen Menschen groß. Was ist zu tun, wenn man plötzlich Schnupfen, Husten und Fieber bekommt? Hier die wichtigsten Fakten.
Wer plötzlich Grippesymptome hat, sollte zwingend den Hausarzt kontaktieren – aber nur telefonisch, betont das Gesundheitsamt. Um andere Menschen zu schützen, sollte die Arztpraxis nicht ohne Anmeldung besucht werden. Auch sollte bei starken Symptomen der Kontakt mit anderen Menschen, zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln, vermieden werden. Wer husten oder niesen muss, sollte Abstand zu anderen Personen halten und in die Armbeuge oder in ein Taschentuch niesen und husten sowie anschließend die Hände waschen.
Bei Symptomen kann auch außerhalb der Praxisöffnungszeiten unter der Telefonnummer 116117 direkt Hilfe geholt werden. Bei einem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus bietet die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) seit Freitag vergangener Woche einen eigenen Hausbesuchsdienst an. Damit soll vermieden werden, dass es in den Praxen der niedergelassenen Haus- und Fachärzte zu einer Weiterverbreitung des Virus’ kommt, schreibt die KVB in einer Pressemitteilung. Patienten, bei denen der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht, werden gebeten, sich telefonisch an die Rufnummer 116117 zu wenden. Auch hier gilt: Niemand sollte ohne vorherige Rücksprache die Bereitschaftspraxen aufuchen.
Wenn ein Test als notwendig erachtet wird, dann wird ein Auto, das auch die notwendige Schutzausrüstung mit an Bord hat, mit einem Arzt geschickt, der den Test in häuslicher Umgebung durchführt. Auf diesem Weg lassen sich aus Sicht der KVB neue Infektionen am besten vermeiden. Nachdem die Anruferzahlen unter der 116117 stetig steigen, kann es aber zu Wartezeiten kommen, sagt die KVB.. Diese seien „leider in der aktuellen Situation unvermeidlich“.
Nach der Durchführung des Tests werden die entnommenen Proben vom Fahrdienst in Labore gebracht und dort analysiert. Sollte sich der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus bestätigen, wird der Patient direkt durch das zuständige Gesundheitsamt über die weiteren Maßnahmen informiert. Die Patienten
erhalten aber auch eine Rückmeldung, wenn sich der Verdacht als nicht zutreffend erweist.
Was bedeutet es für die Eltern, wenn ihre Kinder krank sind? In der Regel haben Eltern von Kindern unter zwölf Jahren Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und Krankengeldbezug von der Krankenkasse, wenn ihre Kinder krank sind und zu Hause betreut werden müssen, sagt Anita Christl, Fachberaterin für Arbeitsrecht bei der Industrie- und Handelskammer Schwaben. Diese „Kinderkrankschreibungen“sind allerdings jährlich zeitlich begrenzt – und gelten nicht im Falle eines Infektionsverdachts. Es könne aber eine Sonderregelung greifen, die es Eltern kurzzeitig erlaubt, bezahlt zu Hause zu bleiben, bis sie eine Betreuungsperson gefunden haben. Christl rät: Betroffene sollten Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnehmen und gegebenenfalls Homeoffice anbieten, Gleitzeitregelungen oder Urlaub in Anspruch nehmen.
Anders sehe es aus, wenn der Berufstätige selbst in häusliche Quarantäne muss. Da diese in der Regel vom Gesundheitsamt angeordnet oder vom Arbeitgeber aus Fürsorge gegenüber den anderen Mitarbeitern empfohlen wird, bekommt der Arbeitnehmer weiterhin sein Geld.
Für Informationen über das Coronavirus hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine Hotline eingerichtet. Unter der Nummer 09131/ 68 08 51 01 können Bürgerinnen und Bürger Fragen rund um das Coronavirus stellen.