Kritik an OB-Kandidat an den Haaren herbeigezogen
Zum Leserbrief „Hotz geht am Bürger vorbei“, LZ vom 3. März:
Unterstellungen statt Tatsachen. Erste Unterstellung: Die Leserbriefschreiberin – eine enge Vertraute des Kinobesitzers Peter Basmann – wirft OB-Kandidat Mathias Hotz vor, dass er samt der JA „einem privaten Kinobetreiber … vorschreiben will, dass sein Kino ausgebaut gehört“. Tatsache ist: Das Kino steht auf Grund und Boden der Stadt Lindau, Herr Basmann betreibt das Kino auf Basis eines Erbbaurechtsvertrags, der in etwa sechs Jahren endet. Ob Herr Basmann das Kino modernisieren und weiterhin betreiben möchte, ist seine Entscheidung, so wie die Stadt über den zukünftigen Bestand und Umfang des Erbbaurechtsvertrags entscheidet. Die Rechtslage ist eindeutig, der Investitionsstau offensichtlich. Die Lindauerinnen und Lindauer fahren in Massen nach Friedrichshafen und Hohenems ins Kino. Gut, dass Herr Hotz dies ändern möchte.
Zweite Unterstellung: Die Drohnen-Luftaufnahme der Insel Hoy für ein Wahlvideo habe eine Flugverbotszone verletzt. Tatsache ist: Dieser Vorwurf geht vollständig ins Leere. Die verwendete Drohne „Dji Phantom 4 Pro“ist ab Werk darauf programmiert, nur in Gebieten fliegen zu können, die für diese Bauart freigegeben sind. In allen anderen Gebieten ist ihre Verwendung technisch unmöglich. Konkret: Die Insel Hoy liegt in einer Zone, in der die Verwendung der vorliegenden Drohne zulässig ist. Weiterhin ist Tatsache, dass in der gängigen „Map2Fly“App die Insel Hoy eindeutig außerhalb einer Flugverbotszone liegt. Eine Verletzung naturschutzrechtlicher Belange ist ebenfalls nicht ersichtlich. Das Gebiet steht im Sommer offen für Boote und Badebetrieb, und das Video wurde in dieser Zeit gedreht. Interessant an dem Leserbrief ist nur eines: Wie schon des Öfteren wird Oberbürgermeisterkandidat Mathias Hotz mit an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfen attackiert. Für eine sachlich fundierte Kritik sind offensichtlich keine Argumente in Sicht.
Andreas Willhalm,
Lindau