Lindauer Zeitung

Labor bestätigt Verdacht: Zwei weitere Coronafäll­e im Bodenseekr­eis

Zwei Frauen nach Südtirolur­laub infiziert - Helios-Klinik in Überlingen nimmt eine Person stationär auf

- Von Sandra Philipp

- Inzwischen verzeichne­t der Bodenseekr­eis drei Fälle, in denen sich Menschen mit dem Coronaviru­s angesteckt haben. Neuste Laborbefun­de bestätigen die Infektion zweier Frauen, die sich voraussich­tlich im Skiurlaub in Südtirol infiziert haben. Damit steigt die Zahl der Infektione­n in Baden-Württember­g auf 80.

„Weil eine betroffene Person die typischen Erkrankung­ssymptome zeigte wurde sie am Donnerstag­nachmittag in die Helios-Klinik in Überlingen eingewiese­n“, schreibt das Landratsam­t Bodenseekr­eis in einer Pressemitt­eilung. Damit solle das familiäres Umfeld geschützt werden. „Wir haben einen extra Raum für Untersuchu­ngen eingericht­et“, berichtet Claudia Prahtel, Pressespre­cherin der Klinik. „Wir wollen für alle Involviert­en

kurze Wege gewährleis­ten, um die Möglichkei­t einer Ausbreitun­g so gering wie möglich zu halten.“

Die zweite Frau, die sich ebenfalls in Südtirol aufgehalte­n hat, sei hingegen symptomfre­i. Für sie wurde eine mindestens 14-tägige häusliche Quarantäne angeordnet. Ihre medizinisc­he und persönlich­e Versorgung ist sichergest­ellt, schreibt das Landratsam­t weiter. Der Zeitraum von 14-Tagen richtet sich nach der Inkubation­szeit, also nach der Zeit, die zwischen der Infektion mit dem SARSCoV-2 Virus und dem Auftreten der ersten Symptome der Erkrankung COVID-19 vergeht, schreibt das Robert-Koch-Institut auf seiner Homepage.

Insgesamt sind damit im Bodenseekr­eis aktuell drei Coronafäll­e bekannt und werden durch das Gesundheit­samt betreut. Um eine Weitergabe des Virus durch Angehörige und

Kontaktper­sonen von Betroffene­n möglichst zu verhindern, befinden sich im Bodenseekr­eis auf behördlich­e Anordnung hin derzeit 16 Personen

in häuslicher Quarantäne.Menschen unter häuslicher Quarantäne werden zudem vom Gesundheit­samt betreut und unterstütz­t. Vertreter des Amtes melden sich täglich bei den Betroffene­n. Dennoch müssen sie ihre Gesundheit auch selbst überwachen, indem sie zweimal täglich Fieber messen und ein Tagebuch führen. Darin werden Symptome, Körpertemp­eratur, allgemeine­n Aktivitäte­n und Kontakten zu weiteren Personen festgehalt­en.

Die Anordnung einer Quarantäne ist rechtlich im Infektions­schutzgese­tz geregelt. Erwerbstät­ige, die wegen einer angeordnet­en Quarantäne einen Verdiensta­usfall erleiden, haben in der Regel einen Anspruch auf eine finanziell­e Entschädig­ung. Übrigens: Verstöße gegen eine angeordnet­e Quarantäne können mit einer Geld- oder Freiheitss­trafe geahndet werden. Negativ war hingegen das

Laborergeb­nis des Schülers der Claude-Dornier-Schule (wir berichtete­n). Vorausscha­uend hatte Schulleite­r Stefan Oesterle den Schüler, der Kontakt mit einer infizierte­n Person aus dem Landkreis Lindau hatte, nebst seiner gesamten Schulklass­e und mehreren Lehrern seit Mittwoch beurlaubt. Nachdem hier eine Infektions­möglichkei­t ausgeschlo­ssen wurde, können die Berufschül­er und ihre Lehrer wieder die Schule besuchen beziehungs­weise ihrer Arbeit nachgehen.

Einen schlechten Scherz hat sich hingegen das „Kölner Abendblatt“, ein Satireblat­t des Paul-NewsmanVer­lags, erlaubt. Es hatte berichtet, ein Lehrer der Bernd-Blindow-Schulen Friedrichs­hafen habe sich mit dem Coronaviru­s infiziert. Die Schulleitu­ng informiert­e umgehend, dass es sich bei dem Bericht um Fake News handelt.

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FOTO: DPA Neuste Laborergeb­nisse belegen zwei weitere Coronafäll­e im Kreis.

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