Labor bestätigt Verdacht: Zwei weitere Coronafälle im Bodenseekreis
Zwei Frauen nach Südtirolurlaub infiziert - Helios-Klinik in Überlingen nimmt eine Person stationär auf
- Inzwischen verzeichnet der Bodenseekreis drei Fälle, in denen sich Menschen mit dem Coronavirus angesteckt haben. Neuste Laborbefunde bestätigen die Infektion zweier Frauen, die sich voraussichtlich im Skiurlaub in Südtirol infiziert haben. Damit steigt die Zahl der Infektionen in Baden-Württemberg auf 80.
„Weil eine betroffene Person die typischen Erkrankungssymptome zeigte wurde sie am Donnerstagnachmittag in die Helios-Klinik in Überlingen eingewiesen“, schreibt das Landratsamt Bodenseekreis in einer Pressemitteilung. Damit solle das familiäres Umfeld geschützt werden. „Wir haben einen extra Raum für Untersuchungen eingerichtet“, berichtet Claudia Prahtel, Pressesprecherin der Klinik. „Wir wollen für alle Involvierten
kurze Wege gewährleisten, um die Möglichkeit einer Ausbreitung so gering wie möglich zu halten.“
Die zweite Frau, die sich ebenfalls in Südtirol aufgehalten hat, sei hingegen symptomfrei. Für sie wurde eine mindestens 14-tägige häusliche Quarantäne angeordnet. Ihre medizinische und persönliche Versorgung ist sichergestellt, schreibt das Landratsamt weiter. Der Zeitraum von 14-Tagen richtet sich nach der Inkubationszeit, also nach der Zeit, die zwischen der Infektion mit dem SARSCoV-2 Virus und dem Auftreten der ersten Symptome der Erkrankung COVID-19 vergeht, schreibt das Robert-Koch-Institut auf seiner Homepage.
Insgesamt sind damit im Bodenseekreis aktuell drei Coronafälle bekannt und werden durch das Gesundheitsamt betreut. Um eine Weitergabe des Virus durch Angehörige und
Kontaktpersonen von Betroffenen möglichst zu verhindern, befinden sich im Bodenseekreis auf behördliche Anordnung hin derzeit 16 Personen
in häuslicher Quarantäne.Menschen unter häuslicher Quarantäne werden zudem vom Gesundheitsamt betreut und unterstützt. Vertreter des Amtes melden sich täglich bei den Betroffenen. Dennoch müssen sie ihre Gesundheit auch selbst überwachen, indem sie zweimal täglich Fieber messen und ein Tagebuch führen. Darin werden Symptome, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen festgehalten.
Die Anordnung einer Quarantäne ist rechtlich im Infektionsschutzgesetz geregelt. Erwerbstätige, die wegen einer angeordneten Quarantäne einen Verdienstausfall erleiden, haben in der Regel einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Übrigens: Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Negativ war hingegen das
Laborergebnis des Schülers der Claude-Dornier-Schule (wir berichteten). Vorausschauend hatte Schulleiter Stefan Oesterle den Schüler, der Kontakt mit einer infizierten Person aus dem Landkreis Lindau hatte, nebst seiner gesamten Schulklasse und mehreren Lehrern seit Mittwoch beurlaubt. Nachdem hier eine Infektionsmöglichkeit ausgeschlossen wurde, können die Berufschüler und ihre Lehrer wieder die Schule besuchen beziehungsweise ihrer Arbeit nachgehen.
Einen schlechten Scherz hat sich hingegen das „Kölner Abendblatt“, ein Satireblatt des Paul-NewsmanVerlags, erlaubt. Es hatte berichtet, ein Lehrer der Bernd-Blindow-Schulen Friedrichshafen habe sich mit dem Coronavirus infiziert. Die Schulleitung informierte umgehend, dass es sich bei dem Bericht um Fake News handelt.