Wenn mehr Geld ausgegeben wird, als zur Verfügung steht
Seit 2014 nimmt die Zahl der überschuldeten Menschen laut dem Schuldneratlas 2017, welcher von Creditreform herausgegeben wird, stetig zu. Von einer Überschuldung wird gesprochen, wenn Personen mehr Geld ausgeben, als ihnen zur Verfügung steht. Dies trifft auf rund 6,9 Millionen Menschen über 18 Jahren in Deutschland zu, schreibt die Internetplattform schuldnerberatung.de
Haben Personen erst einmal so viele Schulden angehäuft, ist die Privatinsolvenz häufig die einzige Möglichkeit, um einen Weg aus der Schuldenspirale zu finden. Die Privatinsolvenz und ihr Verlauf seien jedoch kein Zuckerschlecken, betonen Experten. Dessen sollten sich die betreffenden Schuldner bewusst sein.
Können Personen ihre bestehenden Schulden nicht mehr begleichen, sind sie zahlungsunfähig. Droht die Zahlungsunfähigkeit oder ist sie bereits eingetreten, haben Privatpersonen die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren anzustreben.
Die Privatinsolvenz ist im Ablauf genau geregelt und ermöglicht es Schuldnern, nach maximal sechs Jahren schuldenfrei zu sein.
Ein Insolvenzverwalter, auch Treuhänder genannt, verwertet das Vermögen und Einkommen des
Schuldners. Alle Gläubiger erhalten einen Teil ihrer offenen Forderungen. Dem Schuldner bleibt dabei ein Teil seines Einkommens erhalten, damit er weiter wirtschaften kann. Wie hoch der Betrag ist, regelt eine Pfändungstabelle.
Ein privates Insolvenzverfahren endet im Ablauf mit der sogenannten Restschuldbefreiung, die jedoch im Vorhinein zusätzlich beantragt werden muss. Der Schuldner wird dann von allen Schulden befreit, die er zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens hatte. Hiervon ausgenommen sind allerdings unter anderem Geldstrafen oder Geldbußen. (az)