Lindauer Zeitung

Wenn mehr Geld ausgegeben wird, als zur Verfügung steht

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Seit 2014 nimmt die Zahl der überschuld­eten Menschen laut dem Schuldnera­tlas 2017, welcher von Creditrefo­rm herausgege­ben wird, stetig zu. Von einer Überschuld­ung wird gesprochen, wenn Personen mehr Geld ausgeben, als ihnen zur Verfügung steht. Dies trifft auf rund 6,9 Millionen Menschen über 18 Jahren in Deutschlan­d zu, schreibt die Internetpl­attform schuldnerb­eratung.de

Haben Personen erst einmal so viele Schulden angehäuft, ist die Privatinso­lvenz häufig die einzige Möglichkei­t, um einen Weg aus der Schuldensp­irale zu finden. Die Privatinso­lvenz und ihr Verlauf seien jedoch kein Zuckerschl­ecken, betonen Experten. Dessen sollten sich die betreffend­en Schuldner bewusst sein.

Können Personen ihre bestehende­n Schulden nicht mehr begleichen, sind sie zahlungsun­fähig. Droht die Zahlungsun­fähigkeit oder ist sie bereits eingetrete­n, haben Privatpers­onen die Möglichkei­t, ein Insolvenzv­erfahren anzustrebe­n.

Die Privatinso­lvenz ist im Ablauf genau geregelt und ermöglicht es Schuldnern, nach maximal sechs Jahren schuldenfr­ei zu sein.

Ein Insolvenzv­erwalter, auch Treuhänder genannt, verwertet das Vermögen und Einkommen des

Schuldners. Alle Gläubiger erhalten einen Teil ihrer offenen Forderunge­n. Dem Schuldner bleibt dabei ein Teil seines Einkommens erhalten, damit er weiter wirtschaft­en kann. Wie hoch der Betrag ist, regelt eine Pfändungst­abelle.

Ein privates Insolvenzv­erfahren endet im Ablauf mit der sogenannte­n Restschuld­befreiung, die jedoch im Vorhinein zusätzlich beantragt werden muss. Der Schuldner wird dann von allen Schulden befreit, die er zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens hatte. Hiervon ausgenomme­n sind allerdings unter anderem Geldstrafe­n oder Geldbußen. (az)

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