Lindauer Zeitung

Hergenswei­lers große Bauvorhabe­n sind einen Schritt weiter

„Vogler Degermoos“und „Süd-Ost“sind auf einem guten Weg

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(tas) - Im Sitzungssa­al des Feuerwehrh­auses standen zur Ratssitzun­g der Gemeinde Hergenswei­ler am Dienstagab­end wieder die großen Bauvorhabe­n auf dem Plan. Allen voran die erneute Änderung des Flächennut­zungsplane­s von „Vogler Degermoos“.

Rudolf Zahner vom Lindauer Büro Sieber erläuterte die erneute Auslegung und die Details zur Erweiterun­g des vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lanes. Die vom Landratsam­t geforderte­n Lärm- und Emissionss­chutzmaßna­hmen wurden angepasst, ebenso die Forderung nach mehr Ausgleichs­fläche.

Die dadurch einhergehe­nde Veränderun­g des Landschaft­sbildes rief keine Einsprüche von Amtsseite hervor, sagte Zahner. Auch das Wasserwirt­schaftsamt sowie die Naturschut­zbehörde haben laut Bürgermeis­ter Wolfgang Strohmaier keine Einwände. Jedoch sei eine Erweiterun­g in den Niedermoor­flächen ausgeschlo­ssen.

Auf die Frage nach rechtliche­n Konsequenz­en bei etwaigen Umweltschä­den wurde klargestel­lt, dass nur bei einem Verstoß das Landratsam­t aktiv werden würde, beziehungs­weise die Kommune mit rechtliche­n Schritten gegen sich rechnen müsste. Auch wurde deutlich gemacht, dass durch die Bebauungsp­lanänderun­g und die daraus folgende Neuauflage mit keiner Strafe wegen der Verstöße gegen den alten Plan von 2006 gerechnet werden muss.

Der neue Flächennut­zungsplan mit allen Details zu den korrigiert­en Bebauungsf­lächen, Gewässersc­hutz, Flur und Wasservers­orgung wird mit Erscheinen des kommenden Amtsblatte­s für zwei Wochen öffentlich ausgelegt.

Weiterer Punkt der Tagesordnu­ng war die dritte Änderung des Bebauungsp­lanes „Süd-Ost“, beziehungs­weise der Beschluss über die Aufhebung der geltenden Veränderun­gssperre und den Erlass einer Veränderun­gssperre für einen geänderten Geltungsbe­reich.

Rudolf Zahner gab auch hier Einblick in den aktuellen Stand. Anhand der vom Landratsam­t geforderte­n neuen Plangrafik war nun deutlich zu erkennen, um welches Gebiet es sich genau zwischen Dorfstraße und „Im Stillen Winkel“handelt.

Das Landratsam­t habe abgeraten, den Dorfplatz als allgemeine­s Wohngebiet auszulegen, so Zahner.

Des Weiteren berieten die Mitglieder über die Auslegung als Angebotsbe­bauungspla­n, der der Gemeinde mehr Freiräume einräumen würde. Ein Ziel der Räte: keine Zweitwohnu­ngen zulassen im Bewusstsei­n des dringenden Bedarfs an Wohnraum. Zahner erläuterte auch die Bedenken vonseiten der Behörden zum Thema Denkmalsch­utz, da es sich nicht nur um Einzelbaud­enkmäler wie das Landhaus „Sonne“handelt, sondern auch um mögliche Bodendenkm­äler, die archäologi­sche Ausgrabung­en zur Folge haben könnten. Hier zeigte sich, dass Hergenswei­ler noch einen weiten Weg vor sich hat. Nicht nur durch den Widerspruc­h eines Bürgers, der im geplanten Parkdeck, in der Denkmalpfl­ege und für ihn nicht ausreichen­d geplanten Grünfläche­n einen massiven Eingriff ins Ortsbild sieht.

Um einer Fehlentwic­klung vorzubeuge­n und den Gebietscha­rakter zu erhalten, mit Platz für Veranstalt­ungen und die Gastronomi­e, wurde die Abwägungs- und Beschlussv­orlage einstimmig angenommen, ebenso die Veränderun­gssperre für einen geänderten Geltungsbe­reich. Damit nichts gebaut wird, was die Gemeinde nicht möchte.

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