Hergensweilers große Bauvorhaben sind einen Schritt weiter
„Vogler Degermoos“und „Süd-Ost“sind auf einem guten Weg
(tas) - Im Sitzungssaal des Feuerwehrhauses standen zur Ratssitzung der Gemeinde Hergensweiler am Dienstagabend wieder die großen Bauvorhaben auf dem Plan. Allen voran die erneute Änderung des Flächennutzungsplanes von „Vogler Degermoos“.
Rudolf Zahner vom Lindauer Büro Sieber erläuterte die erneute Auslegung und die Details zur Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Die vom Landratsamt geforderten Lärm- und Emissionsschutzmaßnahmen wurden angepasst, ebenso die Forderung nach mehr Ausgleichsfläche.
Die dadurch einhergehende Veränderung des Landschaftsbildes rief keine Einsprüche von Amtsseite hervor, sagte Zahner. Auch das Wasserwirtschaftsamt sowie die Naturschutzbehörde haben laut Bürgermeister Wolfgang Strohmaier keine Einwände. Jedoch sei eine Erweiterung in den Niedermoorflächen ausgeschlossen.
Auf die Frage nach rechtlichen Konsequenzen bei etwaigen Umweltschäden wurde klargestellt, dass nur bei einem Verstoß das Landratsamt aktiv werden würde, beziehungsweise die Kommune mit rechtlichen Schritten gegen sich rechnen müsste. Auch wurde deutlich gemacht, dass durch die Bebauungsplanänderung und die daraus folgende Neuauflage mit keiner Strafe wegen der Verstöße gegen den alten Plan von 2006 gerechnet werden muss.
Der neue Flächennutzungsplan mit allen Details zu den korrigierten Bebauungsflächen, Gewässerschutz, Flur und Wasserversorgung wird mit Erscheinen des kommenden Amtsblattes für zwei Wochen öffentlich ausgelegt.
Weiterer Punkt der Tagesordnung war die dritte Änderung des Bebauungsplanes „Süd-Ost“, beziehungsweise der Beschluss über die Aufhebung der geltenden Veränderungssperre und den Erlass einer Veränderungssperre für einen geänderten Geltungsbereich.
Rudolf Zahner gab auch hier Einblick in den aktuellen Stand. Anhand der vom Landratsamt geforderten neuen Plangrafik war nun deutlich zu erkennen, um welches Gebiet es sich genau zwischen Dorfstraße und „Im Stillen Winkel“handelt.
Das Landratsamt habe abgeraten, den Dorfplatz als allgemeines Wohngebiet auszulegen, so Zahner.
Des Weiteren berieten die Mitglieder über die Auslegung als Angebotsbebauungsplan, der der Gemeinde mehr Freiräume einräumen würde. Ein Ziel der Räte: keine Zweitwohnungen zulassen im Bewusstsein des dringenden Bedarfs an Wohnraum. Zahner erläuterte auch die Bedenken vonseiten der Behörden zum Thema Denkmalschutz, da es sich nicht nur um Einzelbaudenkmäler wie das Landhaus „Sonne“handelt, sondern auch um mögliche Bodendenkmäler, die archäologische Ausgrabungen zur Folge haben könnten. Hier zeigte sich, dass Hergensweiler noch einen weiten Weg vor sich hat. Nicht nur durch den Widerspruch eines Bürgers, der im geplanten Parkdeck, in der Denkmalpflege und für ihn nicht ausreichend geplanten Grünflächen einen massiven Eingriff ins Ortsbild sieht.
Um einer Fehlentwicklung vorzubeugen und den Gebietscharakter zu erhalten, mit Platz für Veranstaltungen und die Gastronomie, wurde die Abwägungs- und Beschlussvorlage einstimmig angenommen, ebenso die Veränderungssperre für einen geänderten Geltungsbereich. Damit nichts gebaut wird, was die Gemeinde nicht möchte.