Keine Verfahren an Bayerns Verwaltungsgerichten wegen Corona
(lby) - Wegen der Ausbreitung des Coronavirus sollen an bayerischen Verwaltungsgerichten bis zum Ende des Monats keine Verhandlungen stattfinden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München habe alle Verwaltungsgerichte im Freistaat aufgerufen, den Sitzungsbetrieb zwischen dem 17. und 31. März einzustellen, sagte ein Sprecher in München am Montag. Das Gericht und auch das Verwaltungsgericht in Würzburg kündigten an, sich an den Aufruf zu halten. „Das öffentliche Leben wurde umfassend eingeschränkt“, teilte der Verwaltungsgerichtshof mit. „Wir möchten selbstverständlich unseren Teil dazu beitragen, die Zunahme der Infektionsfälle zu verlangsamen.“
Verwaltungsgerichte sind dann zuständig, wenn Bürger mit staatlichen Einrichtungen wie Behörden streiten. Dabei geht es um Themen wie Asylrecht, Bau- und Umweltrecht oder Schul- und Verkehrsrecht.
Auch an Gerichten wie dem Landgericht München I fielen nach Angaben einer Sprecherin schon Verhandlungen aus. Viele für diese Woche geplante mündliche Verhandlungen in Zivilsachen seien abgesagt worden, „weil die Parteien von weither anreisen müssten oder zum Beispiel bei der Arzthaftungskammer die Sachverständigen ein Reiseverbot haben“. Komplizierter ist die Sache bei Strafprozessen: Dort darf eine Verhandlung laut Strafprozessordnung in der Regel für höchstens vier Wochen unterbrochen werden. Nur bei Krankheit eines entscheidenden Prozessbeteiligten ist eine längere Unterbrechung möglich, ohne dass der Prozess platzt. „Wird die Hauptverhandlung nicht spätestens am Tage nach Ablauf der in den vorstehenden Absätzen bezeichneten Frist fortgesetzt, so ist mit ihr von Neuem zu beginnen“, heißt es im Paragrafen 229.