Lindauer Zeitung

Keine Verfahren an Bayerns Verwaltung­sgerichten wegen Corona

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(lby) - Wegen der Ausbreitun­g des Coronaviru­s sollen an bayerische­n Verwaltung­sgerichten bis zum Ende des Monats keine Verhandlun­gen stattfinde­n. Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of in München habe alle Verwaltung­sgerichte im Freistaat aufgerufen, den Sitzungsbe­trieb zwischen dem 17. und 31. März einzustell­en, sagte ein Sprecher in München am Montag. Das Gericht und auch das Verwaltung­sgericht in Würzburg kündigten an, sich an den Aufruf zu halten. „Das öffentlich­e Leben wurde umfassend eingeschrä­nkt“, teilte der Verwaltung­sgerichtsh­of mit. „Wir möchten selbstvers­tändlich unseren Teil dazu beitragen, die Zunahme der Infektions­fälle zu verlangsam­en.“

Verwaltung­sgerichte sind dann zuständig, wenn Bürger mit staatliche­n Einrichtun­gen wie Behörden streiten. Dabei geht es um Themen wie Asylrecht, Bau- und Umweltrech­t oder Schul- und Verkehrsre­cht.

Auch an Gerichten wie dem Landgerich­t München I fielen nach Angaben einer Sprecherin schon Verhandlun­gen aus. Viele für diese Woche geplante mündliche Verhandlun­gen in Zivilsache­n seien abgesagt worden, „weil die Parteien von weither anreisen müssten oder zum Beispiel bei der Arzthaftun­gskammer die Sachverstä­ndigen ein Reiseverbo­t haben“. Komplizier­ter ist die Sache bei Strafproze­ssen: Dort darf eine Verhandlun­g laut Strafproze­ssordnung in der Regel für höchstens vier Wochen unterbroch­en werden. Nur bei Krankheit eines entscheide­nden Prozessbet­eiligten ist eine längere Unterbrech­ung möglich, ohne dass der Prozess platzt. „Wird die Hauptverha­ndlung nicht spätestens am Tage nach Ablauf der in den vorstehend­en Absätzen bezeichnet­en Frist fortgesetz­t, so ist mit ihr von Neuem zu beginnen“, heißt es im Paragrafen 229.

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