Milliarden-Strafe für Apple in Frankreich
(dpa) - Die französische Wettbewerbsbehörde hat gegen Apple eine Strafe von gut 1,1 Milliarden Euro für aus ihrer Sicht illegale Vertriebsvereinbarungen verhängt. Apple habe sich mit zwei Großhändlern abgesprochen und dadurch den Markt gleichgeschaltet, erklärte Behördenchefin Isabelle de Silva am Montag. Zudem habe der Konzern unter anderem über restriktive Vertragsklauseln dafür gesorgt, dass Geräte von spezialisierten Apple-Händlern nicht günstiger als in seinen eigenen Stores verkauft worden seien. Es gehe um diverse Apple-Produkte wie iPad-Tablets – aber nicht um iPhones. Apple will Widerspruch einlegen.
Für die französische Wettbewerbsbehörde Autorité de la Concurrence ist das die bisher höchste Strafe gegen ein einzelnes Unternehmen. Die beiden Großhändler Tech Data und Ingram Micro kamen mit deutlich niedrigeren Strafen von knapp 63 und gut 76 Millionen Euro davon. Ausgelöst hatte die Untersuchung eine Beschwerde des AppleHändlers eBizzcuss aus dem Jahr 2012. Die Firma hatte sich in dem Jahr aus Frankreich zurückgezogen und ist noch in Belgien aktiv. Apple widersprach am Montag den Vorwürfen. Die Entscheidung betreffe über ein Jahrzehnt alte Geschäftspraktiken und widerspreche mehr als 30 Jahren rechtlicher Standards, auf die sich alle Unternehmen verließen, die in Frankreich ihr Geschäft betreiben.
- Bis Anfang März liefen die Umsätze der Unternehmen in Deutschland meist leidlich bis gut. Durch die Corona-Epidemie erleben viele Firmen und Branchen nun jedoch einen scharfen Einbruch. Das kann für einen Handwerksbetrieb im Messebau ebenso gelten wie für ein Restaurant oder eine selbstständige Goldschmiedin. Da lautet eine entscheidende Frage: Wie kommen Betriebe an die Bazooka ran? Hinter diesem Begriff von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) verbirgt sich das staatlich geförderte Kreditprogramm, das Unternehmen über die nächsten Monate helfen soll.
Variante 1: die Hausbank
Die in ihrer Gesamthöhe grundsätzlich unbegrenzten Firmenkredite stellt die öffentliche KfW-Bankengruppe zur Verfügung. Infrage kommen jetzt zuerst die Programme „KfW-Unternehmerkredit“, „ERPGründerkredit – universell“und „Kredit für Wachstum“. Ausgezahlt werden die Darlehen allerdings von den Hausbanken, bei denen die Firmen ihre Geschäftskonten unterhalten. Ein Weg der Firma führt deshalb erst mal dorthin.
Die Geschäftskunden der Stadtsparkasse Freiburg würden auch künftig, wie bisher, Zugang zu sämtlichen KfW-Programmen erhalten, heißt es dort. Allerdings warten die Geldinstitute noch auf die genauen Informationen der KfW, die an diesem Freitag kommen sollen. Ab Montag, 23. März, können durch die jeweilige Hausbank die Fördermittel beantragt und anschließend durch die KfW genehmigt werden. Darauf stellt sich auch die Deutsche Bank ein. Ein Sprecher sagte: „Wir begrüßen es sehr, dass bestehende Programme der KfW ausgeweitet werden. In einer zweiten Stufe folgen weitere umfangreiche Maßnahmen, die speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen in der Corona-Krise zugeschnitten sind.“
Variante 2: die Bürgschaftsbank
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich zuerst an eine der Bürgdarf schaftsbanken zu wenden, die es für jedes Bundesland gibt. Diese übernehmen Sicherheiten, die es den Hausbanken ermöglichen, KfW-Kredite und eigene Darlehen zu vergeben. „Über das Finanzierungsportal www.ermoeglicher.de können sich betroffene Unternehmen direkt an die Bürgschaftsbanken wenden“, sagte Guy Selbherr, Vorstand der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Die nimmt Kontakt zur Hausbank auf.
Selbherr riet: „Vorbeugend ist immer besser, als wenn es akut ist.“Die jeweilige Firma solle möglichst schnell einen „Liquiditätsplan“aufstellen, „aus dem der Liquiditätsbe
für die nächsten sechs Monate sichtbar wird“. Dieser zeigt die laufenden Ausgaben, beispielsweise Miete, Versicherungen, Lebenshaltungskosten, und stellt sie den noch zu erwartenden Einnahmen gegenüber. Durch die neuen Maßnahmen der Bundesregierung können die Bürgschaftsbanken Sicherheiten für Kredite bis zu 250 000 Euro vergeben. Selbherr stellt Entscheidungen „innerhalb weniger Tage“in Aussicht, „so dass der Kredit im Idealfall innerhalb einer Woche fließen kann“.
Weitere Liquiditätshilfen
Die öffentliche L-Bank in BadenWürttemberg
hat ein Programm „Liquiditätskredit“aufgelegt, durch das gewerbliche Unternehmen und Freiberufler mit maximal 500 Beschäftigten Darlehen zwischen 10 000 und fünf Millionen Euro erhalten. Die Laufzeit beträgt bis zu zehn Jahre. Bayern will an diesem Dienstag unter anderem einen neuen Härtefallfonds für Firmen bekannt geben.
Kurzarbeit
Wenn beispielsweise Handwerksbetrieben mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten die Aufträge ausgehen, kann die Firma für diese die Arbeitszeit verringern und Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit, beziehungsweise deren regionalen Ablegern beantragen. Das geht auch online und gilt rückwirkend zum 1. März. Die Arbeitnehmer erhalten dann den größten Teil ihres Lohnes weiter, die Sozialabgaben der Firma für die reduzierte Arbeitszeit übernimmt die Bundesagentur. Der Betrieb muss seinen Leuten die Kurzarbeit ankündigen, diese müssen einwilligen. Oder der Betriebsrat stimmt zu. Die Firma schießt den Lohn vor und erhält einen Teil von der Bundesagentur zurück.