Lindauer Zeitung

Milliarden-Strafe für Apple in Frankreich

- Von Hannes Koch

(dpa) - Die französisc­he Wettbewerb­sbehörde hat gegen Apple eine Strafe von gut 1,1 Milliarden Euro für aus ihrer Sicht illegale Vertriebsv­ereinbarun­gen verhängt. Apple habe sich mit zwei Großhändle­rn abgesproch­en und dadurch den Markt gleichgesc­haltet, erklärte Behördench­efin Isabelle de Silva am Montag. Zudem habe der Konzern unter anderem über restriktiv­e Vertragskl­auseln dafür gesorgt, dass Geräte von spezialisi­erten Apple-Händlern nicht günstiger als in seinen eigenen Stores verkauft worden seien. Es gehe um diverse Apple-Produkte wie iPad-Tablets – aber nicht um iPhones. Apple will Widerspruc­h einlegen.

Für die französisc­he Wettbewerb­sbehörde Autorité de la Concurrenc­e ist das die bisher höchste Strafe gegen ein einzelnes Unternehme­n. Die beiden Großhändle­r Tech Data und Ingram Micro kamen mit deutlich niedrigere­n Strafen von knapp 63 und gut 76 Millionen Euro davon. Ausgelöst hatte die Untersuchu­ng eine Beschwerde des AppleHändl­ers eBizzcuss aus dem Jahr 2012. Die Firma hatte sich in dem Jahr aus Frankreich zurückgezo­gen und ist noch in Belgien aktiv. Apple widersprac­h am Montag den Vorwürfen. Die Entscheidu­ng betreffe über ein Jahrzehnt alte Geschäftsp­raktiken und widersprec­he mehr als 30 Jahren rechtliche­r Standards, auf die sich alle Unternehme­n verließen, die in Frankreich ihr Geschäft betreiben.

- Bis Anfang März liefen die Umsätze der Unternehme­n in Deutschlan­d meist leidlich bis gut. Durch die Corona-Epidemie erleben viele Firmen und Branchen nun jedoch einen scharfen Einbruch. Das kann für einen Handwerksb­etrieb im Messebau ebenso gelten wie für ein Restaurant oder eine selbststän­dige Goldschmie­din. Da lautet eine entscheide­nde Frage: Wie kommen Betriebe an die Bazooka ran? Hinter diesem Begriff von Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD) verbirgt sich das staatlich geförderte Kreditprog­ramm, das Unternehme­n über die nächsten Monate helfen soll.

Variante 1: die Hausbank

Die in ihrer Gesamthöhe grundsätzl­ich unbegrenzt­en Firmenkred­ite stellt die öffentlich­e KfW-Bankengrup­pe zur Verfügung. Infrage kommen jetzt zuerst die Programme „KfW-Unternehme­rkredit“, „ERPGründer­kredit – universell“und „Kredit für Wachstum“. Ausgezahlt werden die Darlehen allerdings von den Hausbanken, bei denen die Firmen ihre Geschäftsk­onten unterhalte­n. Ein Weg der Firma führt deshalb erst mal dorthin.

Die Geschäftsk­unden der Stadtspark­asse Freiburg würden auch künftig, wie bisher, Zugang zu sämtlichen KfW-Programmen erhalten, heißt es dort. Allerdings warten die Geldinstit­ute noch auf die genauen Informatio­nen der KfW, die an diesem Freitag kommen sollen. Ab Montag, 23. März, können durch die jeweilige Hausbank die Fördermitt­el beantragt und anschließe­nd durch die KfW genehmigt werden. Darauf stellt sich auch die Deutsche Bank ein. Ein Sprecher sagte: „Wir begrüßen es sehr, dass bestehende Programme der KfW ausgeweite­t werden. In einer zweiten Stufe folgen weitere umfangreic­he Maßnahmen, die speziell auf die Bedürfniss­e von Unternehme­n in der Corona-Krise zugeschnit­ten sind.“

Variante 2: die Bürgschaft­sbank

Eine weitere Möglichkei­t besteht darin, sich zuerst an eine der Bürgdarf schaftsban­ken zu wenden, die es für jedes Bundesland gibt. Diese übernehmen Sicherheit­en, die es den Hausbanken ermögliche­n, KfW-Kredite und eigene Darlehen zu vergeben. „Über das Finanzieru­ngsportal www.ermoeglich­er.de können sich betroffene Unternehme­n direkt an die Bürgschaft­sbanken wenden“, sagte Guy Selbherr, Vorstand der Bürgschaft­sbank Baden-Württember­g. Die nimmt Kontakt zur Hausbank auf.

Selbherr riet: „Vorbeugend ist immer besser, als wenn es akut ist.“Die jeweilige Firma solle möglichst schnell einen „Liquidität­splan“aufstellen, „aus dem der Liquidität­sbe

für die nächsten sechs Monate sichtbar wird“. Dieser zeigt die laufenden Ausgaben, beispielsw­eise Miete, Versicheru­ngen, Lebenshalt­ungskosten, und stellt sie den noch zu erwartende­n Einnahmen gegenüber. Durch die neuen Maßnahmen der Bundesregi­erung können die Bürgschaft­sbanken Sicherheit­en für Kredite bis zu 250 000 Euro vergeben. Selbherr stellt Entscheidu­ngen „innerhalb weniger Tage“in Aussicht, „so dass der Kredit im Idealfall innerhalb einer Woche fließen kann“.

Weitere Liquidität­shilfen

Die öffentlich­e L-Bank in BadenWürtt­emberg

hat ein Programm „Liquidität­skredit“aufgelegt, durch das gewerblich­e Unternehme­n und Freiberufl­er mit maximal 500 Beschäftig­ten Darlehen zwischen 10 000 und fünf Millionen Euro erhalten. Die Laufzeit beträgt bis zu zehn Jahre. Bayern will an diesem Dienstag unter anderem einen neuen Härtefallf­onds für Firmen bekannt geben.

Kurzarbeit

Wenn beispielsw­eise Handwerksb­etrieben mit sozialvers­icherungsp­flichtigen Beschäftig­ten die Aufträge ausgehen, kann die Firma für diese die Arbeitszei­t verringern und Kurzarbeit­ergeld bei der Bundesagen­tur für Arbeit, beziehungs­weise deren regionalen Ablegern beantragen. Das geht auch online und gilt rückwirken­d zum 1. März. Die Arbeitnehm­er erhalten dann den größten Teil ihres Lohnes weiter, die Sozialabga­ben der Firma für die reduzierte Arbeitszei­t übernimmt die Bundesagen­tur. Der Betrieb muss seinen Leuten die Kurzarbeit ankündigen, diese müssen einwillige­n. Oder der Betriebsra­t stimmt zu. Die Firma schießt den Lohn vor und erhält einen Teil von der Bundesagen­tur zurück.

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