So läuft das mit den Coronatests im Landkreis
Die LZ beantwortet die wichtigsten Fragen zu Tests, Quarantäne und den Ausgangsbeschränkungen
- Das Telefon der CoronaHotline im Landratsamt läuft heiß. Damit sich der ein oder andere den Anruf sparen kann, sind hier die Antworten auf die am meisten gestellten Fragen.
Wen testen Mediziner auf das Corona-Virus?
Den Test erhalten zukünftig vorrangig Menschen, die unter akuten Krankheitssymptomen leiden und bei denen damit ein konkreter Hinweis auf eine Infektion besteht. Der bloße Aufenthalt in einem Risikogebiet ist hier nicht mehr relevant, teilt Sibylle Ehreiser, Pressesprecherin des Landratsamtes mit. 80 Landkreisbürger wurden bis Donnerstagmorgen positiv getestet.
Kann ich mich auch freiwillig testen lassen?
Dies ist zwar beim Haus- oder Betriebsarzt möglich, aber die Behörden stellen die Sinnhaftigkeit infrage, das sei nicht zu empfehlen. Nicht nur, dass ein solch privater Test etwa 150 Euro kostet, zudem binde er Kapazitäten in Laboren, die dann für die Bearbeitung der Tests wirklich erkrankter Menschen fehlen.
Wie zuverlässig sind denn die Tests?
Sehr zuverlässig, da hierbei die DNA des Virus’ nachgewiesen wird.
Wer muss in Quarantäne?
Wessen Test positiv ausfällt, bleibt so lange in Quarantäne, bis die Symptome
abgeklungen sind, mindestens aber 14 Tage – solange die Inkubationszeit ist. Bleiben auch 48 Stunden vor Fristende Symptome aus, endet die Quarantäne automatisch. Abschlusstests sind inzwischen aus Kapazitätsgründen nicht mehr möglich. Deshalb gilt jemand als gesund, der am Ende der 14-Tage-Frist 48 Stunden lang symptomfrei war. Dann ist die Quarantäne aufgehoben, der Patient gilt als geheilt. Wie viele geheilte Menschen es im Landkreis Lindau gibt, darüber führt das Landratsamt keine Statistik.
Auch Menschen, die mit einem nachweislich Infizierten Kontakt hatten und negativ getestet wurden, kommen für 14 Tage in Quarantäne – weil über diesen Zeitraum niemand ausschließen kann, dass doch noch Symptome auftreten und es verzögert zum Ausbruch der Krankheit kommt. Die Isolation wird erst aufgehoben, wenn bis zum Schluss keine Symptome auftreten.
Wie sollen sich Menschen verhalten, die aus einem Risikogebiet zurück nach Hause kommen?
Wer jetzt erst aus einem Risikogebiet zurück nach Lindau kommt, sollte gemäß der Empfehlung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn unbedingt freiwillig 14 Tage in Quarantäne gehen. Die arbeitsrechtlichen Bedingungen sind jeweils mit dem Arbeitgeber zu klären. Wer aus einem Gebiet kommt, in dem es zu Infektionen kam, und wer selbst Symptome zeigt, sollte dringend den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 anrufen. Auf keinen Fall sollten Betroffene unangemeldet die Praxis ihres Hausarztes oder die Notaufnahme des Krankenhauses aufsuchen.
Und wenn die Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet ist und dementsprechend mein Verdienst ausfällt?
Um eine Entschädigung für ihren Dienstausfall erhalten zu können, müssen Betroffene einen Antrag ausfüllen. Diesen und weitere Infos gibt es im Internet unter: www.regierung.schwaben.bayern.de. Dort auf den blauen Button mit weißer Schrift „Informationen zum Coronavirus“klicken. Die Behörden bitten aber um Verständnis, dass die Anträge auf Ausfallleistungen aufgrund von Quarantänen aktuell nur nachrangig bearbeitet werden, die Bewältigung des aktuellen Infektionsgeschehens hat absoluten Vorrang.
Welche Details zum Thema Ausgangsbeschränkung sind zu beachten?
Viele Menschen sind irritiert, seitdem überregionale Medien vor allem über die bundesweit geltenden Regeln berichten. In Bayern gelten aber nach wie vor die von Ministerpräsident Markus Söder am Freitag in Kraft gesetzten Regeln, also sind Spaziergänge nur innerhalb der Familie
erlaubt, man darf keinen anderen Menschen treffen. Im eigenen Garten darf jeder grillen, dafür aber keine Freunde oder Nachbarn einladen. Bei Gesprächen mit Nachbarn über den Gartenzaun hinweg oder mit Passanten auf der Straße ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu beachten. Wer umziehen will, sollte das möglichst verschieben. Wenn das nicht geht, dürfen nur Mitglieder des eigenen Hausstandes und beauftragte Unternehmen helfen. Alleine joggen, reiten, Fahrradfahren und andere Sportarten an der frischen Luft sind erlaubt. Darunter fällt auch die Autofahrt zum Zielort.
Nicht erlaubt ist es aber laut Hinweis der Wasserschutzpolizei, jetzt sein Boot ins Wasser zu lassen oder daran draußen zu arbeiten. Das stellt laut Klaus Achtelstetter von der Wapo Lindau „keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung dar“. Ausnahmen gelten nur für Gewerbebetriebe, wenn deren Mitarbeiter 1,5 Meter Abstand zum Kunden einhalten. Laut Landratsamt zählt auch das Segeln nicht zu den triftigen Gründen – auch die Fahrt zum Zielort nicht.
Insgesamt gilt: Was nicht unbedingt notwendig ist, sollte verschoben werden, erklärt Ehreiser. Der Spaziergang mit dem Hund beispielsweise sollte vor der eigenen Haustüre stattfinden und nicht an landschaftlich reizvollerer Stelle. Auch Motorradausfahrten sind kein triftiger Grund, das Haus zu verlassen. Ehreiser: „Die Botschaft ist insgesamt: Zu Hause bleiben!“