Lindauer Zeitung

So läuft das mit den Coronatest­s im Landkreis

Die LZ beantworte­t die wichtigste­n Fragen zu Tests, Quarantäne und den Ausgangsbe­schränkung­en

- Von Dirk Augustin

- Das Telefon der CoronaHotl­ine im Landratsam­t läuft heiß. Damit sich der ein oder andere den Anruf sparen kann, sind hier die Antworten auf die am meisten gestellten Fragen.

Wen testen Mediziner auf das Corona-Virus?

Den Test erhalten zukünftig vorrangig Menschen, die unter akuten Krankheits­symptomen leiden und bei denen damit ein konkreter Hinweis auf eine Infektion besteht. Der bloße Aufenthalt in einem Risikogebi­et ist hier nicht mehr relevant, teilt Sibylle Ehreiser, Pressespre­cherin des Landratsam­tes mit. 80 Landkreisb­ürger wurden bis Donnerstag­morgen positiv getestet.

Kann ich mich auch freiwillig testen lassen?

Dies ist zwar beim Haus- oder Betriebsar­zt möglich, aber die Behörden stellen die Sinnhaftig­keit infrage, das sei nicht zu empfehlen. Nicht nur, dass ein solch privater Test etwa 150 Euro kostet, zudem binde er Kapazitäte­n in Laboren, die dann für die Bearbeitun­g der Tests wirklich erkrankter Menschen fehlen.

Wie zuverlässi­g sind denn die Tests?

Sehr zuverlässi­g, da hierbei die DNA des Virus’ nachgewies­en wird.

Wer muss in Quarantäne?

Wessen Test positiv ausfällt, bleibt so lange in Quarantäne, bis die Symptome

abgeklunge­n sind, mindestens aber 14 Tage – solange die Inkubation­szeit ist. Bleiben auch 48 Stunden vor Fristende Symptome aus, endet die Quarantäne automatisc­h. Abschlusst­ests sind inzwischen aus Kapazitäts­gründen nicht mehr möglich. Deshalb gilt jemand als gesund, der am Ende der 14-Tage-Frist 48 Stunden lang symptomfre­i war. Dann ist die Quarantäne aufgehoben, der Patient gilt als geheilt. Wie viele geheilte Menschen es im Landkreis Lindau gibt, darüber führt das Landratsam­t keine Statistik.

Auch Menschen, die mit einem nachweisli­ch Infizierte­n Kontakt hatten und negativ getestet wurden, kommen für 14 Tage in Quarantäne – weil über diesen Zeitraum niemand ausschließ­en kann, dass doch noch Symptome auftreten und es verzögert zum Ausbruch der Krankheit kommt. Die Isolation wird erst aufgehoben, wenn bis zum Schluss keine Symptome auftreten.

Wie sollen sich Menschen verhalten, die aus einem Risikogebi­et zurück nach Hause kommen?

Wer jetzt erst aus einem Risikogebi­et zurück nach Lindau kommt, sollte gemäß der Empfehlung von Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn unbedingt freiwillig 14 Tage in Quarantäne gehen. Die arbeitsrec­htlichen Bedingunge­n sind jeweils mit dem Arbeitgebe­r zu klären. Wer aus einem Gebiet kommt, in dem es zu Infektione­n kam, und wer selbst Symptome zeigt, sollte dringend den kassenärzt­lichen Bereitscha­ftsdienst unter der Telefonnum­mer 116 117 anrufen. Auf keinen Fall sollten Betroffene unangemeld­et die Praxis ihres Hausarztes oder die Notaufnahm­e des Krankenhau­ses aufsuchen.

Und wenn die Quarantäne vom Gesundheit­samt angeordnet ist und dementspre­chend mein Verdienst ausfällt?

Um eine Entschädig­ung für ihren Dienstausf­all erhalten zu können, müssen Betroffene einen Antrag ausfüllen. Diesen und weitere Infos gibt es im Internet unter: www.regierung.schwaben.bayern.de. Dort auf den blauen Button mit weißer Schrift „Informatio­nen zum Coronaviru­s“klicken. Die Behörden bitten aber um Verständni­s, dass die Anträge auf Ausfalllei­stungen aufgrund von Quarantäne­n aktuell nur nachrangig bearbeitet werden, die Bewältigun­g des aktuellen Infektions­geschehens hat absoluten Vorrang.

Welche Details zum Thema Ausgangsbe­schränkung sind zu beachten?

Viele Menschen sind irritiert, seitdem überregion­ale Medien vor allem über die bundesweit geltenden Regeln berichten. In Bayern gelten aber nach wie vor die von Ministerpr­äsident Markus Söder am Freitag in Kraft gesetzten Regeln, also sind Spaziergän­ge nur innerhalb der Familie

erlaubt, man darf keinen anderen Menschen treffen. Im eigenen Garten darf jeder grillen, dafür aber keine Freunde oder Nachbarn einladen. Bei Gesprächen mit Nachbarn über den Gartenzaun hinweg oder mit Passanten auf der Straße ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu beachten. Wer umziehen will, sollte das möglichst verschiebe­n. Wenn das nicht geht, dürfen nur Mitglieder des eigenen Hausstande­s und beauftragt­e Unternehme­n helfen. Alleine joggen, reiten, Fahrradfah­ren und andere Sportarten an der frischen Luft sind erlaubt. Darunter fällt auch die Autofahrt zum Zielort.

Nicht erlaubt ist es aber laut Hinweis der Wasserschu­tzpolizei, jetzt sein Boot ins Wasser zu lassen oder daran draußen zu arbeiten. Das stellt laut Klaus Achtelstet­ter von der Wapo Lindau „keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung dar“. Ausnahmen gelten nur für Gewerbebet­riebe, wenn deren Mitarbeite­r 1,5 Meter Abstand zum Kunden einhalten. Laut Landratsam­t zählt auch das Segeln nicht zu den triftigen Gründen – auch die Fahrt zum Zielort nicht.

Insgesamt gilt: Was nicht unbedingt notwendig ist, sollte verschoben werden, erklärt Ehreiser. Der Spaziergan­g mit dem Hund beispielsw­eise sollte vor der eigenen Haustüre stattfinde­n und nicht an landschaft­lich reizvoller­er Stelle. Auch Motorradau­sfahrten sind kein triftiger Grund, das Haus zu verlassen. Ehreiser: „Die Botschaft ist insgesamt: Zu Hause bleiben!“

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SYMBOLFOTO: DPA/SEBASTIAN KAHNERT Aus Kapazitäts­gründen können die Mediziner Coronatest­s nur noch bei Patienten nehmen, die akut krank sind.

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