Lindauer Zeitung

Ehrenamtli­che Helfer bekommen Geld vom Land

Baden-Württember­g erstattet ab sofort Lohn und Einkünfte bei Einsätzen im Bevölkerun­gsschutz

- Von Katja Korf

- Ehrenamtli­che Helfer vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) und anderen Organisati­onen können in Baden-Württember­g ab sofort Geld für Verdiensta­usfälle und andere Kosten beantragen. „Mehr als 15 Millionen Euro stellen wir direkt zur Verfügung, damit die Ehrenamtli­chen schnell und unbürokrat­isch entschädig­t werden können“, sagte Finanzmini­sterin Edith Sitzmann (Grüne) der „Schwäbisch­en Zeitung“. Mehr Geld könne bei Bedarf fließen. Bayern hat das Problem anders gelöst.

Der Beschluss betrifft Menschen, die sich ehrenamtli­ch im Bevölkerun­gsschutz engagieren – also in Organisati­onen wie zum Beispiel dem DRK, den Johanniter­n oder dem Arbeitersa­mariterbun­d. „Ich weiß, dass viele weit über das übliche Maß hinaus arbeiten, an der Grenze des physisch und psychisch Möglichen. Wer sich so einbringt, dem darf durch seinen Einsatz kein finanziell­er Nachteil entstehen“, sagte Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU).

Wenn eine Kommune oder das Land ihre Hilfe anfordern, haben die Ehrenamtle­r jetzt Anspruch auf Geld. Das gilt vor allem für Menschen im Sanitätsdi­enst und jene, die Kranke oder Pflegebedü­rftige betreuen. Entgehen ihnen wegen ihres Engagement­s Arbeitsloh­n oder Einkünfte aus selbststän­diger Arbeit, erstattet das Land ihnen diesen. Auch Zulagen und andere Nebenleist­ungen fallen unter diese Regel. Arbeitgebe­r, die ihren Angestellt­en schon jetzt bei Einsätzen den Lohn weiter zahlen, können sich das nun erstatten lassen.

Außerdem springt das Land ein, wenn Helfer im Einsatz Schäden erleiden und zahlt für Dienstklei­dung. Auch Kosten für die Schutzausr­üstungen

werden gezahlt. Die Ehrenamtle­r können die Erstattung bereits für April bei ihren Verbänden vor Ort beantragen. Diese sollen die Anträge dann am Monatsende bei den Stadt- und Landkreise­n einreichen. Dort werden sie geprüft und gegebenenf­alls genehmigt.

Davon nicht betroffen dürften in der Regel Mitglieder des Technische­n Hilfswerks (THW) sein. Das Innenminis­terium sagte dazu, die Regelung gelte zwar für alle Ehrenamtle­r, es werde aber geprüft, ob andere Erstattung­sansprüche bestünden. Da das THW eine Bundesanst­alt ist, gelten dort eigene Regeln. Beschäftig­t eine Firma einen THWler, kann sie sich dessen Gehalt und Sozialleis­tungen für dessen Einsatzzei­ten von der Organisati­on zurückhole­n.

Die neuen Regeln im Südwesten lösen ein Problem, dass Bayern nicht mehr hat. Denn dort hat Ministerpr­äsident Söder (CSU) wegen der Corona-Pandemie den Katastroph­enfall ausgelöst. Damit sind der Freistaat und die Kommunen in der Erstattung­spflicht für Helfer der Bevölkerun­gsschutz-Organisati­onen.

Baden-Württember­g hat bislang auf diesen Schritt verzichtet. Die Argumente: Als 2015 und 2016 Zehntausen­de von Flüchtling­en in den Südwesten kamen, hatte die Regierung Strukturen für angespannt­e Lagen eingeführt. Dazu gehören zum Beispiel zahlreiche Krisenstäb­e. Entscheidu­ngswege und Abläufe seien seitdem bewährt.

Im Katastroph­enfall sind die meisten anderen Behörden dem Innenminis­terium unterstell­t. Kritiker wie der Leiter des DRK-Führungsst­abs in Ravensburg, Christoph Sitta, fordern dagegen einen solchen Katastroph­enalarm. Das kläre Verantwort­lichkeiten und beschleuni­ge die Prozesse.

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FOTO: BERND WEISSBROD/DPA Wer sich im Kampf gegen Corona etwa im Sanitätsdi­enst engagiert, hat jetzt Anspruch auf Erstattung von Verdiensta­usfällen.

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