Ehrenamtliche Helfer bekommen Geld vom Land
Baden-Württemberg erstattet ab sofort Lohn und Einkünfte bei Einsätzen im Bevölkerungsschutz
- Ehrenamtliche Helfer vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) und anderen Organisationen können in Baden-Württemberg ab sofort Geld für Verdienstausfälle und andere Kosten beantragen. „Mehr als 15 Millionen Euro stellen wir direkt zur Verfügung, damit die Ehrenamtlichen schnell und unbürokratisch entschädigt werden können“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) der „Schwäbischen Zeitung“. Mehr Geld könne bei Bedarf fließen. Bayern hat das Problem anders gelöst.
Der Beschluss betrifft Menschen, die sich ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz engagieren – also in Organisationen wie zum Beispiel dem DRK, den Johannitern oder dem Arbeitersamariterbund. „Ich weiß, dass viele weit über das übliche Maß hinaus arbeiten, an der Grenze des physisch und psychisch Möglichen. Wer sich so einbringt, dem darf durch seinen Einsatz kein finanzieller Nachteil entstehen“, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU).
Wenn eine Kommune oder das Land ihre Hilfe anfordern, haben die Ehrenamtler jetzt Anspruch auf Geld. Das gilt vor allem für Menschen im Sanitätsdienst und jene, die Kranke oder Pflegebedürftige betreuen. Entgehen ihnen wegen ihres Engagements Arbeitslohn oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, erstattet das Land ihnen diesen. Auch Zulagen und andere Nebenleistungen fallen unter diese Regel. Arbeitgeber, die ihren Angestellten schon jetzt bei Einsätzen den Lohn weiter zahlen, können sich das nun erstatten lassen.
Außerdem springt das Land ein, wenn Helfer im Einsatz Schäden erleiden und zahlt für Dienstkleidung. Auch Kosten für die Schutzausrüstungen
werden gezahlt. Die Ehrenamtler können die Erstattung bereits für April bei ihren Verbänden vor Ort beantragen. Diese sollen die Anträge dann am Monatsende bei den Stadt- und Landkreisen einreichen. Dort werden sie geprüft und gegebenenfalls genehmigt.
Davon nicht betroffen dürften in der Regel Mitglieder des Technischen Hilfswerks (THW) sein. Das Innenministerium sagte dazu, die Regelung gelte zwar für alle Ehrenamtler, es werde aber geprüft, ob andere Erstattungsansprüche bestünden. Da das THW eine Bundesanstalt ist, gelten dort eigene Regeln. Beschäftigt eine Firma einen THWler, kann sie sich dessen Gehalt und Sozialleistungen für dessen Einsatzzeiten von der Organisation zurückholen.
Die neuen Regeln im Südwesten lösen ein Problem, dass Bayern nicht mehr hat. Denn dort hat Ministerpräsident Söder (CSU) wegen der Corona-Pandemie den Katastrophenfall ausgelöst. Damit sind der Freistaat und die Kommunen in der Erstattungspflicht für Helfer der Bevölkerungsschutz-Organisationen.
Baden-Württemberg hat bislang auf diesen Schritt verzichtet. Die Argumente: Als 2015 und 2016 Zehntausende von Flüchtlingen in den Südwesten kamen, hatte die Regierung Strukturen für angespannte Lagen eingeführt. Dazu gehören zum Beispiel zahlreiche Krisenstäbe. Entscheidungswege und Abläufe seien seitdem bewährt.
Im Katastrophenfall sind die meisten anderen Behörden dem Innenministerium unterstellt. Kritiker wie der Leiter des DRK-Führungsstabs in Ravensburg, Christoph Sitta, fordern dagegen einen solchen Katastrophenalarm. Das kläre Verantwortlichkeiten und beschleunige die Prozesse.