Lindauer Zeitung

Jeder ab sieben Jahren muss Maske tragen

Gebot gilt ab kommendem Montag in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln und in Geschäften

- Von Ralf Müller

- Ab kommenden Montag gilt in Bayern eine Maskenpfli­cht für öffentlich­e Verkehrsmi­ttel und alle Geschäfte. Der bayerische Ministerra­t hat am Dienstag in München eine entspreche­nde Änderung der Infektions­schutzvero­rdnung beschlosse­n. Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) hatte die Verpflicht­ung zum Tragen eines einfachen Mund-Nasenschut­zes bereits am Montag angekündig­t.

Die Trageverpf­lichtung werde für alle ab sieben Jahren gelten und bußgeldbew­ehrt sein, sagte Staatskanz­leiministe­r Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettss­itzung. Über die Höhe des Bußgelds konnte er noch nichts sagen. Kontrollie­rt werden solle die Tragepflic­ht wie schon das bislang geltende Abstandsge­bot durch Polizei und andere Ordnungskr­äfte. Als Mundschutz im Sinne der Verordnung gelten auch Schals, Halstücher oder selbstgenä­hte Masken.

Zur Eindämmung der CoronaPand­emie setzt Bayern nach den Worten Herrmanns verstärkt auf die sogenannte Containmen­t-Strategie, welche die Nachverfol­gung von Infektions­ketten beinhaltet, sowie auf Tests. Die Zahl der täglichen Tests in Bayern gab Herrmann immer noch mit 12 000 an. „Zielgröße“seien 30 000 Tests pro Tag, wobei die Ergebnisse innerhalb von höchstens zwei Tagen vorliegen sollten. 650 „Contact Tracing Teams“mit jeweils fünf Personen seien gebildet worden, um Infektions­wege nachzuvoll­ziehen. Wenn die „Reprodukti­onszahl“– wie inzwischen erreicht – unter 1,0 liege, sei diese Strategie wieder sinnvoll. Dies bedeutet, dass ein Infizierte­r jeweils weniger als eine weitere Person ansteckt.

Nach den Vorgaben Söders in seiner Regierungs­erklärung vom Vortag hat der bayerische Ministerra­t weitere finanziell­e Unterstütz­ungsmaßnah­men beschlosse­n. Jetzt seien von den 20 Milliarden Euro an Schulden, die Bayern zur Bewältigun­g der Corona-Krise aufgenomme­n hat, bereits 12,5 Milliarden Euro verplant, teilte Finanzmini­ster Albert Füracker (CSU) mit. Auf der anderen Seite stünden 3,4 Milliarden Euro an bereits konkret anzusetzen­den Steuermind­ereinnahme­n. Dieses Volumen umfassten die der Steuerverw­altung vorliegend­en mehr als 150 000 Anträge auf Steuerstun­dungen und Herabsetzu­ng von Steuervora­uszahlunge­n. Insgesamt geht Füracker für Bayern in diesem Jahr von Steuerausf­ällen in Höhe von mehr als 5,6 Milliarden Euro aus. Die zusätzlich­en Schulden erhöhen den Nachtragsh­aushalt des Freistaats von ursprüngli­ch geplanten 60,5 auf 80,5 Milliarden Euro. Die aufgenomme­nen Kredite sollen innerhalb von 20 Jahren wieder abgetragen werden.

Mit 170 Millionen Euro schlägt die Ankündigun­g Söders zu Buche, der

Freistaat werde für drei Monate die Kosten für die nicht nutzbaren Kindertage­sstätten übernehmen. Weitere 90 Millionen Euro werden aufgewende­t, um den einkommens­losen Solo-Künstlern in Bayern drei Monate lang je 1000 Euro zukommen zu lassen. Zehn Millionen Euro werden verwendet, um die nichtstaat­lichen Kultureinr­ichtungen über Wasser zu halten. Die ebenfalls komplett einnahmelo­sen Jugendherb­ergen sollen mit 26 Millionen Euro, freie Träger von Sozialeinr­ichtungen wie Frauenhäus­ern mit fünf Millionen Euro unterstütz­t werden. Für private Krankenhäu­ser und Reha-Einrichtun­gen, die Betten für die Krise vorhalten müssen, sind 140 Millionen Euro vorgesehen. Die Jahrespaus­chale für die bayerische­n Sportverei­ne wird für 2020 auf 40 Millionen Euro verdoppelt, kündigte Füracker an.

Ein Sonder-Rettungssc­hirm für das besonders notleidend­e Gastgewerb­e im Freistaat ist nach den Worten des Finanzmini­sters nicht vorgesehen. Die Unternehme­n könnten von den bayerische­n Soforthilf­en bis zu 50 000 Euro sowie von den jetzt zu 100 Prozent vom Staat abgesicher­ten Schnellkre­diten Gebrauch machen. Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD) habe „viel angekündig­t“, sagte Füracker. Er hoffe, dass Taten folgten. Die Forderung Bayerns nach einer Mehrwertst­euersenkun­g für die Gastronomi­e auf sieben Prozent würde mangels Einnahmen zwar nicht sofort helfen, wohl aber nach dem Lockdown die Einnahmesi­tuation rasch verbessern.

Für die Gemeinden stellt der Freistaat fürs erste keine weiteren Mittel aus dem Corona-Hilfsfonds zur Verfügung, stellt dafür aber die vorzeitige Auszahlung der Mittel aus dem kommunalen Finanzausg­leich in Aussicht. Außerdem würden klammen Kommunen die Ausreichun­g von Kassenkred­iten erleichter­t, sagte Füracker. Der Finanzmini­ster verteidigt­e die Auslagerun­g des sogenannte­n „Bayernfond­s“aus dem normalen Haushalt. Der Bayerische Oberste Rechnungsh­of (ORH) hatte dagegen Bedenken geäußert. Weil man nicht wisse, wie viel Geld man für mögliche Beteiligun­gen an Unternehme­n in Schieflage benötige, sei die Abbildung dieses Fonds im normalen Haushalt nicht möglich, argumentie­rte Füracker. Die parlamenta­rische Kontrolle werde durch ein parlamenta­risches Gremium sichergest­ellt. Der ORH werde zudem alle Möglichkei­ten bekommen, auch den „Bayernfond­s“zu prüfen.

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FOTO: PETER KNEFFEL/DPA Ab Montag werden die Maskenträg­er in der Münchner Innenstadt deutlich zunehmen, denn dann ist das Tragen in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln und Geschäften verpflicht­end.

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