Jeder ab sieben Jahren muss Maske tragen
Gebot gilt ab kommendem Montag in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften
- Ab kommenden Montag gilt in Bayern eine Maskenpflicht für öffentliche Verkehrsmittel und alle Geschäfte. Der bayerische Ministerrat hat am Dienstag in München eine entsprechende Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die Verpflichtung zum Tragen eines einfachen Mund-Nasenschutzes bereits am Montag angekündigt.
Die Trageverpflichtung werde für alle ab sieben Jahren gelten und bußgeldbewehrt sein, sagte Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung. Über die Höhe des Bußgelds konnte er noch nichts sagen. Kontrolliert werden solle die Tragepflicht wie schon das bislang geltende Abstandsgebot durch Polizei und andere Ordnungskräfte. Als Mundschutz im Sinne der Verordnung gelten auch Schals, Halstücher oder selbstgenähte Masken.
Zur Eindämmung der CoronaPandemie setzt Bayern nach den Worten Herrmanns verstärkt auf die sogenannte Containment-Strategie, welche die Nachverfolgung von Infektionsketten beinhaltet, sowie auf Tests. Die Zahl der täglichen Tests in Bayern gab Herrmann immer noch mit 12 000 an. „Zielgröße“seien 30 000 Tests pro Tag, wobei die Ergebnisse innerhalb von höchstens zwei Tagen vorliegen sollten. 650 „Contact Tracing Teams“mit jeweils fünf Personen seien gebildet worden, um Infektionswege nachzuvollziehen. Wenn die „Reproduktionszahl“– wie inzwischen erreicht – unter 1,0 liege, sei diese Strategie wieder sinnvoll. Dies bedeutet, dass ein Infizierter jeweils weniger als eine weitere Person ansteckt.
Nach den Vorgaben Söders in seiner Regierungserklärung vom Vortag hat der bayerische Ministerrat weitere finanzielle Unterstützungsmaßnahmen beschlossen. Jetzt seien von den 20 Milliarden Euro an Schulden, die Bayern zur Bewältigung der Corona-Krise aufgenommen hat, bereits 12,5 Milliarden Euro verplant, teilte Finanzminister Albert Füracker (CSU) mit. Auf der anderen Seite stünden 3,4 Milliarden Euro an bereits konkret anzusetzenden Steuermindereinnahmen. Dieses Volumen umfassten die der Steuerverwaltung vorliegenden mehr als 150 000 Anträge auf Steuerstundungen und Herabsetzung von Steuervorauszahlungen. Insgesamt geht Füracker für Bayern in diesem Jahr von Steuerausfällen in Höhe von mehr als 5,6 Milliarden Euro aus. Die zusätzlichen Schulden erhöhen den Nachtragshaushalt des Freistaats von ursprünglich geplanten 60,5 auf 80,5 Milliarden Euro. Die aufgenommenen Kredite sollen innerhalb von 20 Jahren wieder abgetragen werden.
Mit 170 Millionen Euro schlägt die Ankündigung Söders zu Buche, der
Freistaat werde für drei Monate die Kosten für die nicht nutzbaren Kindertagesstätten übernehmen. Weitere 90 Millionen Euro werden aufgewendet, um den einkommenslosen Solo-Künstlern in Bayern drei Monate lang je 1000 Euro zukommen zu lassen. Zehn Millionen Euro werden verwendet, um die nichtstaatlichen Kultureinrichtungen über Wasser zu halten. Die ebenfalls komplett einnahmelosen Jugendherbergen sollen mit 26 Millionen Euro, freie Träger von Sozialeinrichtungen wie Frauenhäusern mit fünf Millionen Euro unterstützt werden. Für private Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen, die Betten für die Krise vorhalten müssen, sind 140 Millionen Euro vorgesehen. Die Jahrespauschale für die bayerischen Sportvereine wird für 2020 auf 40 Millionen Euro verdoppelt, kündigte Füracker an.
Ein Sonder-Rettungsschirm für das besonders notleidende Gastgewerbe im Freistaat ist nach den Worten des Finanzministers nicht vorgesehen. Die Unternehmen könnten von den bayerischen Soforthilfen bis zu 50 000 Euro sowie von den jetzt zu 100 Prozent vom Staat abgesicherten Schnellkrediten Gebrauch machen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) habe „viel angekündigt“, sagte Füracker. Er hoffe, dass Taten folgten. Die Forderung Bayerns nach einer Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie auf sieben Prozent würde mangels Einnahmen zwar nicht sofort helfen, wohl aber nach dem Lockdown die Einnahmesituation rasch verbessern.
Für die Gemeinden stellt der Freistaat fürs erste keine weiteren Mittel aus dem Corona-Hilfsfonds zur Verfügung, stellt dafür aber die vorzeitige Auszahlung der Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich in Aussicht. Außerdem würden klammen Kommunen die Ausreichung von Kassenkrediten erleichtert, sagte Füracker. Der Finanzminister verteidigte die Auslagerung des sogenannten „Bayernfonds“aus dem normalen Haushalt. Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hatte dagegen Bedenken geäußert. Weil man nicht wisse, wie viel Geld man für mögliche Beteiligungen an Unternehmen in Schieflage benötige, sei die Abbildung dieses Fonds im normalen Haushalt nicht möglich, argumentierte Füracker. Die parlamentarische Kontrolle werde durch ein parlamentarisches Gremium sichergestellt. Der ORH werde zudem alle Möglichkeiten bekommen, auch den „Bayernfonds“zu prüfen.