Bayerische Polizei kontrolliert nicht in Württemberg
„Grenzgänger“kaufen in württembergischen Städten wie Wangen und Leutkirch ein
(ins) - Baumärkte waren zum Schutz gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg – im Gegensatz zu Bayern – gar nicht geschlossen. Und seit Montag haben in Württemberg – bei Einhaltung der Hygienevorgaben und Abstandsregeln – zusätzlich Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 Quadratmetern wieder geöffnet.
Hartnäckig halten sich Gerüchte, dass die Polizei Kunden aus Bayern in Kressbronn, Friedrichshafen oder
Wangen kontrolliert – und wegen eines Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkungen zur Kasse bittet. Das dementieren sowohl Vertreter des Polizeipräsidiums in Kempten als auch in Ravensburg. „Wir fahren nicht nach Baden-Württemberg und kontrollieren, wer auf dem Toom-Parkplatz steht“, sagt Dominic Geißler, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, zum Thema Einkaufen in Baden-Württemberg. Die Kontrollen im Zuge der Ausgangsbeschränkungen
finden ausschließlich auf bayerischem Gebiet statt. Die Bürger werden nach dem Grund gefragt, warum sie unterwegs sind.
Die Ausgangsbeschränkung erlaubt als Gründe die Fahrt zum Arzt, zur Arbeit oder zum Einkaufen. Wer sich in diesem Sinn nicht erklären kann, wird mit einem Bußgeld belegt. Der Pressesprecher betont dabei, dass die Beamten „mit viel Fingerspitzengefühl“die Ausgangsbeschränkungen kontrollieren.
Eine Erhebung bei den Dienststellen nach dem vergangenen Wochenende habe ergeben, dass die Polizisten dabei viel positives Feedback bekommen, sprich, wenn sie Grüppchen von Leuten auflösen, reagieren diese sehr verständnisvoll.
Pressesprecher Markus Sauter vom Polizeipräsidium Ravensburg erklärt auf Anfrage: „Wir wissen natürlich, dass im Allgäuer Raum Grenzgänger in württembergischen Städten wie Wangen und Leutkirch einkaufen.
Das wird aber von uns nicht kontrolliert.“
Die örtliche Polizei überprüfe etwa beim Baumarkt lediglich, ob die Vorgaben, etwa Mindestabstände, eingehalten werden oder ob der Markt die entsprechenden Schutzvorkehrungen trifft. Strafen verhängen könnten bei unerlaubtem Einkaufen laut Sauter nur die bayerischen Polizisten, weil ja nur in Bayern eine Ausgangsbeschränkung gelte. Das tun diese aber nicht auf württembergischem Gebiet.