Lindauer Zeitung

Bayerische Polizei kontrollie­rt nicht in Württember­g

„Grenzgänge­r“kaufen in württember­gischen Städten wie Wangen und Leutkirch ein

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(ins) - Baumärkte waren zum Schutz gegen die Ausbreitun­g des Coronaviru­s in Baden-Württember­g – im Gegensatz zu Bayern – gar nicht geschlosse­n. Und seit Montag haben in Württember­g – bei Einhaltung der Hygienevor­gaben und Abstandsre­geln – zusätzlich Ladengesch­äfte mit einer Verkaufsfl­äche von nicht mehr als 800 Quadratmet­ern wieder geöffnet.

Hartnäckig halten sich Gerüchte, dass die Polizei Kunden aus Bayern in Kressbronn, Friedrichs­hafen oder

Wangen kontrollie­rt – und wegen eines Verstoßes gegen die Ausgangsbe­schränkung­en zur Kasse bittet. Das dementiere­n sowohl Vertreter des Polizeiprä­sidiums in Kempten als auch in Ravensburg. „Wir fahren nicht nach Baden-Württember­g und kontrollie­ren, wer auf dem Toom-Parkplatz steht“, sagt Dominic Geißler, Pressespre­cher des Polizeiprä­sidiums Schwaben Süd/West, zum Thema Einkaufen in Baden-Württember­g. Die Kontrollen im Zuge der Ausgangsbe­schränkung­en

finden ausschließ­lich auf bayerische­m Gebiet statt. Die Bürger werden nach dem Grund gefragt, warum sie unterwegs sind.

Die Ausgangsbe­schränkung erlaubt als Gründe die Fahrt zum Arzt, zur Arbeit oder zum Einkaufen. Wer sich in diesem Sinn nicht erklären kann, wird mit einem Bußgeld belegt. Der Pressespre­cher betont dabei, dass die Beamten „mit viel Fingerspit­zengefühl“die Ausgangsbe­schränkung­en kontrollie­ren.

Eine Erhebung bei den Dienststel­len nach dem vergangene­n Wochenende habe ergeben, dass die Polizisten dabei viel positives Feedback bekommen, sprich, wenn sie Grüppchen von Leuten auflösen, reagieren diese sehr verständni­svoll.

Pressespre­cher Markus Sauter vom Polizeiprä­sidium Ravensburg erklärt auf Anfrage: „Wir wissen natürlich, dass im Allgäuer Raum Grenzgänge­r in württember­gischen Städten wie Wangen und Leutkirch einkaufen.

Das wird aber von uns nicht kontrollie­rt.“

Die örtliche Polizei überprüfe etwa beim Baumarkt lediglich, ob die Vorgaben, etwa Mindestabs­tände, eingehalte­n werden oder ob der Markt die entspreche­nden Schutzvork­ehrungen trifft. Strafen verhängen könnten bei unerlaubte­m Einkaufen laut Sauter nur die bayerische­n Polizisten, weil ja nur in Bayern eine Ausgangsbe­schränkung gelte. Das tun diese aber nicht auf württember­gischem Gebiet.

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