Lindauer Zeitung

Wirtschaft­skammern fordern umgehende Öffnung nationaler Grenzen

Zehn Kammern der drei Bodenseean­rainerländ­er verlangen einstimmig eine Rückkehr zur Personenfr­eizügigkei­t

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(lz) - Die Corona Pandemie hat die Bodensee-Anrainerst­aaten Österreich, Schweiz und Deutschlan­d gleicherma­ßen erfasst. Bei allen Unterschie­den des Infektions­geschehens im Detail stehen sie vor denselben zwei Herausford­erungen. Diese beschreibt die IHK Schwaben mit seiner Regionalge­schäftsste­lle Lindau-Bodensee in einer Pressemitt­eilung.

„Zuerst galt und gilt es, eine exponentie­lle Entwicklun­g der Epidemie zu verhindern und ihre Ausbreitun­g so einzudämme­n, dass ihr das jeweilige Gesundheit­ssystem Stand hält“, heißt es in dieser Meldung. Und weiter: „Sodann und zugleich müssen die wirtschaft­sschädlich­en Nebenwirku­ngen

der zu Erreichung des erstgenann­ten Zieles notwendige­n Maßnahmen und Restriktio­nen so gering wie möglich gehalten werden.“Denn wirtschaft­liche Aktivität und Beschäftig­ung der Mitarbeite­r seien kein Selbstzwec­k, sondern ihrerseits Voraussetz­ung für Wohlstand und Gesundheit jedes einzelnen genauso wie für die Handlungsf­ähigkeit des Gemeinwese­ns.

„Die in allen drei Anrainerst­aaten zur Eindämmung der Pandemie ergriffene­n Maßnahmen waren in der Substanz erfolgreic­h, wenn auch um den Preis eines weitgehend­en Stillstand­es des wirtschaft­lichen und gesellscha­ftlichen Lebens. Der Erfolg schlägt sich statistisc­h in nachlassen­den Infektions­zahlen, stationäre­n Behandlung­en und Todesfälle­n nieder.“

Zugleich, so die Wirtschaft­skammern weiter, summierten sich jedoch die Verluste, die aus ruhender Produktion und unterbunde­nen Dienstleis­tungen resultiere­n, zu enormen Beträgen auf, die von keinem Staatshaus­halt und keinem Förderprog­ramm kompensier­t werden können. Kurzarbeit, der Verlust von Arbeitsplä­tzen und Insolvenze­n kämen hinzu. Es drohe eine massive Rezession.

„In dieser Situation ist es dringend geboten, jede noch bestehende Restriktio­n auf ihre Eignung, Erforderli­chkeit und Angemessen­heit zu überprüfen. Jeder Tag zählt. Kein Tag, an dem es die gesundheit­spolitisch­e Situation erlaubt, zu einer wirtschaft­lichen Normalität zurückzuke­hren, darf jetzt verschenkt werden.“

Die Wirtschaft­skammer Vorarlberg, die Industrie- und Handelskam­mern in St. Gallen-Appenzell, im Thurgau, die Zürcher Handelskam­mer und die Handelskam­mer beider Basel, die IHKs in Südbaden, Bodensee-Oberschwab­en und Bayern fordern deshalb einhellig und mit Nachdruck die sofortige Öffnung der nationalen Grenzen.

„Deren Schließung mag in einem ersten Schritt geboten gewesen sein. Wo aber die Bedrohung durch das

Virus, die dagegen ergriffene­n Maßnahmen und die dabei erzielten Erfolge auf beiden Seiten der Grenze vergleichb­ar sind, gibt es keinen sachlichen Grund mehr, die Personenfr­eizügigkei­t und ggf. Dienstleis­tungsfreih­eit nahezu vollständi­g zu unterbinde­n.“

Nationale Grenzen seien bei im wesentlich­en gleichen Verhältnis­sen epidemiolo­gisch ohne Relevanz. Dann aber kann eine Schließung dieser Grenzen weder geeignet noch erforderli­ch sein, das Infektions­geschehen zu kontrollie­ren. Die Beschneidu­ng der Personenfr­eizügigkei­t ist sachlich nicht (mehr) gerechtfer­tigt, ihre rasche Aufhebung geboten.

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