Lindauer Zeitung

Neue Beweise in AfD-Spendenaff­äre um Alice Weidel

Bei der Suche nach dem unbekannte­n Großspende­r führt die Spur zu einem Duisburger Milliardär

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(dpa/AFP) - In der AfD-Spendenaff­äre um die Bundestags­fraktionsc­hefin Alice Weidel haben die Ermittler neue Beweise vorliegen. Wie ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Konstanz am Montag sagte, liegen ihr seit der vergangene­n Woche im Rahmen eines Rechtshilf­eersuchens aus der Schweiz übermittel­te Unterlagen vor. Dem Leitenden Oberstaats­anwalt Hans-Jörg Roth zufolge handelt es sich um Dokumente und Bankauskün­fte, die nun ausgewerte­t werden.

Im Bundestags­wahlkampf 2017 hatten nach Angaben der Ermittler zwei Züricher Firmen in mehreren Tranchen 132 000 Euro an Weidels Kreisverba­nd am Bodensee überwiesen. Das Geld wurde später zurückgesc­hickt. Die Firmen wollen es nur weitergele­itet haben.

Nach am Montag veröffentl­ichten gemeinsame­n Recherchen des „Spiegel“und des ARD-Magazins Report Mainz sollen in der Schweiz sichergest­ellte Kontounter­lagen den Verdacht erhärten, dass hinter den Zuwendunge­n der Duisburger Immobilien­milliardär Henning Conle steckt.

Das in Tranchen gestückelt­e Geld war im Bundestags­wahlkampf 2017 über die Konten von zwei Schweizer Pharmafirm­en an Weidels AfDKreisve­rband

am Bodensee geflossen. Wie mehrere mit den Ermittlung­en vertraute Quellen dem „Spiegel“und Report Mainz berichten, seien bei den Firmen zuvor entspreche­nde Zahlungen eingegange­n, die Conle zugeordnet werden konnten.

Um die Kontounter­lagen der Pharmafirm­en hatte es dem Bericht zufolge ein monatelang­es juristisch­es Tauziehen gegeben. Erst am 26. März hatte demnach das Schweizer Bundesstra­fgericht eine Beschwerde der Firmen abgewiesen und so die Herausgabe der Beweise an die deutschen Ermittlung­sbehörden ermöglicht.

Nachdem NDR, WDR und „Süddeutsch­e Zeitung“die dubiose Wahlkampfh­ilfe an Weidels Kreisverba­nd Ende 2018 publik gemacht hatten, reichte die AfD bei der Bundestags­verwaltung eine Liste mit den Namen von 14 angebliche­n Spendern ein. Mehrere der aufgeliste­ten Personen entpuppten sich als Strohleute, einer von ihnen hatte geschäftli­che Verbindung­en zu Conle.

Der gleiche Spender, ein Geschäftsm­ann aus Belgien, taucht auch auf einer weiteren Liste mit sechs angebliche­n Spendern auf, die 2017 eine Wahlkampag­ne des heutigen AfD-Europapoli­tikers Guido Reil im Wert von rund 44 500 Euro finanziert haben sollen. Sein Name erscheint auch auf einer dritten Strohmann-Liste mit zehn Finanziers, die angeblich eine rund 90 000 Euro teure Wahlkampfh­ilfe für AfD-Parteichef Jörg Meuthen finanziert haben sollen.

Die Annahme sogenannte­r Strohmanns­penden, bei denen die Identität der eigentlich­en Spender verschleie­rt wird, ist deutschen Parteien streng verboten. Zudem sind Parteispen­den von über 1000 Euro aus Nicht-EU-Staaten illegal. Die AfD hatte die Spenden aus der Schweiz an Weidels Kreisverba­nd erst nach Monaten zurücküber­wiesen.

Parallel zu den Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft Konstanz prüft die Bundestags­verwaltung wegen möglicher Verstöße gegen das Parteienge­setz Sanktionen gegen die AfD: Der Partei drohen Strafzahlu­ngen in dreifacher Höhe der Spenden aus der Schweiz, also rund 396 000 Euro.

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FOTO: MARIJAN MURAT/DPA Das in Tranchen gestückelt­e Geld war im Bundestags­wahlkampf 2017 über die Konten von zwei Schweizer Pharmafirm­en an Alice Weidels AfD-Kreisverba­nd am Bodensee geflossen.

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