Lindauer Zeitung

Zehntausen­de Verstöße gegen Corona-Auflagen in Bayern

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(lby) - Zehntausen­de Menschen in Bayern haben gegen die Corona-Auflagen der Staatsregi­erung verstoßen. Zwischen dem Beginn der Ausgangsbe­schränkung am 21. März und dem Stichtag

25. Mai erfassten die Polizisten im Freistaat 57 502 Vorgänge, wie das Innenminis­terium in München mitteilte. Betroffen davon seien 52 824 Personen.

Das Gros mit 44 553 Fällen machen den Angaben zufolge Verstöße gegen die Ausgangsbe­schränkung­en allgemein aus – wobei mehrere Vergehen pro Anzeigenvo­rgang möglich sind. 12 258-mal taucht in der Statistik ein Verstoß gegen das Verbot von Menschenan­sammlungen auf. 1249-mal ging es um Veranstalt­ungen, 830-mal um Maskenpfli­cht, 658-mal um Betriebsst­ättenunter­sagungen und 358-mal um Quarantäne-Verstöße.

Konkrete Einzelfäll­e werden in der Statistik nicht erfasst. In den

Polizeiber­ichten der vergangene­n Wochen waren aber Beispiele enthalten: etwa Verstöße während der Anti-Corona-Demos, illegale „Corona-Partys“oder aber Friseure, die zu einer Zeit, als das noch nicht wieder erlaubt war, Kunden bedienten.

Für all diese Verstöße gibt es einen Bußgeldkat­alog. Demnach muss beispielsw­eise 150 Euro zahlen, wer sich mit mehr Leuten als erlaubt trifft oder gegen die Maskenpfli­cht verstößt. 5000 Euro werden für Unternehme­r fällig, die kein Schutzund Hygienekon­zept für ihren Betrieb haben. Und sein Kind in die Notbetreuu­ng zu geben, ohne dazu berechtigt zu sein, wird mit 500 Euro geahndet.

Allerdings legen die Kreisverwa­ltungsbehö­rden im jeweiligen Einzelfall und nicht die Polizei fest, ob ein Bußgeld fällig wird, wie ein Ministeriu­mssprecher erklärte. Daher gibt es keine bayernweit­e Übersicht.

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