Zehntausende Verstöße gegen Corona-Auflagen in Bayern
(lby) - Zehntausende Menschen in Bayern haben gegen die Corona-Auflagen der Staatsregierung verstoßen. Zwischen dem Beginn der Ausgangsbeschränkung am 21. März und dem Stichtag
25. Mai erfassten die Polizisten im Freistaat 57 502 Vorgänge, wie das Innenministerium in München mitteilte. Betroffen davon seien 52 824 Personen.
Das Gros mit 44 553 Fällen machen den Angaben zufolge Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen allgemein aus – wobei mehrere Vergehen pro Anzeigenvorgang möglich sind. 12 258-mal taucht in der Statistik ein Verstoß gegen das Verbot von Menschenansammlungen auf. 1249-mal ging es um Veranstaltungen, 830-mal um Maskenpflicht, 658-mal um Betriebsstättenuntersagungen und 358-mal um Quarantäne-Verstöße.
Konkrete Einzelfälle werden in der Statistik nicht erfasst. In den
Polizeiberichten der vergangenen Wochen waren aber Beispiele enthalten: etwa Verstöße während der Anti-Corona-Demos, illegale „Corona-Partys“oder aber Friseure, die zu einer Zeit, als das noch nicht wieder erlaubt war, Kunden bedienten.
Für all diese Verstöße gibt es einen Bußgeldkatalog. Demnach muss beispielsweise 150 Euro zahlen, wer sich mit mehr Leuten als erlaubt trifft oder gegen die Maskenpflicht verstößt. 5000 Euro werden für Unternehmer fällig, die kein Schutzund Hygienekonzept für ihren Betrieb haben. Und sein Kind in die Notbetreuung zu geben, ohne dazu berechtigt zu sein, wird mit 500 Euro geahndet.
Allerdings legen die Kreisverwaltungsbehörden im jeweiligen Einzelfall und nicht die Polizei fest, ob ein Bußgeld fällig wird, wie ein Ministeriumssprecher erklärte. Daher gibt es keine bayernweite Übersicht.