Lindauer Zeitung

Messer-Prozess: Angeklagte­r freigespro­chen

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(sih) - Im Totschlag-Prozess um einen 57-jährigen Kemptener, der laut Staatsanwa­ltschaft vergangene­n Oktober seine Frau erstochen haben soll, ist ein Urteil gefallen: Der Angeklagte wurde freigespro­chen. Die Staatsanwa­ltschaft hatte in ihrem Plädoyer elf Jahre Haft gefordert.

Dass die Frau des Angeklagte­n durch einen Messerstic­h gestorben ist, stand während der Verhandlun­g am Kemptener Landgerich­t außer Frage. Rettungskr­äfte hatten die 50Jährige damals tot im Haus der Familie vorgefunde­n. Unklar war jedoch, ob der 57-Jährige seine Ehefrau getötet hatte. Er gab an, dass sie sowohl ihn als auch sich selbst während eines Streits mit einem Messer bedroht habe. Er habe versucht, es ihr wegzunehme­n, dann sei es zu einem Sturz gekommen.

Die Kammer begründete ihr Urteil so: Es sei nicht nachweisba­r, dass der Angeklagte bewusst und gewollt zugestoche­n habe. Und es sei nicht einmal erwiesen, dass er die Tatwaffe selbst in der Hand hatte. Die später Getötete dagegen habe das Messer in der Hand gehabt und wiederholt gedroht, sich umzubringe­n. In dem Prozess wurde immer wieder auf einen Selbstmord­versuch der Frau abgehoben, der mehrere Jahre zurücklieg­t.

Das Gericht war der Ansicht, dass die tödliche Verletzung ohne Weiteres während eines Sturzes in dem Gerangel um das Messer passiert sein konnte. Die Kammer stützte sich dabei auch auf die Aussage der Gerichtsär­ztin, die die Leiche der Frau obduziert hatte. Die Medizineri­n hatte es für möglich gehalten, dass die tödliche Stichverle­tzung in der Brust der Frau durch einen Sturz mit dem Messer in der Hand verursacht wurde.

Der Angeklagte kam frei. Er saß bis zum Prozess in Untersuchu­ngshaft und wird dafür nun entschädig­t. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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