Messer-Prozess: Angeklagter freigesprochen
(sih) - Im Totschlag-Prozess um einen 57-jährigen Kemptener, der laut Staatsanwaltschaft vergangenen Oktober seine Frau erstochen haben soll, ist ein Urteil gefallen: Der Angeklagte wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer elf Jahre Haft gefordert.
Dass die Frau des Angeklagten durch einen Messerstich gestorben ist, stand während der Verhandlung am Kemptener Landgericht außer Frage. Rettungskräfte hatten die 50Jährige damals tot im Haus der Familie vorgefunden. Unklar war jedoch, ob der 57-Jährige seine Ehefrau getötet hatte. Er gab an, dass sie sowohl ihn als auch sich selbst während eines Streits mit einem Messer bedroht habe. Er habe versucht, es ihr wegzunehmen, dann sei es zu einem Sturz gekommen.
Die Kammer begründete ihr Urteil so: Es sei nicht nachweisbar, dass der Angeklagte bewusst und gewollt zugestochen habe. Und es sei nicht einmal erwiesen, dass er die Tatwaffe selbst in der Hand hatte. Die später Getötete dagegen habe das Messer in der Hand gehabt und wiederholt gedroht, sich umzubringen. In dem Prozess wurde immer wieder auf einen Selbstmordversuch der Frau abgehoben, der mehrere Jahre zurückliegt.
Das Gericht war der Ansicht, dass die tödliche Verletzung ohne Weiteres während eines Sturzes in dem Gerangel um das Messer passiert sein konnte. Die Kammer stützte sich dabei auch auf die Aussage der Gerichtsärztin, die die Leiche der Frau obduziert hatte. Die Medizinerin hatte es für möglich gehalten, dass die tödliche Stichverletzung in der Brust der Frau durch einen Sturz mit dem Messer in der Hand verursacht wurde.
Der Angeklagte kam frei. Er saß bis zum Prozess in Untersuchungshaft und wird dafür nun entschädigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.