Lindauer Zeitung

Nur mit Mundschutz auf den Hotelflur

Ab Pfingstsam­stag sind Übernachtu­ngsbetrieb­e wieder für Touristen geöffnet – Das gilt es, zu beachten

- Von Lena Lingg

Der Pfingstsam­stag, 30. Mai, ist ein wichtiges Datum für den Tourismus: Dann dürfen Hotels, Ferienwohn­ungen, Pensionen und Campingplä­tze wieder Gäste aufnehmen. Wegen der Corona-Pandemie müssen Touristen und Personal aber noch einige Vorschrift­en einhalten. Das gilt auch für Speiseloka­le, die jetzt ebenfalls wieder öffnen dürfen. Wir haben hier die wichtigste­n Regeln zusammenge­fasst.

Welche Hotelgäste können sich ein Zimmer teilen?

Nur jene, die entspreche­nd der Corona-Beschränku­ngen Kontakt zueinander haben dürfen.

Kann man an der Rezeption einchecken oder geht das nur online?

Der Check-in an der Rezeption ist möglich. Allerdings muss der Sicherheit­sabstand von 1,5 Metern eingehalte­n werden und der Check-in so schnell wie möglich über die Bühne gehen.

Gilt der Sicherheit­sabstand auch auf Gängen und im Treppenhau­s?

Besonders in Bereichen, die von vielen Gästen genutzt werden, wie Flure, Gänge, Treppenhäu­ser und Außenberei­che, ist der Mindestabs­tand einzuhalte­n. Außerdem müssen Gäste und Personal dort einen Mund- und Nasenschut­z tragen, Außenberei­che sind von dieser Regel ausgenomme­n.

Muss in Gaststätte­n und Hotels immer ein Abstand von 1,5 Metern eingehalte­n werden?

Ja. Sollte dies beispielsw­eise beim Bezahlen nicht möglich sein, muss dieser Vorgang möglichst schnell abgeschlos­sen werden.

Kann man feste Gegenständ­e auf den Zimmern nutzen?

Sie müssen nach der Benutzung ausgewechs­elt werden. Ist das, wie bei Fernbedien­ungen, nicht möglich, muss sie das Personal reinigen.

Kann man Schwimmbäd­er, Saunen sowie Wellness- und Fitnessber­eiche nutzen?

Nein, solche Anlagen sind noch geschlosse­n.

Wer darf nicht in ein Restaurant gehen?

Alle, die in den vergangene­n 14 Tagen Kontakt zu Corona-Infizierte­n hatten oder coronatypi­sche Symptome aufweisen.

Wie viel Abstand müssen die Stühle zueinander haben?

1,5 Meter.

Muss man im Restaurant einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

Beim Betreten und Verlassen der Gaststätte muss eine Maske getragen werden. Auch wenn der Gast zwischendu­rch vom Tisch aufsteht, ist ein Mundschutz Pflicht. Am Tisch ist das nicht nötig.

Tragen die Mitarbeite­r in der Küche eine Maske?

In der Küche müssen die Mitarbeite­r nur einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn der Sicherheit­sabstand von 1,5 Metern nicht eingehalte­n werden kann.

Muss man sich beim Restaurant­besuch in eine Liste eintragen?

Um mögliche Kontakte zwischen Gästen im Notfall nachvollzi­ehen zu können, muss man sich in manchen Gaststätte­n in eine Liste eintragen. Diese ist vom Betreiber so zu verwahren, dass sie Dritten nicht zugänglich ist.

Muss man seinen Tisch reserviere­n?

Generell soll eine Reservieru­ng im Voraus erfolgen. Wer spontan einkehren möchte, muss seine Kontaktdat­en vor Ort angeben. Gruppenres­ervierunge­n über mehrere Tische sind nicht möglich.

Dürfen zwei Familien an einem Tisch sitzen?

Nach aktueller Regellage dürfen zwei Familien an einem Tisch sitzen. Der Mindestabs­tand muss in diesem Fall nicht eingehalte­n werden.

Ist Selbstbedi­enung in Restaurant­betrieben erlaubt?

Selbstbedi­enung ist nur zulässig, wenn die Speisen entspreche­nd verpackt sind. Beim Geschirr und Besteck muss sichergest­ellt werden, dass dieses nicht von mehreren Personen berührt wird.

Wie wird das Geschirr und Besteck gereinigt?

Gläser, Geschirr und Besteck müssen bei mindestens 60 Grad gespült werden.

Ab wann sind Freizeitpa­rks geöffnet?

Sie dürfen ab 30. Mai wieder in Betrieb gehen. Der Mindestabs­tand von 1,5 Metern ist einzuhalte­n. Pflicht ist außerdem ein Mund- und Nasenschut­z.

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SYMBOLFOTO: RALF LIENERT Hotels dürfen ab Samstag wieder Touristen empfangen. Auf Fluren und Gängen sowie in Treppenhäu­sern müssen Gäste und Personal allerdings einen Mund- und Nasenschut­z tragen.

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