Nur mit Mundschutz auf den Hotelflur
Ab Pfingstsamstag sind Übernachtungsbetriebe wieder für Touristen geöffnet – Das gilt es, zu beachten
Der Pfingstsamstag, 30. Mai, ist ein wichtiges Datum für den Tourismus: Dann dürfen Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und Campingplätze wieder Gäste aufnehmen. Wegen der Corona-Pandemie müssen Touristen und Personal aber noch einige Vorschriften einhalten. Das gilt auch für Speiselokale, die jetzt ebenfalls wieder öffnen dürfen. Wir haben hier die wichtigsten Regeln zusammengefasst.
Welche Hotelgäste können sich ein Zimmer teilen?
Nur jene, die entsprechend der Corona-Beschränkungen Kontakt zueinander haben dürfen.
Kann man an der Rezeption einchecken oder geht das nur online?
Der Check-in an der Rezeption ist möglich. Allerdings muss der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden und der Check-in so schnell wie möglich über die Bühne gehen.
Gilt der Sicherheitsabstand auch auf Gängen und im Treppenhaus?
Besonders in Bereichen, die von vielen Gästen genutzt werden, wie Flure, Gänge, Treppenhäuser und Außenbereiche, ist der Mindestabstand einzuhalten. Außerdem müssen Gäste und Personal dort einen Mund- und Nasenschutz tragen, Außenbereiche sind von dieser Regel ausgenommen.
Muss in Gaststätten und Hotels immer ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden?
Ja. Sollte dies beispielsweise beim Bezahlen nicht möglich sein, muss dieser Vorgang möglichst schnell abgeschlossen werden.
Kann man feste Gegenstände auf den Zimmern nutzen?
Sie müssen nach der Benutzung ausgewechselt werden. Ist das, wie bei Fernbedienungen, nicht möglich, muss sie das Personal reinigen.
Kann man Schwimmbäder, Saunen sowie Wellness- und Fitnessbereiche nutzen?
Nein, solche Anlagen sind noch geschlossen.
Wer darf nicht in ein Restaurant gehen?
Alle, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu Corona-Infizierten hatten oder coronatypische Symptome aufweisen.
Wie viel Abstand müssen die Stühle zueinander haben?
1,5 Meter.
Muss man im Restaurant einen Mund-Nasen-Schutz tragen?
Beim Betreten und Verlassen der Gaststätte muss eine Maske getragen werden. Auch wenn der Gast zwischendurch vom Tisch aufsteht, ist ein Mundschutz Pflicht. Am Tisch ist das nicht nötig.
Tragen die Mitarbeiter in der Küche eine Maske?
In der Küche müssen die Mitarbeiter nur einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Muss man sich beim Restaurantbesuch in eine Liste eintragen?
Um mögliche Kontakte zwischen Gästen im Notfall nachvollziehen zu können, muss man sich in manchen Gaststätten in eine Liste eintragen. Diese ist vom Betreiber so zu verwahren, dass sie Dritten nicht zugänglich ist.
Muss man seinen Tisch reservieren?
Generell soll eine Reservierung im Voraus erfolgen. Wer spontan einkehren möchte, muss seine Kontaktdaten vor Ort angeben. Gruppenreservierungen über mehrere Tische sind nicht möglich.
Dürfen zwei Familien an einem Tisch sitzen?
Nach aktueller Regellage dürfen zwei Familien an einem Tisch sitzen. Der Mindestabstand muss in diesem Fall nicht eingehalten werden.
Ist Selbstbedienung in Restaurantbetrieben erlaubt?
Selbstbedienung ist nur zulässig, wenn die Speisen entsprechend verpackt sind. Beim Geschirr und Besteck muss sichergestellt werden, dass dieses nicht von mehreren Personen berührt wird.
Wie wird das Geschirr und Besteck gereinigt?
Gläser, Geschirr und Besteck müssen bei mindestens 60 Grad gespült werden.
Ab wann sind Freizeitparks geöffnet?
Sie dürfen ab 30. Mai wieder in Betrieb gehen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Pflicht ist außerdem ein Mund- und Nasenschutz.