Kita-Erweiterung Weißensberg so schnell wie möglich
Gemeinde finanziert einen Teil der Förderung vor, um das Projekt zu beschleunigen
- Wenn alles gut geht, kann noch diesen Sommer mit den Baumaßnahmen für die dringend notwendige Vergrößerung der Kindertagesstätte St. Markus in Weißensberg begonnen werden. Den Weg dafür frei gemacht hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung, indem er einstimmig beschloss, einen Teil der Fördersumme vorzufinanzieren. Konkret geht es um 253 000 Euro, die in Form einer Sonderförderung aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“(2017 bis 2020) hätten kommen sollen. Doch diese staatlichen Mittel stehen, wie Bürgermeister Hans Kern erläuterte, „derzeit nicht zur Verfügung“– was vermutlich auf die verschärfte Finanzsituation infolge der CoronaKrise zurückzuführen sei.
„Wir können nicht länger warten“, wies Kern auf die angespannte Lage hin. Die Kita sei mit Beginn des neuen Kindergartenjahres im September „bis auf den letzten Platz ausgebucht“, und es bestehe auch schon eine Warteliste. Wenn die Gemeinde jetzt eine Erklärung dazu abgeben würde, diese Finanzierungslücke zunächst mit eigenen Mitteln zu schließen, indem sie die Sonderförderung vorfinanziert, könne die Regierung von Schwaben in Kürze den Genehmigungsbescheid ausstellen, sodass „in einigen Wochen mit den Ausschreibungen der Gewerke begonnen werden kann“. So könnte der Termin der Fertigstellung, nämlich Herbst 2021, also zu Beginn des Kindergartenjahres 21/22, vielleicht doch noch gehalten werden.
Ende August vergangenen Jahres hatte der Rat das Bauvorhaben beschlossen, nachdem man zuvor schon rund ein Jahr auf die Zustimmung der Kirchenverwaltung, sprich der Gremien der Diözese Augsburg, hatte warten müssen. Denn Träger der Kita ist die Katholische Kirchenstiftung St. Markus in Weißensberg – sie hat auch den Bauantrag gestellt. Kurz nach dem Gemeinderatsbeschluss war Anfang Herbst der Förderantrag bei der Regierung von Schwaben eingereicht worden, um möglichst rasch mit den Baumaßnahmen beginnen zu können. Seitdem wartet man im Rathaus auf den Bescheid.
Vor rund zwei Wochen schließlich meldete sich die Regierung von Schwaben mit einem Schreiben, in dem sie der Gemeinde vorschlägt, die genannte Erklärung abzugeben. Diese werde benötigt „für die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn und für die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Sonderförderung“. In der Erklärung, die jetzt vom
Gemeinderat abgesegnet wurde, heißt es, „dass die Gemeinde Weißensberg bereit und in der Lage ist, die Eigenmittel für den Baukostenzuschuss für die Erweiterung der Kindertagesstätte St. Markus aufzubringen, die Folgekosten zu tragen und etwaige staatliche Zuwendungen bis zu deren Auszahlung vorzufinanzieren“.
Ferner muss die Gemeinde gegenüber der Regierung von Schwaben erklären, „dass sie mit der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns keinen Rechtsanspruch auf Förderung erwirbt und im Falle einer Förderung mit einer längeren Vorfinanzierung – unter Umständen auf Jahre hinaus – zu rechnen hat“.
Wie berichtet, umfasst das Bauprojekt einen zweigeschossigen Anbau als Neubau für die Krippenkinder sowie den Umbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung für eine weitere Kindergartengruppe, für eine Küche, einen Personal- beziehungsweise Büroraum und Toiletten.
Darüber hinaus soll das Dach der Kita komplett saniert und eine neue Heizung in Form einer Gastherme eingebaut werden. Nach bisherigen Angaben würde die Gesamtkapazität der Kita St. Markus künftig bei 124 Betreuungsplätzen liegen – genauer gesagt 100 Kindergartenplätze und 24 Krippenplätze. Der Planer des Projekts, Architekt Christian Auerbach aus Sigmarszell, bezifferte zuletzt die Gesamtkosten mit knapp 2,614 Millionen Euro.
Davon muss nach derzeitigem Stand die Gemeinde Weißensberg mit 1,635 Millionen Euro den weitaus größten Anteil stemmen. Insgesamt 200 000 Euro will die Diözese beisteuern.
Weitere 526 000 Euro sollen als Förderung vom Freistaat kommen. Und der Rest wäre die anfangs erwähnte Sonderförderung in Höhe von 253 000 Euro, eine Zuweisung aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“, welche die Gemeinde nun erst mal vorfinanzieren muss.