Lindauer Zeitung

Mehr Geld für Missbrauch­sopfer

Bistum Augsburg weitet Leistungen bei Missbrauch aus – bis 75 000 Euro

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(lby/KNA) - Seit geraumer Zeit ringen die katholisch­en Bischöfe in Deutschlan­d um einen gemeinsame­n Rahmen für Zahlungen an Menschen, die von Kirchenmän­nern missbrauch­t wurden. Jetzt prescht das Bistum Augsburg mit einer eigenen Regelung vor: Das Bistum zahlt bis zu 75 000 Euro für die Opfer sexuellen Missbrauch­s.

Der ernannte Bischof Bertram Meier, dessen Weihe für den 6. Juni geplant ist, unterschri­eb nach Bistumsang­aben am Dienstag eine „Anerkennun­gsund Unterstütz­ungsordnun­g der Diözese Augsburg für Betroffene sexuellen Missbrauch­s oder körperlich­er Gewalt im kirchliche­n Kontext“. Damit kommt das Bistum einer geplanten, gemeinsame­n Regelung der katholisch­en Deutschen Bischofsko­nferenz (DBK) zuvor. „Ich wollte hier nicht länger zuwarten und die betroffene­n Personen vertrösten“, sagte Meier laut Mitteilung.

Er wolle der bundesweit­en Regelung über die DBK nichts vorwegnehm­en. „Aber mir war es wichtig, schon jetzt, also vor einer gemeinsame­n Regelung dieser Frage der Anerkennun­gsleistung­en auf Ebene der Bischofsko­nferenz rasch zu handeln und auf dem Gebiet unserer Diözese den Betroffene­n eine Perspektiv­e zu eröffnen, um die sie uns immer wieder gebeten haben“, betonte Meier. „Mein Anliegen ist es, dass wir zu diesem Thema ein klares Signal setzen und Verantwort­ung zeigen.“

Im März hatten die deutschen Bischöfe bei der Frühjahrsv­ollversamm­lung in Mainz neue Leitlinien für Zahlungen an Betroffene von sexuellem Missbrauch beschlosse­n. Ein zentrales unabhängig­es Gremium soll künftig die Höhe der Zahlungen

festlegen. Die Details der Umsetzung sollen bis Herbst feststehen. Von Einmalzahl­ungen bis zu einer maximalen Höhe von 50 000 Euro war die Rede – in Einzelfäll­en auch mehr.

Dahinter bleibt Augsburg nun zumindest bei den reinen Einmalzahl­ungen zurück. Die sollen – je nach Schwere des Falles – bis zu 25 000 Euro betragen. Auch eine monatliche Unterstütz­ungszahlun­g bis zu einem Gesamtbetr­ag von maximal 75 000 Euro sei möglich.

Bislang können Anträge für „Leistungen in Anerkennun­g des Leids“gestellt werden, eine Zentrale Koordinier­ungsstelle (ZKS) spricht dann eine Empfehlung zur Höhe der Leistung aus. Seit 2011 wurden nach Angaben der Bischofsko­nferenz Empfehlung­en für etwas mehr als 2000 Menschen in Höhe von insgesamt 10,1 Millionen Euro ausgesproc­hen, also im Durchschni­tt 5000 Euro.

Augsburg sei nach dem Erzbistum Freiburg erst das zweite Bistum in Deutschlan­d, das nun konkrete Vorgaben für Zahlungen an Missbrauch­sopfer hat, hieß es in der Bistumsmit­teilung von Dienstag. Die Finanzieru­ng soll ausdrückli­ch nicht aus Kirchenste­uern erfolgen. Es werden „ausschließ­lich die Mittel des Bischöflic­hen Stuhls herangezog­en“.

Von der Betroffene­n-Organisati­on Eckiger Tisch hieß es, man begrüße „die Ungeduld des Bischofs“. Die angekündig­ten Summen stünden zwar in keinem Verhältnis zum angerichte­ten Schaden, so Sprecher Matthias Katsch. „Aber sie bedeuten einen Fortschrit­t gegenüber den bisherigen Anerkennun­gsleistung­en, die mit bis zu 5000 Euro eher symbolisch­er Art waren.“

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FOTO: KARL-JOSEF HILDENBRAN­D/DPA Der neue Bischof von Augsburg, Betram Meier (Mitte), ist noch nicht geweiht – und hat schon eine Entscheidu­ng getroffen, um die alteingese­ssene Bischöfe seit Jahren ringen.

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