Lindauer Zeitung

VW unterliegt in „Dieselgate“-Streit vor US-Berufungsg­ericht

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(dpa) - Volkswagen (Foto: dpa) muss in der „Dieselgate“-Affäre weitere empfindlic­he Bußgelder in den

USA befürchten. Ein Berufungsg­ericht entschied am Montag (Ortszeit), dass trotz bereits geschlosse­ner Vergleiche zusätzlich­e Strafen zweier Bezirke der Bundesstaa­ten Florida und Utah zulässig seien. Obwohl VW wegen Dieselauto­s mit manipulier­ter Abgastechn­ik bereits für Verstöße gegen das landesweit­e US-Luftreinha­ltegesetz „Clean Air Act“zur Rechenscha­ft gezogen wurde, dürfen regionale Behörden demnach weiter Sanktionen verhängen. Das könnte die Tür für erneute hohe Strafzahlu­ngen öffnen.

Die Richter erklärten, sie seien sich im Klaren darüber, dass ihre Entscheidu­ng zu „atemberaub­enden Belastunge­n“führen könne. VW wies in einer Stellungna­hme darauf hin, dass das Gericht mit seiner Linie im Widerspruc­h zu anderer USRechtspr­echung stehe. Das Unternehme­n kündigte an, sich energisch verteidige­n und den Fall erneut prüfen lassen zu wollen – notfalls vom Obersten US-Gerichtsho­f Supreme Court. VW hatte im September 2015 Abgasmanip­ulationen in großem Stil eingeräumt. Für den Skandal verbuchte der Konzern bereits Kosten in Höhe von 31,3 Milliarden Euro – der größte Teil davon entfiel auf Strafen und Entschädig­ungen in den USA.

Volkswagen war in der „Dieselgate“-Affäre wegen umweltrech­tlicher Verstöße von den Bezirken Salt Lake County in Utah und Hillsborou­gh County in Florida verklagt worden. Sollte der Richterspr­uch letztlich rechtskräf­tig werden, könnten die Bezirke theoretisc­h Schadeners­atz in Milliarden­höhe von dem Autoherste­ller fordern.

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