Bundespolizei erlässt bei Grenzkontrollen an der A96 Haftbefehle
Ein Gesuchter musste ins Gefängnis, ein anderer durfte nicht weiterreisen
(lz) - Zu Beginn des langen Pfingstwochenendes hat die Bundespolizei bei den Einreisekontrollen auf der A96 zwei Haftbefehle vollstreckt. Für einen Gesuchten endete die Reise hinter Gittern. Ein anderer musste umkehren. Das geht aus einer Pressemitteilung der Polizei hervor.
Am Samstagabend, 30. Mai, stoppten Lindauer Bundespolizisten am Grenzübergang Hörbranz einen albanischen Autofahrer. Bei der Überprüfung stellten die Beamten laut Mitteilung fest, dass gegen den 26-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen unerlaubten Aufenthaltes vorlag. Der Gesuchte sei in einem Strafbefehl vom Dezember 2018 zu einer Geldstrafe in Höhe von fast 2000 Euro verurteilt worden. Da der Straftäter seine Justizschulden nicht begleichen konnte, müsse er nun eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Kempten verbüßen.
Der Südosteuropäer hätte außerdem laut Polizei seine erlaubnisfreie Kurzaufenthaltsdauer im Schengenraum bereits über sieben Monate überschritten. Die Bundespolizisten zeigten den Albaner somit noch wegen unerlaubter Einreise an.
Bereits am Vorabend, Freitag, 29. Mai, haben die Bundespolizisten einen weiteren Fahndungstreffer gelandet. So stellten die Beamten am Grenzübergang Hörbranz einen gesuchten Schweizer fest. Gegen den
Thurgauer lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Demnach hatte der 42-Jährige eine Geldstrafe von über 2300 Euro seit Anfang 2019 noch nicht bezahlt. Der Schweizer konnte diese laut Mitteilung zwar nun bei der Polizeikontrolle begleichen, einen triftigen Reisegrund hatte er jedoch nicht. Die Bundespolizisten verweigerten dem Mann die Einreise.