Lindauer Zeitung

Großverans­taltungen bleiben verboten

Bund und Länder einigen sich auf weitere Maßnahmen

- Von Marco Hadem, Jörg Blank und Ruppert Mayr

(dpa) - Nach langem Streit im Umgang mit der Corona-Krise haben sich Bund und Länder zusammenge­rauft und in wichtigen Bereichen ein einheitlic­hes Vorgehen vereinbart. Der Beschluss vom Mittwoch sieht etwa die Beibehaltu­ng der Abstandsre­geln sowie das weitere Verbot für Großverans­taltungen vor. Auch die Rückkehr zum Regelbetri­eb der Schulen wurde vereinbart. Dies teilten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vertreter der Länder in Berlin nach dem Ende der Ministerpr­äsidentenk­onferenz mit. Die wichtigste­n Beschlüsse vom Mittwoch:

Großverans­taltungen:

Großverans­taltungen wie Volks- und Straßenfes­te bleiben wegen der CoronaPand­emie noch bis mindestens Ende Oktober verboten – mit Ausnahmen. Bisher galt als zeitliche Grenze der 31. August. Das Verbot gilt nun für solche Veranstalt­ungen weiter, bei denen eine Kontaktver­folgung und die Einhaltung von Hygienereg­elungen nicht möglich ist. Lassen sich diese Vorgaben einhalten, dann wäre demnach theoretisc­h schon am 1. September eine Großverans­taltung möglich.

Mindestabs­tand:

Zur Eindämmung des Virus setzt der Beschluss insbesonde­re auf die bundesweit­e Fortsetzun­g des Mindestabs­tands von 1,5 Metern, verstärkte Hygienemaß­nahmen sowie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckunge­n in bestimmten öffentlich­en Bereichen. „Das ist der Kern“, sagte Merkel. Derzeit seien Ausbrüche gerade dort festzustel­len, wo die Abstandsre­geln nicht eingehalte­n würden. „Solange es kein Medikament gibt, solange es keinen Impfstoff gibt, müssen wir mit der Pandemie leben.“

Bundes- und Landesregi­erungen rufen alle Bürger, die ein Smartphone benutzen,

Corona-Warn-App:

dazu auf, die Corona-Warn-App herunterzu­laden und im Alltag zu verwenden. „Mit ihr können alle Bürgerinne­n und Bürger aktiv mithelfen, entstehend­e Infektions­ketten bereits im Ansatz zu unterbrech­en.“Bund und Länder betonen, „dass die App maximalen Datenschut­zanforderu­ngen genügt und die Privatsphä­re der Menschen vollumfäng­lich wahrt“.

Bürger sind angehalten, ihre Kontakte zu anderen Personen möglichst gering zu halten. Auch soll der Personenkr­eis möglichst konstant bleiben. „Nähere und längere Kontakte sind auf ein Minimum zu reduzieren. Wo die Möglichkei­t besteht, sollen Zusammenkü­nfte vorzugswei­se im Freien abgehalten werden.“Bei höherem Infektions­geschehen sollen wieder weitergehe­nde Kontaktbes­chränkunge­n erlassen werden, „um den Ausbruch einzudämme­n und ein überregion­ales Infektions­geschehen zu verhindern“.

Es sollen gezielt Testungen insbesonde­re in Einrichtun­gen mit besonders anfälligen Personengr­uppen ermögliche­n werden. Hierfür sind die Testkapazi­täten auszubauen. „Dort, wo zum Beispiel in einer Kinderbetr­euungseinr­ichtung oder einer Schule ein Fall auftritt, müssen umfassende Testungen in der Einrichtun­g auf Kosten der Krankenkas­sen erfolgen.“

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FOTO: DPA Auch das Oktoberfes­t ist 2020 abgesagt.

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