Großveranstaltungen bleiben verboten
Bund und Länder einigen sich auf weitere Maßnahmen
(dpa) - Nach langem Streit im Umgang mit der Corona-Krise haben sich Bund und Länder zusammengerauft und in wichtigen Bereichen ein einheitliches Vorgehen vereinbart. Der Beschluss vom Mittwoch sieht etwa die Beibehaltung der Abstandsregeln sowie das weitere Verbot für Großveranstaltungen vor. Auch die Rückkehr zum Regelbetrieb der Schulen wurde vereinbart. Dies teilten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vertreter der Länder in Berlin nach dem Ende der Ministerpräsidentenkonferenz mit. Die wichtigsten Beschlüsse vom Mittwoch:
Großveranstaltungen:
Großveranstaltungen wie Volks- und Straßenfeste bleiben wegen der CoronaPandemie noch bis mindestens Ende Oktober verboten – mit Ausnahmen. Bisher galt als zeitliche Grenze der 31. August. Das Verbot gilt nun für solche Veranstaltungen weiter, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist. Lassen sich diese Vorgaben einhalten, dann wäre demnach theoretisch schon am 1. September eine Großveranstaltung möglich.
Mindestabstand:
Zur Eindämmung des Virus setzt der Beschluss insbesondere auf die bundesweite Fortsetzung des Mindestabstands von 1,5 Metern, verstärkte Hygienemaßnahmen sowie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in bestimmten öffentlichen Bereichen. „Das ist der Kern“, sagte Merkel. Derzeit seien Ausbrüche gerade dort festzustellen, wo die Abstandsregeln nicht eingehalten würden. „Solange es kein Medikament gibt, solange es keinen Impfstoff gibt, müssen wir mit der Pandemie leben.“
Bundes- und Landesregierungen rufen alle Bürger, die ein Smartphone benutzen,
Corona-Warn-App:
dazu auf, die Corona-Warn-App herunterzuladen und im Alltag zu verwenden. „Mit ihr können alle Bürgerinnen und Bürger aktiv mithelfen, entstehende Infektionsketten bereits im Ansatz zu unterbrechen.“Bund und Länder betonen, „dass die App maximalen Datenschutzanforderungen genügt und die Privatsphäre der Menschen vollumfänglich wahrt“.
Bürger sind angehalten, ihre Kontakte zu anderen Personen möglichst gering zu halten. Auch soll der Personenkreis möglichst konstant bleiben. „Nähere und längere Kontakte sind auf ein Minimum zu reduzieren. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Zusammenkünfte vorzugsweise im Freien abgehalten werden.“Bei höherem Infektionsgeschehen sollen wieder weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden, „um den Ausbruch einzudämmen und ein überregionales Infektionsgeschehen zu verhindern“.
Es sollen gezielt Testungen insbesondere in Einrichtungen mit besonders anfälligen Personengruppen ermöglichen werden. Hierfür sind die Testkapazitäten auszubauen. „Dort, wo zum Beispiel in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder einer Schule ein Fall auftritt, müssen umfassende Testungen in der Einrichtung auf Kosten der Krankenkassen erfolgen.“
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