Pubertierende missbraucht, ein Ehrenamt missbraucht
Polizist vergeht sich an Jungen, die er bei der Feuerwehr-Jugend kennenlernt – Vier Jahre und vier Monate Haft
(dpa/lby) - Ein Polizist aus dem Landkreis Starnberg ist wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Die Richter am Landgericht München II sahen es als erwiesen an, dass der 60-Jährige im Zeitraum von 2000 bis 2019 mehrfach Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht und pornografische Bilder an Jungen verschickt hatte.
Er habe seine Ehrenämter missbraucht und sein Ansehen massiv beschädigt, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Mehrere seiner Opfer hatte der Mann durch seine Tätigkeit im Jugendbereich
der Freiwilligen Feuerwehr kennengelernt. „Ich habe darauf vertraut, dass keiner was sagt“, so der Angeklagte während des Prozesses.
Unter den Bildern, die der 60-Jährige an Jugendliche schickte, befanden sich auch Aufnahmen, die seine Frau beim Geschlechtsverkehr zeigen. Für die Veröffentlichung ohne ihr Wissen wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe verurteilt.
Warum er all diese Jungen missbrauchte? „Ich war einfach neugierig, ich kann’s nicht erklären“, sagte der Mann. Für das Gericht war die Motivation klar: seine Zuneigung zu Jungen. Die Vorsitzende Richterin stellte jedoch klar: „Sie sind kein Pädophiler.“
Die Neigung des Mannes gelte Jungen ab der Pubertät und nicht Kindern. Auch wenn kinderpornografisches Material bei dem Mann gefunden worden war, hatte ein Gutachter eine pädophile Neigung verneint. Der Angeklagte hatte sich im Prozess als bisexuell bezeichnet und sich zu einer Therapie bereit erklärt.
Beim Strafmaß kam dem Polizisten sein frühes und umfassendes Geständnis zugute. Dies hatte es vor allem den Opfern erspart, im Prozess auszusagen, wie die Richterin betonte. Dies sowie die Tatsache, dass er die Opfer nicht als Lügner bezeichnet habe, habe das Gericht strafmildernd ausgelegt. Das sei bei Sexualstraftaten
nicht die Norm und für die Opfer von großer Bedeutung. Zudem hatte er in einem Täter-Opfer-Ausgleich Geld an drei Opfer gezahlt und sich bei ihnen entschuldigt.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidiger des Mannes hatten für eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten plädiert. Bereits am ersten Verhandlungstag hatten sich die Prozessbeteiligten aufgrund des Geständnisses auf einen Strafrahmen verständigt. Die Urteilsverkündung nahm der 60-Jährige gefasst und ohne Regung auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.