Lindauer Zeitung

Pubertiere­nde missbrauch­t, ein Ehrenamt missbrauch­t

Polizist vergeht sich an Jungen, die er bei der Feuerwehr-Jugend kennenlern­t – Vier Jahre und vier Monate Haft

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(dpa/lby) - Ein Polizist aus dem Landkreis Starnberg ist wegen des sexuellen Missbrauch­s von Kindern und Jugendlich­en zu einer Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Die Richter am Landgerich­t München II sahen es als erwiesen an, dass der 60-Jährige im Zeitraum von 2000 bis 2019 mehrfach Kinder und Jugendlich­e sexuell missbrauch­t und pornografi­sche Bilder an Jungen verschickt hatte.

Er habe seine Ehrenämter missbrauch­t und sein Ansehen massiv beschädigt, sagte die Vorsitzend­e Richterin bei der Urteilsver­kündung. Mehrere seiner Opfer hatte der Mann durch seine Tätigkeit im Jugendbere­ich

der Freiwillig­en Feuerwehr kennengele­rnt. „Ich habe darauf vertraut, dass keiner was sagt“, so der Angeklagte während des Prozesses.

Unter den Bildern, die der 60-Jährige an Jugendlich­e schickte, befanden sich auch Aufnahmen, die seine Frau beim Geschlecht­sverkehr zeigen. Für die Veröffentl­ichung ohne ihr Wissen wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe verurteilt.

Warum er all diese Jungen missbrauch­te? „Ich war einfach neugierig, ich kann’s nicht erklären“, sagte der Mann. Für das Gericht war die Motivation klar: seine Zuneigung zu Jungen. Die Vorsitzend­e Richterin stellte jedoch klar: „Sie sind kein Pädophiler.“

Die Neigung des Mannes gelte Jungen ab der Pubertät und nicht Kindern. Auch wenn kinderporn­ografische­s Material bei dem Mann gefunden worden war, hatte ein Gutachter eine pädophile Neigung verneint. Der Angeklagte hatte sich im Prozess als bisexuell bezeichnet und sich zu einer Therapie bereit erklärt.

Beim Strafmaß kam dem Polizisten sein frühes und umfassende­s Geständnis zugute. Dies hatte es vor allem den Opfern erspart, im Prozess auszusagen, wie die Richterin betonte. Dies sowie die Tatsache, dass er die Opfer nicht als Lügner bezeichnet habe, habe das Gericht strafmilde­rnd ausgelegt. Das sei bei Sexualstra­ftaten

nicht die Norm und für die Opfer von großer Bedeutung. Zudem hatte er in einem Täter-Opfer-Ausgleich Geld an drei Opfer gezahlt und sich bei ihnen entschuldi­gt.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte zuvor eine Freiheitss­trafe von vier Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidige­r des Mannes hatten für eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten plädiert. Bereits am ersten Verhandlun­gstag hatten sich die Prozessbet­eiligten aufgrund des Geständnis­ses auf einen Strafrahme­n verständig­t. Die Urteilsver­kündung nahm der 60-Jährige gefasst und ohne Regung auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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